Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0345  

 
 
Betreff: Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Gemeindezentren der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 30.8.21
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
09.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
09.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.08.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.09.2021 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_ BV-GV_2021-0345_Entwurf_Entgeltordnung_Aenderungen_A1
Anlage_2_BV-GV_2021-0345_Preisliste_Aenderungen_A1

Begründung / Erläuterung

Sechs der neun Ortsteile verfügen derzeit über ein Gemeindezentrum. Voraussichtlich zum 01.01.2022 wird auch der OT Zerpenschleuse über ein Gemeindezentrum verfügen. Neben dem derzeitigem Bürgerbüro in der Liebenwalder Str. 12 befindet sich das sogenannte Anglerheim. Es ist ein Gebäudeteil, der von der Gemeinde an den Anglerverein verpachtet wurde. Dieser möchte zum Jahresende das Objekt an die Gemeinde zurückgeben.

Die Ortsbeirat Zerpenschleuse präferiert eine Nutzung als Gemeindezentrum.

 

Die Ortvorsteherin von Schönwalde, Frau Bohnebuck, hatte sich bereits im vergangenen Jahr für eine Änderung der Entgeltordnung stark gemacht. Andere Ortsvorsteher unterstützten sie in ihrem Anliegen. Das Hauptanliegen der Ortsvorsteher*innen war die Neuregelung bei der Nutzung der Gemeinderäume für kulturelle und gemeinnützige Veranstaltungen. Hier gab es immer wieder Unstimmigkeiten, wie man einzelne Veranstaltungen hinsichtlich der Entgelterhebung (Die Entgeltordnung sieht eine Spanne zwischen 3 und 6 € vor) wertet. Der Wunsch war, diese Veranstaltungen entgeltfrei zu stellen. Die Verwaltung war damit nicht einverstanden, weil die Entgelte schon stark subventioniert sind und auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Verwaltung der Gemeindezentren entsteht.

 

Am 11.05.2021 wurde in einem gemeinsamen Termin mit allen Ortvorsteher*innen von der Verwaltung ein Vorschlag zur Neuorganisation unterbreitet. Kern des Vorschlages, ist die „Selbstverwaltung“ der Gemeindezentren durch den Ortsbeirat.

Im Gegenzug, darf der Ortsbeirat über die Höhe des Nutzungsentgeltes entscheiden, d.h. er kann auf die Erhebung verzichten. Vorteile dieser Lösung:

 

-          Ortsbeiräte haben größeren Entscheidungsspielraum

-          Unterstützung für gemeinnützige und kulturelle Veranstaltungen

-          Gemeindezentren werden u.U. häufiger genutzt, weil die Verwaltung vor Ort organisiert wird

-          Verwaltung wird entlastet

 

Die Ortsbeiräte haben den Vorschlag begrüßt und haben Anregungen für die Gestaltung einer Entgeltordnung gegeben. In der bisherigen Entgeltordnung wurden sämtliche kommunale Einrichtungen zusammengefasst. Aufgrund des „Sonderweges“r Gemeindezentren, empfiehlt sich eine eigene Entgeltordnung nur für Gemeindezentren. Der Entwurf der Entgeltordnung befindet sich in der Anlage.

Erstmals wird auch die Idee einer separaten Preisliste aufgenommen, die nicht Gegenstand der Beschlussfassung ist. Sie wird dem Beschluss zur Information und zur Beratung in den Ortsteilen beigelegt. Dieses Vorgehen erlaubt eine flexible Handhabung bzw. Anpassung. Die Verwaltung verpflichtet sich, eine Anpassung der Preisliste nur im Benehmen mit dem jeweiligen Ortsbeirat vorzunehmen.

 

Mit den Ortsbeiräten wurden auch Grundzüge der Finanzierung der Gemeindezentren festgelegt:

 

-          Die Gemeinde übernimmt sämtliche Instandhaltungs- und Betriebskosten. Dazu gehört auch eine regelmäßige Unterhaltsreinigung – max. einmal wöchentlich.

-          10% der Einnahmen der Veranstaltung der Nutzungskategorie 3 und 4 und alle Entgelte für Veranstaltungen der Nutzungskategorie 2 werden gesondert verbucht. Hierüber darf der jeweilige OB verfügen. Verwendungsmöglichkeit: Kleinanschaffungen rund um GMZ (Deko, Bilderschienen, usw.), aber auch Verbrauchsmittel (Deko, alkoholfreie Getränke für Veransaltungen des OB usw.)

-          Für Veranstaltungen der Nutzungskategorie 3 und 4 wird ein zusätzliches Serviceentgelt erhoben. Dieses steht entweder auch dem OB zu, oder dient dazu, eine externe Unterstützungskraft für die Übergabe und Rücknahme der Räume zu finanzieren. Die Beauftragung der Unterstützungskraft erfolgt durch die Verwaltung.

 

Ergänzungen nach der Sitzung des Hauptausschusses am 30.08.21:

 

-          Aufnahme des Serviceentgeltes von 10 € in die Preisliste und redaktionelle Änderungen

-          Erhöhung des Nutzungsentgeltes für das Gemeindezentrum Stolzenhagen (von 120 € auf 130 € für Einwohner der Gemeinde Wandlitz, von 140 € auf 150 € für Nicht-Einwohner der Gemeinde Wandlitz)

-          Erhöhung der Kaution von 200 € auf 250 €

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

 

 

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge (bisher) p.a.

7.200

Aufwendungen (bisher, nur Betriebskosten) p.a.

25.900

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die beiliegende Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Gemeindezentren der Gemeinde Wandlitz.


Anlagen:

 

-          Anlage 1: Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Gemeindezentren der Gemeinde Wandlitz

-          Anlage 2: Entwurf der aktuelle Preisliste für die Nutzung kommunaler Gemeindezentren (nicht Gegenstand der Beschlussfassung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_ BV-GV_2021-0345_Entwurf_Entgeltordnung_Aenderungen_A1 (26 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_BV-GV_2021-0345_Preisliste_Aenderungen_A1 (10 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   04.10.2021 14:12:52   Laura Hennig