TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 17.05.2021 und 14.06.2021 |
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A1-22/2021 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Flur 12, Gemarkung Schönwalde
- Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2021-0333 |
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Ö 9 |
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Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Gemeindezentren der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2021-0345 |
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Ö 10 |
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Entgeltordnung zur Nutzung von Mehrzweck- und Sporthallen und Räumen in gemeindlichen Kindertageseinrichtungen und Schulen |
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BV-GV/2021-0351 |
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Ö 11 |
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Satzung der Gemeinde Wandlitz für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz und zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS) sowie über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz (Kita-Verpflegungssatzung)
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BV-GV/2021-0365 |
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Ö 12 |
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Zuschuss Ortsbeiratsmittel - Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wandlitz und der Theater am Wandlitzsee GbR
"Klappstuhltheater" in den Ortsteilen Prenden, Klosterfelde, Schönwalde und Zerpenschleuse |
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BV-A1/2021-0109 |
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Ö 13 |
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2. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2021-0347 |
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Ö 14 |
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Einrichtung einer PlusBus-Linie zwischen Bernau, Wandlitz und Oranienburg |
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BV-GV/2021-0353 |
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Ö 15 |
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Maßnahmeplan zur Barrierefreiheit der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2021-0364 |
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Ö 16 |
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Neubau eines Schulstandortes in Schönwalde am Bernauer Damm (SW GS)
Grundsatzbeschluss
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BV-GV/2021-0352 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Neubau eines Grundschulstandortes im OT Schönwalde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes „Bebauungsplan Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Bernauer Damm“ Die Verwaltung wird beauftragt: 1. den Wettbewerbsbetreuer, der aus dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren hervorgeht, zu beauftragen. 2. die bereits in der Wettbewerbsphase sinnvollen weiteren Beteiligten – den BNB-Koordinator und das Projektsteuerungsbüro – im vorgeschriebenen Vergabeverfahren (VgV-EU) auszuschreiben und zu beauftragen. 3. einen interdisziplinären Planungswettbewerb zu veranlassen, der die Planungsziele der Gemeinde, den Kostenrahmen und die Terminziele berücksichtigt und ferner eine gem. RPW angemessene Vergütung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Vergabe des Planungsauftrages an den Wettbewerbssieger nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. 4. auf der Grundlage des Siegerentwurfes die gem. 3. (stufenweise) Beauftragung des Objektplaners für die Realisierung des Projektes vorzunehmen. 5. ferner und erforderlichenfalls die für die Beauftragung aus 2. erst 2022 bereitzustellenden Mittel zur Durchführung des Planungswettbewerbes, fest an diese Leistung zu binden (Verpflichtungsermächtigung) Zum Baupaten/zur Baupatin für dieses Projekt werden benannt: - 1. Hauptverantwortliche OB SW: Frau Bohnebuck - 2. Stellvertreter/in OB SW: n. n. - 3. Hauptverantwortliche A3: Frau Hirsch - 4. Stellvertreter A3: Herr Rüdiger - 5. Hauptverantwortlicher A2: Herr Liste - 6. Stellvertreter/in A2: Frau Bohnebuck (nachträglich benannt in A2-Sitzung am 21.09.2021) - 7. Hauptverantwortlicher A6: Herr Wagner - 8. Stellvertreter/in A6: kein Stellvertreter |
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10.08.2021 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 13 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Neubau eines Grundschulstandortes im OT Schönwalde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes „Bebauungsplan Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Bernauer Damm“ Die Verwaltung wird beauftragt: 1. den Wettbewerbsbetreuer, der aus dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren hervorgeht, zu beauftragen. 2. die bereits in der Wettbewerbsphase sinnvollen weiteren Beteiligten – den BNB-Koordinator und das Projektsteuerungsbüro – im vorgeschriebenen Vergabeverfahren (VgV-EU) auszuschreiben und zu beauftragen. 3. einen interdisziplinären Planungswettbewerb zu veranlassen, der die Planungsziele der Gemeinde, den Kostenrahmen und die Terminziele berücksichtigt und ferner eine gem. RPW angemessene Vergütung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Vergabe des Planungsauftrages an den Wettbewerbssieger nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. 4. auf der Grundlage des Siegerentwurfes die gem. 3. (stufenweise) Beauftragung des Objektplaners für die Realisierung des Projektes vorzunehmen. 