Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2021-0115  

 
 
Betreff: Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Hochbau Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei
   OA_Ordnungsamt
   HB_Bauleitplanung
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.08.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
19.08.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.08.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
St-FFW-Machbarkeit_Gesamt_21-01-12

Begründung / Erläuterung

Folgender Beschluss wurde bisher, zur Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen gefasst:

 

BV-GV/2021-0285 Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Feuerwehr Stolzenhagen in der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen, Dorfstraße 16a Gemarkung Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 644.

 

Die GV hat in Ihrer Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, dass eine Objektplanung

r die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes gemäß Machbarkeitsstudie (siehe Anlage) vorzunehmen ist und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen sind.

 

Demgemäß ist beabsichtigt, auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau der Feuerwehr zu vergeben.

Gemäß § 30 der (geänderten) Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) sind nach der ab 01.05.2018 eingeführten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), § 50 der UVgO, bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000,00 € (netto) in der Regel drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bis zu diesem Auftragswert ist eine freihändige Vergabe (Verhandlungsvergabe) zulässig.

Entsprechend der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Objektplanung“ und „Technische Ausrüstung“ erforderlich.

Insofern wurden jeweils drei Planungsbüros aufgefordert, ein Angebot für die vorgenannten Leistungsbilder abzugeben.

Nach Angebotsauswertung haben das Planungsbüro Dipl.-Ing. M. Gabbertr die „Objektplanung“ und das Ingenieurbüro Bering Planungsgesellschaft für die „Technische Ausrüstung“ die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben.

Insofern wird empfohlen, die beiden vorgenannten Planungsbüros mit den entsprechenden Planungsleistungen zu beauftragen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf)

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

650.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung zur Beauftragung der Planungsleistungen

  1. r das Leistungsbild „Objektplanung“ an das Ingenieurbüro

Dipl.-Ing. M. Gabbert aus Wandlitz;

  1. für das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ an das Ingenieurbüro Bering Planungsgesellschaft aus Bernau;

 

 

 


Anlagen:

 

Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Feuerwehr Stolzenhagen in der Gemeinde Wandlitz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 St-FFW-Machbarkeit_Gesamt_21-01-12 (5002 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   15.07.2021 12:54:37   Ilka Paulikat