Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungsnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange mit Beschluss-Nr. BV/GV2021-0343 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in das Planverfahren eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:
BV-GV/2020-0117 BV-GV/2020-0260
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Fliederstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Anlagen:
Satzung - B-Plan mit Begründung (Stand: Juli 2021)
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