Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0347  

 
 
Betreff: 2. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Anhörung
09.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
09.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
09.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde vertagt   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde abgelehnt   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.08.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft Vorberatung
19.08.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.08.2021 
Sitzung des Hauptausschusses    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.09.2021 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
GABP-F2_Wandlitz_2020-11-16_Entwurf

Begründung / Erläuterung

Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 BbgBKG müssen die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen.

 

Der erste Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Wandlitz wurde am 03.05.2007 durch die Gemeindevertretung beschlossen und definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Er soll Grundlage für die zukünftige Organisation und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr sein und enthält Vorschläge für ein „Soll“- Gesamtkonzept sowie zu einzelnen Prioritäten. Im Rahmen der Möglichkeiten der Haushaltsplanungen wird angestrebt, in angemessenen Zeiträumen die vorgeschlagenen Investitionen und Maßnahmen durchzuführen.

Die erste Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes erfolge im Jahr 2015. Nun liegt die zweite Fortschreibung vor. Zunächst wurde diese über eine Mitteilungsvorlage der Gemeindevertretung vorgestellt.

 

Am 17. Juni 2021 wurde die zweite Fortschreibung des Gefahrenabwehr-bedarfsplanes durch die Firma LUELF & RINKE vorgestellt. Eingeladen waren die Ortsvorsteher, die Fraktionsvorsitzenden, die Mitglieder und sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit (A4) und die Gemeindewehrführung und Ortswehrführungen.

In dieser Veranstaltung stellt Herr Kroha wichtige Punkte des Planes vor, insbesondere ging er auf die gesetzlichen Grundlagen, die Bewertung der Gerätehäuser, den Personalbestand und die Personalentwicklung, die Fahrzeuge, die Analyse des Einsatzgeschehens und die Vorstellung des Sollkonzepts ein.

 

Durch die Anwesenden wurden Nachfragen zur Beschaffung von Fahrzeugtechnik, zum Einsatzgeschehen, zur Führungsebene, zu Fragen von Bränden bei E-Fahrzeugen und zur Waldbrandbekämpfung gestellt.

Darüber hinaus wurde die Empfehlung des Neubaus von Gerätehäusern in den Ortsteilen Basdorf oder Wandlitz und der damit verbundene mögliche Flächenerwerb thematisiert.

 

Zum Schluss der Veranstaltung kam man überein, dass die Firma den Gefahrenabwehrbedarfsplan in der Gemeindevertretersitzung nicht mehr vorstellen wird, die die Möglichkeit der Fragestellung und Diskussion in der Veranstaltung vom 17.06.2021 gegeben war.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) vom 24. Mai 2004


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   - konkrete Maßnahmen werden aus dem Gefahrenabwehrbedarfsplan abgeleitet und im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

Beschlusshistorie:

 

BV-GV/2007-0567

BV-GV/2015-0168

MV/2021-0347

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die zweite Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.


Anlagen:

 

Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Wandlitz (2. Fortschreibung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GABP-F2_Wandlitz_2020-11-16_Entwurf (5614 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   04.10.2021 14:15:55   Laura Hennig