Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Flur 12, Gemarkung Schönwalde - Auslegungsbeschluss-  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0333 Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Flur 12, Gemarkung Schönwalde
- Auslegungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:Sw 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   HA_Hauptamt

 

Herr Krajewski berichtet über Schriftverkehr zwischen dem Hauptamtsleiter Herr Braun und Herrn Striegler, worin debattiert wird, ob die Beschlüsse der Gemeindevertretung womöglich nicht korrekt umgesetzt wurden.

 

Er zitiert den Schriftverkehr:

 

„Sehr geehrter Herr Braun,

 

in Vorbereitung der Befassung mit der BV-GV 0333 im A2 und A6, bitte ich um folgende Frage und eine Antwort.

 

Im Grundsatzbeschluss im B-Planverfahren BV-GV/2021- 0253, wurde beschlossen die GV beschließt:

Bauverwaltung wird beauftragt mit dem Antragsteller bzw. potenziellen Vorhabenträger Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zu führen und diesen Abschluss vorzubereiten.

 

Punkt 3. Nach Abschluss des Städtebaulichen Vertrages und der positiven Landesplanerischen Anfrage ist der Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und zur Entscheidung

Einzureichen. Der Städtebaulichen Entwurf, wird dann der Gemeindevertretung zur Bestätigung vorgelegt.

 

Die Frage, die sich daraus ergibt, wurde der Entwurf der Gemeindevertretung vorgelegt oder zu welchem Zeitpunkt ist das beabsichtigt?“

 

Der Bürgermeister berichtet, dass der Städtebauliche Vertrag nicht der Gemeindevertretung vorgelegt wurde, es innerhalb der Verwaltung in Vergessenheit geraten ist und dies sehr bedauerlich ist. Der Städtebauliche Vertrag wird zur Kenntnisnahme nachgereicht.

 

Frau Berbig möchte in Erfahrung bringen, wie der Zugang mit dem Gewässer/Teich in die Landesplanung vereinbart ist?

 

Herr Borchert berichtet über die Regelung, dass der Zugang geöffnet bleibt, dass der Vorhabenträger, auf Antrag, unter bestimmten Bedingungen den Zugang schließen kann. Hierbei handle es sich dann, um eine gewisse Schutzfunktion für das gewerbliche Konzept.

 

Frau Braune spricht die Problematik der bisher vorgesehenen mobilen Entsorgung an. Diese Entsorgung ist nicht ausreichend für das Aufkommen einer Hotelanlage. Hier sollte dringend an eine Kleinkläranlage gedacht werden.

 

Der Planer Herr Pulkenat klärt auf, die jetzige Situation und die Baugenehmigung ist nur für das Schloss und die Inbetriebnahme genehmigt. Es besteht eine alte Kläranlage welche nicht mehr funktionsfähig ist. Er verweist auf den Text, welcher beschreibt, dass der Anschluss an das Abwassernetzt erfolgen soll. Er berichtet über Gespräche mit dem NWA. Es wird eine wasserrechtlich korrekte Lösung angestrebt. Die mobile Entsorgung soll nur für den Zeitraum ohne Abwasseranschluss genutzt werden.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:  3