Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Folgende Beschlüsse sind bisher zur geplanten neuen Kita (Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 42 und 48/2, Breitscheidstraße Nr. 7, östlich vom Barnim Panorama) gefasst worden:
BV-GV/2020-0129 - Errichtung von Kindertagesstätten in der Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz (Beschluss zur Standortauswahl)
BV-GV/2021-0289 - Neubau einer Kindertagesstätte in Wandlitz (östlich) neben dem Barnim Panorama (Grundsatzbeschluss)
Für die Planungsleistungen ist gem. Beschluss die Einbeziehung weiterer Projektbeteiligter notwendig, insbesondere ist ein den vorgesehenen Planungswettbewerb betreuendes Büro notwendig.
Gem. BV-GV/2020-0192 und 2021-0289 ist zudem ein BNB-Koordinator für die Sicherstellung der Nachhaltigkeitsziele (Bauwerk soll die Anforderungen an den BNB-Standard „Silber“ erfüllen) erforderlich.
Ferner soll lt. Begründung des Grundsatzbeschlusses ein Projektsteuerungsunternehmen das Projekt koordinieren.
Aus den vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahren sind folgende nunmehr zu beauftragende Planungs- bzw. Ingenieurbüros hervorgegangen:
Für die Wettbewerbsbetreuung wurde von der ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH (Berlin) das günstigste von insgesamt vier Angeboten mit einem Honoraransatz von 25.000 EUR abgegeben.
Die drei weiteren Mitbewerber haben deutlich über dem Bestbieter liegende Angebote abgegeben. Sechs geeignete Unternehmen wurden angefragt. Der Kostenrahmen lag bei 9.000 EUR.
Für die Nachhaltigkeitsplanung bzw. BNB-Koordination liegt nur ein Angebot über 95.000 EUR der pde Integrale Planung GmbH / Porr Design & Engineering GmbH (Berlin) vor. Angefragt wurden vorab 6 Unternehmen mit der zutreffenden Systemzulassung für Schulbauten. Während der Angebotsphase haben 3 Unternehmen abgesagt, 2 Unternehmen haben kein Angebot abgegeben. Der Kostenrahmen liegt bei 45.000 EUR.
Bei der Projektsteuerung ist die Busse & Partner GmbH (Berlin) mit einem Honoraransatz von 102.000 EUR der günstigste Bieter. Nach einer Marktrecherche wurden vier interessierte Unternehmen angefragt, von denen nur zwei angeboten haben. Der Kostenrahmen liegt bei 90.000 EUR.
Somit liegen bei vorstehenden Leistungen bereits Überschreitungen des Kostenrahmens von 78.000 EUR bzw. 50% vor.
Näheres zu den Vergabeverfahren kann den beiliegenden Vermerken entnommen werden.
Da die BV-A1/2021-0104 vom 02.06.21 unter Verweis auf die Zuständigkeitsordnung abgelehnt wurde, ist nunmehr dringend die Beauftragung o.g. Unternehmen zu beschliessen.
Gesetzliche Grundlagen GWB, Unterschwellenvergabeordnung UVgO, Vergabeverordnung VgV, § 30 KomHKV, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Beauftragung der Projektbeteiligten zur weiteren Projektbearbeitung für die Kita am Barnim Panorama:
Die ews Stadtsanierungsgesellschaft GmbH aus Berlin wird beauftragt, den Planungswettbewerb vorzubereiten und durchzuführen.
Anlagen:
Vergabevermerk Wettbewerbsbetreuung Vergabevermerk BNB-Koordination Vergabevermerk Projektsteuerung
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