5. ferner und erforderlichenfalls die für die Beauftragung aus 2. erst 2022 bereitzustellenden Mittel zur Durchführung des Planungswettbewerbes, fest an diese Leistung zu binden (Verpflichtungsermächtigung) Zum Baupaten/zur Baupatin für dieses Projekt werden benannt: - 1. Hauptverantwortliche/r OB SW: Frau Bohnebuck - 2. Stellvertreter/in OB SW: n. n. - 3. Hauptverantwortliche/r A3: n. n. - 4. Stellvertreter/in A3: n. n. - 5. Hauptverantwortliche/r A2: n. n. - 6. Stellvertreter/in A2: n. n. - 7. Hauptverantwortliche/r A6: n. n. - 8. Stellvertreter/in A6: n. n.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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16.08.2021 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Neubau eines Grundschulstandortes im OT Schönwalde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes „Bebauungsplan Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Bernauer Damm“ Die Verwaltung wird beauftragt: 1. den Wettbewerbsbetreuer, der aus dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren hervorgeht, zu beauftragen. 2. die bereits in der Wettbewerbsphase sinnvollen weiteren Beteiligten – den BNB-Koordinator und das Projektsteuerungsbüro – im vorgeschriebenen Vergabeverfahren (VgV-EU) auszuschreiben und zu beauftragen. 3. einen interdisziplinären Planungswettbewerb zu veranlassen, der die Planungsziele der Gemeinde, den Kostenrahmen und die Terminziele berücksichtigt und ferner eine gem. RPW angemessene Vergütung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Vergabe des Planungsauftrages an den Wettbewerbssieger nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. 4. auf der Grundlage des Siegerentwurfes die gem. 3. (stufenweise) Beauftragung des Objektplaners für die Realisierung des Projektes vorzunehmen. 5. ferner und erforderlichenfalls die für die Beauftragung aus 2. erst 2022 bereitzustellenden Mittel zur Durchführung des Planungswettbewerbes, fest an diese Leistung zu binden (Verpflichtungsermächtigung) Zum Baupaten/zur Baupatin für dieses Projekt werden benannt: - 1. Hauptverantwortliche/r OB SW: Frau Bohnebuck - 2. Stellvertreter/in OB SW: n. n. - 3. Hauptverantwortliche/r A3: n. n. - 4. Stellvertreter/in A3: n. n. - 5. Hauptverantwortliche/r A2: n. n. - 6. Stellvertreter/in A2: n. n. - 7. Hauptverantwortliche/r A6: n. n. - 8. Stellvertreter/in A6: n. n.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0
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17.08.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Neubau eines Grundschulstandortes im OT Schönwalde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes „Bebauungsplan Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Bernauer Damm“ Die Verwaltung wird beauftragt: 1. den Wettbewerbsbetreuer, der aus dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren hervorgeht, zu beauftragen. 2. die bereits in der Wettbewerbsphase sinnvollen weiteren Beteiligten – den BNB-Koordinator und das Projektsteuerungsbüro – im vorgeschriebenen Vergabeverfahren (VgV-EU) auszuschreiben und zu beauftragen. 3. einen interdisziplinären Planungswettbewerb zu veranlassen, der die Planungsziele der Gemeinde, den Kostenrahmen und die Terminziele berücksichtigt und ferner eine gem. RPW angemessene Vergütung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Vergabe des Planungsauftrages an den Wettbewerbssieger nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. 4. auf der Grundlage des Siegerentwurfes die gem. 3. (stufenweise) Beauftragung des Objektplaners für die Realisierung des Projektes vorzunehmen. 5. ferner und erforderlichenfalls die für die Beauftragung aus 2. erst 2022 bereitzustellenden Mittel zur Durchführung des Planungswettbewerbes, fest an diese Leistung zu binden (Verpflichtungsermächtigung) Zum Baupaten/zur Baupatin für dieses Projekt werden benannt: - 1. Hauptverantwortliche/r OB SW: Frau Bohnebuck - 2. Stellvertreter/in OB SW: n. n. - 3. Hauptverantwortliche/r A3: n. n. - 4. Stellvertreter/in A3: n. n. - 5. Hauptverantwortliche/r A2: n. n. - 6. Stellvertreter/in A2: n. n. - 7. Hauptverantwortliche/r A6: n. n. - 8. Stellvertreter/in A6: n. n.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 1 (Hintze) Enthaltung: 0
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18.08.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 12 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Neubau eines Grundschulstandortes im OT Schönwalde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes „Bebauungsplan Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Bernauer Damm“ Die Verwaltung wird beauftragt: 1. den Wettbewerbsbetreuer, der aus dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren hervorgeht, zu beauftragen. 2. die bereits in der Wettbewerbsphase sinnvollen weiteren Beteiligten – den BNB-Koordinator und das Projektsteuerungsbüro – im vorgeschriebenen Vergabeverfahren (VgV-EU) auszuschreiben und zu beauftragen. 3. einen interdisziplinären Planungswettbewerb zu veranlassen, der die Planungsziele der Gemeinde, den Kostenrahmen und die Terminziele berücksichtigt und ferner eine gem. RPW angemessene Vergütung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Vergabe des Planungsauftrages an den Wettbewerbssieger nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. 4. auf der Grundlage des Siegerentwurfes die gem. 3. (stufenweise) Beauftragung des Objektplaners für die Realisierung des Projektes vorzunehmen. 5. ferner und erforderlichenfalls die für die Beauftragung aus 2. erst 2022 bereitzustellenden Mittel zur Durchführung des Planungswettbewerbes, fest an diese Leistung zu binden (Verpflichtungsermächtigung) Zum Baupaten/zur Baupatin für dieses Projekt werden benannt: - 1. Hauptverantwortliche/r OB SW: Frau Bohnebuck - 2. Stellvertreter/in OB SW: n. n. - 3. Hauptverantwortliche/r A3: n. n. - 4. Stellvertreter/in A3: n. n. - 5. Hauptverantwortliche/r A2: n. n. - 6. Stellvertreter/in A2: n. n. - 7. Hauptverantwortliche/r A6: Herr Wagner - 8. Stellvertreter/in A6: n. n.
