Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gesetzliche Grundlagen
Aufgrund der Neufassung der Entgeltordnung für Gemeindezentren ist eine Neufassung der Entgeltordnung für die übrigen kommunalen Einrichtungen notwendig. Hier sind vor allem die Nutzung der Mehrzweck- und Sporthallen neu zu regeln und die Nutzung von Räumen in gemeindlichen KITAs und Schulen. Die Entgelte sollen gleich bleiben, lediglich die neuen Räume wie Mensa Klosterfelde und Sporthalle Zerpenschleuse (Beendigung Pacht) wurden neu aufgenommen. Sie fügen sich aber hinsichtlich der Höhe der Entgelte in die bestehenden Objekte und Entgelte ein.
In der bisherigen Entgeltordnung sind weitere Einrichtungen genannt, die jedoch keine Relevanz mehr haben:
- Feuerwehrgerätehäuser: Diese stehen für Zwecke der Kameradschaftspflege und Feiern von aktiven Kameraden entgeltfrei zur Verfügung. Vermietungen an Dritte, die keinen Bezug zur Feuerwehr haben, fanden äußerst selten statt und werden von den Ortswehren auch nicht gern gesehen. Diese Nutzungen sollten auf die Gemeindezentren „gelenkt“ werden. - Barnim Panorama - See-Blicke: Entgelt wird im Rahmen der Trauungsgebühr erhoben, d.h. hier besteht kein Bedarf. Für die Vermietung der Seminarräume in Kombination mit dem Goldenen Löwen besteht kein Bedarf mehr. - Ratssaal ausschließliche gemeindliche Nutzung – keine Vermietung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die beigefügte Entgeltordnung zur Nutzung von Mehrzweck- und Sporthallen und Räumen in gemeindlichen Kindertageseinrichtungen und Schulen. Anlagen:
Entgeltordnung für die Nutzung von Mehrzweck- und Sporthallen, Außensportanlagen und Räumen der gemeindlichen KITAs und Schulen
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