Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 5/2021 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 25.03.2021 bis 26.04.2021 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:
BV-GV/2020-0117 BV-GV/2020-0260
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Anlagen:
Abwägungsprotokoll
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