Abstimmungsergebnis: Unter der Voraussetzung, dass Punkt 2 gestrichen wird. Baupate: Herr Wagner Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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30.08.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Neubau eines Grundschulstandortes im OT Schönwalde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes „Bebauungsplan Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Bernauer Damm“ Die Verwaltung wird beauftragt: 1. den Wettbewerbsbetreuer, der aus dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren hervorgeht, zu beauftragen. 2. die bereits in der Wettbewerbsphase sinnvollen weiteren Beteiligten – den BNB-Koordinator und das Projektsteuerungsbüro – im vorgeschriebenen Vergabeverfahren (VgV-EU) auszuschreiben und zu beauftragen. 3. einen interdisziplinären Planungswettbewerb zu veranlassen, der die Planungsziele der Gemeinde, den Kostenrahmen und die Terminziele berücksichtigt und ferner eine gem. RPW angemessene Vergütung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Vergabe des Planungsauftrages an den Wettbewerbssieger nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. 4. auf der Grundlage des Siegerentwurfes die gem. 3. (stufenweise) Beauftragung des Objektplaners für die Realisierung des Projektes vorzunehmen. 5. ferner und erforderlichenfalls die für die Beauftragung aus 2. erst 2022 bereitzustellenden Mittel zur Durchführung des Planungswettbewerbes, fest an diese Leistung zu binden (Verpflichtungsermächtigung) Zum Baupaten/zur Baupatin für dieses Projekt werden benannt: - 1. Hauptverantwortliche/r OB SW: Frau Bohnebuck - 2. Stellvertreter/in OB SW: n. n. - 3. Hauptverantwortliche/r A3: n. n. - 4. Stellvertreter/in A3: n. n. - 5. Hauptverantwortliche/r A2: n. n. - 6. Stellvertreter/in A2: n. n. - 7. Hauptverantwortliche/r A6: n. n. - 8. Stellvertreter/in A6: n. n.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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09.09.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 27 - |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Neubau eines Grundschulstandortes im OT Schönwalde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes „Bebauungsplan Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Bernauer Damm“ Die Verwaltung wird beauftragt: 1. den Wettbewerbsbetreuer, der aus dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren hervorgeht, zu beauftragen. 2. die bereits in der Wettbewerbsphase sinnvollen weiteren Beteiligten – den BNB-Koordinator und das Projektsteuerungsbüro – im vorgeschriebenen Vergabeverfahren (VgV-EU) auszuschreiben und zu beauftragen. 3. einen interdisziplinären Planungswettbewerb zu veranlassen, der die Planungsziele der Gemeinde, den Kostenrahmen und die Terminziele berücksichtigt und ferner eine gem. RPW angemessene Vergütung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Vergabe des Planungsauftrages an den Wettbewerbssieger nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. 4. auf der Grundlage des Siegerentwurfes die gem. 3. (stufenweise) Beauftragung des Objektplaners für die Realisierung des Projektes vorzunehmen. 5. ferner und erforderlichenfalls die für die Beauftragung aus 2. erst 2022 bereitzustellenden Mittel zur Durchführung des Planungswettbewerbes, fest an diese Leistung zu binden (Verpflichtungsermächtigung) Zum Baupaten/zur Baupatin für dieses Projekt werden benannt: - 1. Hauptverantwortliche/r OB SW: Frau Bohnebuck - 2. Stellvertreter/in OB SW: n. n. - 3. Hauptverantwortliche/r A3: Frau Hirsch - 4. Stellvertreter/in A3: n. n. - 5. Hauptverantwortliche/r A2: Herr Liste - 6. Stellvertreter/in A2: n. n. - 7. Hauptverantwortliche/r A6: Herr Wagner - 8. Stellvertreter/in A6: -
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16.09.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Neubau eines Grundschulstandortes im OT Schönwalde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes „Bebauungsplan Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Bernauer Damm“ Die Verwaltung wird beauftragt: 1. den Wettbewerbsbetreuer, der aus dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren hervorgeht, zu beauftragen. 2. die bereits in der Wettbewerbsphase sinnvollen weiteren Beteiligten – den BNB-Koordinator und das Projektsteuerungsbüro – im vorgeschriebenen Vergabeverfahren (VgV-EU) auszuschreiben und zu beauftragen. 3. einen interdisziplinären Planungswettbewerb zu veranlassen, der die Planungsziele der Gemeinde, den Kostenrahmen und die Terminziele berücksichtigt und ferner eine gem. RPW angemessene Vergütung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Vergabe des Planungsauftrages an den Wettbewerbssieger nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. 4. auf der Grundlage des Siegerentwurfes die gem. 3. (stufenweise) Beauftragung des Objektplaners für die Realisierung des Projektes vorzunehmen. 5. ferner und erforderlichenfalls die für die Beauftragung aus 2. erst 2022 bereitzustellenden Mittel zur Durchführung des Planungswettbewerbes, fest an diese Leistung zu binden (Verpflichtungsermächtigung) Zum Baupaten/zur Baupatin für dieses Projekt werden benannt: - 1. Hauptverantwortliche/r OB SW: Frau Bohnebuck - 2. Stellvertreter/in OB SW: n. n. - 3. Hauptverantwortliche/r A3: Frau Hirsch - 4. Stellvertreter/in A3: Herr Rüdiger - 5. Hauptverantwortliche/r A2: Herr Liste - 6. Stellvertreter/in A2: n. n. - 7. Hauptverantwortliche/r A6: Herr Wagner - 8. Stellvertreter/in A6: kein Stellvertreter
