Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Folgender Beschluss wurde bisher, zur Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen gefasst:
BV-GV/2021-0285 Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Feuerwehr Stolzenhagen in der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen, Dorfstraße 16a Gemarkung Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 644.
Die GV hat in Ihrer Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, dass eine Objektplanung für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes gemäß Machbarkeitsstudie (siehe Anlage) vorzunehmen ist und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen sind.
Demgemäß ist beabsichtigt, auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau der Feuerwehr zu vergeben. Gemäß § 30 der (geänderten) Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) sind nach der ab 01.05.2018 eingeführten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), § 50 der UVgO, bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000,00 € (netto) in der Regel drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bis zu diesem Auftragswert ist eine freihändige Vergabe (Verhandlungsvergabe) zulässig. Entsprechend der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Objektplanung“ und „Technische Ausrüstung“ erforderlich. Insofern wurden jeweils drei Planungsbüros aufgefordert, ein Angebot für die vorgenannten Leistungsbilder abzugeben. Nach Angebotsauswertung haben das Planungsbüro Dipl.-Ing. M. Gabbert für die „Objektplanung“ und das Ingenieurbüro Bering Planungsgesellschaft für die „Technische Ausrüstung“ die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben. Insofern wird empfohlen, die beiden vorgenannten Planungsbüros mit den entsprechenden Planungsleistungen zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung zur Beauftragung der Planungsleistungen
Dipl.-Ing. M. Gabbert aus Wandlitz;
Anlagen:
Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Feuerwehr Stolzenhagen in der Gemeinde Wandlitz
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