Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 2. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 30.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0347 2. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt

Frau Berbig erkundigt nach dem Sachstand zur Errichtung der unabhängigen Beschwerdestelle.

 

Des Weiteren macht sie auf die unterschiedlichen Raumbedarfe der Kinder- und Jugendfeuerwehr aufmerksam. Nach ihrem Kenntnisstand haben nur Klosterfelde und Basdorf Bedarf gemeldet, allerdings hat Wandlitz auch eine Kinder- und Jugendfeuer. Sie bittet um Klärung und beantrag 1. Lesung.

 

Der Bürgermeister klärt auf, dass Wandlitz keine Kinderfeuerwehr hat und informiert, dass die Jugendfeuerwehr die Schulungsräume nutzt.

 

Die Beschwerdestelle ist unabhängig vom Gefahrenabwehrbedarfsplan. Die Verwaltung richtet die Stelle zeitnahe ein. Aus seiner Sicht sollte der Bedarfsplan hieran nicht scheitern.

 

Frau Braune erinnert an eine umfassende Thematik bezüglich Elektrofahrzeugen und die daraus resultierende Frage, wie ein brennendes Elektrofahrzeug gelöscht werden müsse und bittet um Klärung vor allem in der Zuständigkeit.

 

Herr Borchert stellt klar, dass es sich hier um Spezialtechnik handle und dessen Kosten enorme Summen betragen. Eine Lösung hierfür wäre, wenn der Landkreis sich ein solches Löschfahrzeug mit der genannten Spezialtechnik anschaffe.

Er berichtet über die derzeitige Methode, das Fahrzeug in einen Container zu heben und diesen mit Wasser zu befüllen.

 

Frau Braune erwidert, dass aus Ihrer Sicht die Entsorgung dieses Wassers eine Problematik darstellt.

 

Frau Paulikat berichtet über eine Vorstellungsrunde in der diese Situation besprochen wurde und macht deutlich, dass die Brandbekämpfung am Anfang stünde.

Derzeit wird auf die Technik des Landkreises zurückgegriffen. Allerdings haben die einzelnen Hersteller sich zur korrekten Methode noch nicht geäußert.

Die Gemeinde ist zum aktuellen Zeitpunkt auf den Landkreis angewiesen. Sollte dieser Schulungen hierzu anbieten, werden die jeweiligen Kollegen daran teilnehmen.

 

Herr Bury berichtet über die Abstimmung und Besprechung innerhalb der Ortsbeiräte und möchte die Hinweise systematisch einbauen.

 

Herr Borchert stellt klar, dass es bislang kein klares Konzept auf Bundesebene besteht und die Gemeinde Wandlitz dem nicht vorgreifen könne.

Sobald Regelungen bestehen, finden diese Eingang in die Feuerwehr. Aus seiner Sicht sollte dieser Sachstand keine Hinderung darstellen, den Gefahrenabwehrbedarfsplan nicht zu beschließen.

Herr Borchert schlägt den Mitglieder vor, keinen Beschluss zu fassen und die Entscheidung in die Gemeindevertretung zu geben.

 

Frau Braune macht auf die Wichtigkeit der Regelungen aufmerksam und bittet dies an die entsprechenden Stellen weiterzugeben.

 

Der Bürgermeister sagt zu, den Kreisbrandmeister nochmals zu sensibilisieren.

 

Herr Bury führt auf, dass auf Seite 44 Nr. 2.2, worin die gegenwärtige Führungsbesetzung beschrieben sind und die zwei beschäftigten Mitarbeiter der Gemeinde benannt sind, nicht mehr die gegebene Situation ist.

 

Und auf der Seite 106 - 107 4.2 wird deutlich, dass die gegebene Situation nicht für ausreichend gehalten wird. Um eine sichere Führungsqualität gewährleisten zu können, bedarf es 7 Personen. Das sollte die Perspektive sein.

Die entstandene Vakanz ist auszugleichen.

 

Frau Paulikat berichtet über ein Gespräch mit Herrn Engel am heutigen Tag, worin die Einführung eines Führungsstabs erstmals besprochen wurde.

Die Gemeindewehrführung ist nicht 24/7 am Stück präsent. Sie sind jederzeit erreichbar, allerdings wird nicht jeder Einsatz begleitet. Die Kameraden bzw. Einsatzleiter melden Sachstände. Die Führungen werden in besonderen Lagen gerufen, sollten diese sich nicht im Dienst befinden.

Die Möglichkeit eines 2. Stellvertreters oder die Etablierung eines Führungsstabs werden in Betracht gezogen.

 

Herr Borchert und Frau Landmann schlagen vor, keinen Beschluss zu fassen.

Eine 1. Lesung ist nicht zu empfehlen, da die derzeit bestehenden Fragen bis zur Gemeindevertretersitzung geklärt werden können.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die zweite Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  1

Enthaltung:  1