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 19 Ablehnung: 1 (Hintze) Enthaltung: 1
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Ö 17 |
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Planungsgrundlagen/Schulkonzept Grundschule Schönwalde |
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BV-GV/2021-0369 |
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Ö 18 |
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Erweiterung der Johanniter-Kita "Trubelhaus" im Ortsteil Basdorf
hier: Korrektur des Beschlusses vom 27.05.21 - falsche Flurstücksbezeichnung |
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BV-GV/2021-0373 |
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Ö 19 |
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Kita Mühlenstraße, OT Klosterfelde: Mittagsversorgung durch die Mensa Klosterfelde |
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BV-GV/2021-0366 |
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Ö 20 |
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Neubau einer Kindertagesstätte in Wandlitz (östlich) neben dem Barnim Panorama
Auswahl Projektbeteiligte |
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BV-A1/2021-0113 |
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Ö 21 |
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Sanierung Sportplatz Grundschule Basdorf, Neubau Hybridrasenplatz
Vergabe von Planungsleistungen |
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BV-A1/2021-0117 |
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Ö 22 |
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Planungs- und Ausschreibungsverfahren für den Erweiterungsbau der Kita Spatzennest, OT Klosterfelde |
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BV-GV/2021-0361 |
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Ö 23 |
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Investitionsförderung Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf dem Gelände des Sportplatzes 1. FV Eintracht Wandlitz e. V. |
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BV-A1/2021-0111 |
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Ö 24 |
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Erweiterung der Grundschule Wandlitz: Vergabe von Planungsleistungen für die Betreuung des Planungswettbewerbs |
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BV-A1/2021-0114 |
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Ö 25 |
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Auftragserteilung für Planungsleistungen für den Erweiterungsbau der Kita Spatzennest, OT Klosterfelde |
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BV-A1/2021-0120 |
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Ö 26 |
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Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz
-Durchführung des Abwägungsverfahrens- |
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BV-GV/2021-0354 |
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Ö 27 |
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Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz
Beschluss über die erneute Auslegung |
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BV-GV/2021-0355 |
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Ö 28 |
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Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
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BV-GV/2021-0343 |
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Ö 29 |
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Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Satzungsbeschluss -
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BV-GV/2021-0344 |
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Ö 30 |
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Bebauungsplan "Pittweg/Am Güterbahnhof", Gemarkung Wandlitz
- Vergabe von Planungsleistungen - |
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BV-A1/2021-0118 |
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Ö 31 |
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Straßenausbau Finkensteig, OT Klosterfelde
Vergabe von Planungsleistungen |
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BV-A1/2021-0094 |
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Ö 32 |
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Regenentwässerung Buchenstraße - Birkenstraße, OT Basdorf
Vergabe von Planungsleistungen |
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BV-A1/2021-0112 |
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Ö 33 |
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1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2021-0360 |
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Ö 34 |
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Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau des Jugendfussballfeldes zum Kunstrasenplatz, 1.FV Eintracht Wandlitz, Oranienburger Str. 34a |
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BV-A1/2021-0121 |
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Ö 35 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen |
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BV-A1/2021-0115 |
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Ö 36 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee-Nord II, 1. Änderung" in der Gemarkung Wandlitz
