Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0343  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   Bgm_Stabsstellen
   HB_Hochbau
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.08.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
18.08.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.08.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.09.2021 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
210628 Abwaegung_BP Fliederstraße_03

Begründung / Erläuterung

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 5/2021 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 25.03.2021 bis 26.04.2021 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert.

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:

 

BV-GV/2020-0117

BV-GV/2020-0260

 


Finanzielle Auswirkungen:     Nein


Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung.

 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 


Anlagen:

 

Abwägungsprotokoll

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 210628 Abwaegung_BP Fliederstraße_03 (188 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   04.10.2021 14:28:35   Laura Hennig