Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz hat im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB eine entsprechende Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Nr. 44 Prenden, Stadt Biesenthal" abgeben (siehe Anlage). Der Entwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie den vorliegenden umweltrelevanten Informationen, lag ab dem 01.06.2021 öffentlich aus und wurde auf der Homepage des Amtes Biesenthal-Barnim hinterlegt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt die Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz zum Entwurf des Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Nr. 44 Prenden, Stadt Biesenthal" zur Kenntnis. Anlagen: - Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz
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