Waldpromenade 27, Flur 4, Flurstück 392
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BV-A1/2021-0108 |
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Ö 37 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse nördl. Langer Trödel", Gemarkung Zerpenschleuse |
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BV-A1/2021-0119 |
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Ö 38 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Lanker Straße - An der Bahn" im OT Basdorf |
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BV-A1/2021-0116 |
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Ö 39 |
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Kostenspaltungsbeschluss |
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BV-GV/2021-0359 |
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Ö 40 |
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Einstellung des Projekts "87 km-Rundwanderweg Wandlitzer Seenweg" |
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BV-GV/2020-0216 |
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Ö 41 |
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Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz, 2. Änderung sowie Antrag auf Ablösung eines Stellplatzes
Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 50, Flur 4, Flurstück 324 |
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BV-A1/2021-0110 |
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Ö 42 |
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Antrag der Fraktion AfD - Daseinsvorsorge - medizinische Grundversorgung der Einwohner unserer Gemeinde mit Haus- und Fachärzten - Erstellung einer strategischen Beurteilung
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BV-GV/2020-0240 |
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Ö 43 |
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Antrag der Fraktion SPD: Energiewirtschaftliche Beratung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2021-0331 |
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Ö 44 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Erstellung eines Hitzeaktionsplans für die Gemeinde Wandlitz (Hitzeaktionsplan - HAP) |
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BV-GV/2021-0350 |
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Ö 45 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG und BVB/FREIE WÄHLER - Beitritt zur Organisation "Mayors for Peace" |
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BV-GV/2021-0363 |
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Ö 46 |
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Antrag der Fraktion: DIE LINKE / BÜNDNIS 90 / GRÜNE / UWG - Die Gemeinde Wandlitz soll zukünftig die zusätzliche Bezeichnung " Wald- und Seengemeinde" tragen. |
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BV-GV/2021-0367 |
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Ö 47 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft: DIE LINKE / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / UWG: Vertrauen in demokratische Strukturen stärken - Gemeinde Wandlitz wird korporatives Mitglied bei Transparency International Deutschland e.V. |
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BV-GV/2021-0370 |
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Ö 48 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft: DIE LINKE / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / UWG: Pandemie Nachsorge: Seelische Belastungen von Kindern und Jugendlichen minimieren - Schulsozialarbeit stärken |
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BV-GV/2021-0371 |
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Ö 49 |
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Antrag der Fraktionen: FBgW / CDU: Stärkung der Verwaltung hinsichtlich des kommunalen Klima- und Naturschutzes, der Umsetzung der Maßnahmen und Erfordernisse des Landschaftsplanes sowie der kommunalen Freiraumentwicklung und des Baumschutzes |
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BV-GV/2021-0372 |
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Ö 50 |
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Benennung sachkundige Einwohner |
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BV-GV/2021-0374 |
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Ö 51 |
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Umnutzung der ehemaligen Bahnhofsgaststätte in eine Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung (Ortsteil Wandlitz) |
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MV/2021-0078 |
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Ö 52 |
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Beteiligung der Gemeinde Wandlitz zum Entwurf des Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Nr. 44 Prenden, Stadt Biesenthal" |
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MV/2021-0079 |
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N 1 |
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Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 17.05.2021 und 14.06.2021 |
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N 2 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 3 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Beauftragung von Uwe Liebehenschel als Vorsitzenden der GV - Anfrage an die Kommunalaufsicht zum möglichen Mitwirkungsverbot des Bürgermeisters u.a. |
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BV-GV/2021-0342 |
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