Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die durch die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 21.2.2013 legitimierte Arbeitsgruppe barrierefrei hat in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Leben ohne Barrieren“, Vertretern der Ausschüsse der Gemeinde Wandlitz, dem Seniorenrat und Mitarbeitern der Verwaltung einen Maßnahmeplan erstellt. Dieser wurde der Gemeindevertretung mit vorgeschlagenen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen in der Sitzung am 08.12.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Aus den vorgeschlagenen Maßnahmen sind folgende umgesetzt worden: - Gewährung eines jährlichen Zuschusses der Gemeinde Wandlitz zu den Fahrcoupons für Menschen mit Schwerbehinderung/Teilhabe am Fahrdienst für Behinderte, - Neubau eines barrierefreien Kombi-Gebäude im OT Lanke (Gemeindezentrum und Kita) - Neue Parkplatzsituation an der Grund- und Oberschule Klosterfelde - Versetzung eines Teils der öffentlichen Bekanntmachungskästen - Kennzeichnung der ersten und letzten Stufe der Treppe im Rathaus-Altbau
Nach dieser Beschlussfassung wurde der Maßnahmeplan fortgeschrieben. Die Struktur des Maßnahmeplanes der Gemeinde Wandlitz wurde an die Struktur des Teilhabeplanes des Landkreises und des Landes angepasst. Damit wurden nicht nur die öffentlichen Gebäude und der öffentliche Verkehrsraum in die Betrachtung und Überprüfung einbezogen, sondern vielfältige Bereich des Lebens. So ist der aktuelle Maßnahmeplan in neun Handlungsfelder untergliedert.
Mit der Kommunalwahl im Mai 2019 wurde die Mitgliederzusammensetzung der AG geändert. Seit diesem Zeitpunkt tagte die AG sehr regelmäßig, teilweise monatlich. Themenschwerpunkte der AG waren: - Fortschreibung des Maßnahmeplanes, Aktualisierung, Einpflege vohandener Angebote in der Gemeinde Wandlitz - Änderung der Hauptsatzung, Ausschreibung eines Behindertenbeauftragten - Enge Zusammenarbeit mit Bauamt, Bildungsamt, IT, Kulturamt, Wohnungsverwaltung - Inklusion in Kitas und Schulen - Zugänglichkeit von Bahnhöfen - Prüfung der barrierefreien Zugänge zu Friedhöfen und Trauerhallen auf kommunalen Friedhöfen - Bänke, Bekanntmachungskästen - Bürgerbus - Anregung Hörakustikschleife für Goldenen Löwen und Hinweis auf barrierefreien Zugang im Flyer oder auf Internetseite zum Goldenen Löwen/Veranstaltungen - Informationen zu Wahlschablonen und zur Verfügungstellung - Wandlitzseelauf auch für Behinderte etablieren - Regelmäßige Sprechstunden der EUTB seit August 2020 angeregt und mit Hilfe des Sozialkoordinators durchgeführt - Projekt eines Begegnungszentrums für Menschen mit und ohne Behinderung
Viele dieser Themen fanden Eingang in den aktuellen Maßnahmeplan. Im Ergebnis ist festzustellen, dass bereits viele Barrieren abgebaut werden konnten, jedoch auch noch viele Aufgaben anstehen.
Schlussendlich wurden aus den erarbeiteten Handlungsfeldern notwendige Maßnahmen erarbeitet, die als anliegende Tabelle zusammengestellt worden sind. Die Tabelle ist den Amtsleitern der Gemeindeverwaltung vorab zur Kenntnis gegeben worden, Hinweise der Amtsleiter wurden berücksichtigt.
Sie erhalten den Maßnahmeplan mit seinen Anlagen beigefügt zur Kenntnis. Erkennbar ist, wie wichtig die Etablierung der AG barrierefrei in der Gemeinde Wandlitz ist, da in der Gemeinde fast 20 % Menschen mit Behinderung leben. Die konkret erarbeiteten vorgeschlagenen Maßnahmen sollen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die AG barrierefrei hat sich die Aufgabe gestellt, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu begleiten und den aktuellen Maßnahmeplan kontinuierlich fortzuschreiben.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen Ja Die Höhe der finanziellen Auswirkung ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme Beschlusshistorie BV-GV/2013-0500 BV-GV/2013-0535 MV-GV/2014-0090 BV-GV/2016-0297 Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt den beigefügten Maßnahmeplan nebst Anlagen zur Kenntnis und beschließt zu den Handlungsfeldern die vorgeschlagenen Maßnahmen, die als Tabelle beigefügt sind.
Anlagen: Maßnahmeplan Wandlitz barrierefrei (Stand 07.07.2021) Anlagen zum Maßnahmeplan Konktrete Maßnahmen, die sich aus der Analyse der Handlungsfelder ergeben
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