Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung fasste entsprechend der Vorlage BV-GV/2019-0065 am 05.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“. Im Februar 2020 erfolgte die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung für das Vorhaben. Das positive Ergebnis zur Anfrage wurde im April 2020 mitgeteilt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 08.09.2020 statt. Gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurden die frühzeitige Behördenbeteiligung vom 23. September bis 24. Oktober 2020 durchgeführt und die Nachbargemeinden beteiligt. Entsprechend dem Beschluss BV-GV/2021-0332 vom 27.05.2021 - Änderung des Geltungsbereiches - soll das Verfahren weitergeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 3,4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg KVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie/ vorangegangene Vorlagen
BV-GV/2019-0065 Aufstellungsbeschluss BV-GV/2021-0332 Veränderung Geltungsbereich
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
In einem Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag werden vor Satzungsbeschluss Regelungen zur Öffentlichkeit der Wege im Geltungsbereich präziser vereinbart. Der Entwurf des Ergänzungsvertrages ist der GV zur Bestätigung vorzulegen.
Nach Aussagen des Investors handelt es sich um einen Park. Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans ist zu prüfen, ob daher die Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz Anwendung findet.
Anlagen:
-Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung -Bebauungsplanentwurf - Begründung -Artenschutzbeitrag -FFH-Vorprüfung -Umweltbericht -Kartendokumentation
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||