Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die z. Zt. gültige Satzung ist am 13.10.2017 in Kraft getreten.
In den letzten Jahren wurden diverse Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen im Kitarecht durch das Land Brandenburg (beispielsweise das Gute-Kita-Gesetz; die Elternbeitragsbefreiung für das letzte Kita-Jahr und die Beitragsfreiheit für Transferleistungsempfänger und Geringverdienende) beschlossen. Aus diesem Grund wurden die Kommunen und Städte im Land Brandenburg aufgefordert, diese Änderungen jeweils zur Einführung umzusetzen und ihre Satzung spätestens zum 01.08.2021 entsprechend anzupassen.
Gemäß einer Mustersatzung des MBJS Brandenburg sind folgende Schwerpunkte in die Satzung eingearbeitet worden: 1. Das Einkommen muss klar definiert sein. Der Einkommensbegriff aus der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) ist anzuwenden. 2. Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder im Sinne einer 1-Kind-Familie, 2-Kind-Familie etc. 3. Die Zahl der Staffelungsstufen des Elterneinkommens sollte mindestens 6-8 Staffelungsstufen, idealerweise 14-20 Staffelungsstufen, betragen. Der Betreuungsumfang sollte in der Kinderkrippe/im Kindergarten mindestens 4 Staffelungsstufen bzw. im Hort 3 Staffelungsstufen enthalten. 4. Die Platzkostenkalkulation muss eingereicht werden. Die Höchstbeiträge dürfen die kalkulatorischen Platzkosten nach Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV) nicht übersteigen. 5. Der Mindestbeitrag muss sozialverträglich sein. Er richtet sich nach der Zumutbarkeit nach § 90 SGB VIII. Der Einstiegsbeitrag für eine 1-Kind-Familie darf 20 € (höchster Betreuungsumfang) nicht übersteigen, wenn der Einkommensbegriff nach KitaBBV angewendet wird. Das Land empfiehlt den Mindestkostenbeitrag in Höhe von 20 € für die zweite Einkommensstufe 20.000-22.500 €.
Der Landkreis Barnim hat in Ausübung seiner hoheitlichen Aufgaben die Prüfung der Satzung aller Träger von Kindertageseinrichtungen in seiner Zuständigkeit vorzunehmen und das Einvernehmen nach Abstimmung herzustellen. Die Prüfung umfasst neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u.a. folgende Regelungen:
1) Elternbeiträge/Gebührenkalkulation (Platzkostenberechnung) und 2) Sozialverträglichkeit/Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Kinder.
Bei dieser Gelegenheit wurde die Mustersatzung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport angewendet sowie die Hinweise zur Praxistauglichkeit aus der Kita-Verwaltung sowie den Kindertageseinrichtungen zur Handhabung der Satzung ebenfalls in die Überarbeitung einbezogen. Die Neufassung der Satzung soll auch eine Verbesserung der Les- und Anwendbarkeit erzielen.
In der vorliegenden Satzung (Anlage 1) wird die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten in Kindertagesstätten der Gemeinde Wandlitz geregelt und in der Satzung (Anlage 2) wird die Versorgung mit Mittagessen geregelt. Zum Vergleich wird die noch aktuell geltende Satzung als Anlage 3 beigefügt.
In der vorliegenden Kita-Satzung wurden auf Grund von Hinweisen im Bildungsausschuss und rechtsanwaltlicher Beratung Anpassungen vorgenommen.
Kalkulation Platzkosten
Die tatsächlich entstandenen Kosten in den kommunalen Kindertagesstätten wurde auf der Datenbasis der Betriebskostenabrechnung 2020 kalkuliert (siehe Anlage 4 tatsächliche Platzkosten). Hier ist zwar festzustellen, dass insgesamt es einen leichten Anstieg der Ausgaben zu verzeichnen gibt. Jedoch sind auf Grund der Corona-Pandemie (in der ersten und zweiten Welle) zusätzliche Einnahmen durch das Land Brandenburg erfolgt, Elternbeiträge für Kinder in der Notbetreuung wurden auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz erlassen und auf Grund der Corona bedingten Kita- und Hortschließungen sind die Einnahmen und Ausgaben nicht vergleichbar zu den Vorjahren.
Wie in der alten Kitasatzung ist unter Berücksichtigung von Schließzeiten etc. der Elternbeitrag auf elf Monate kalkuliert, obwohl die relevanten Betriebskosten (Personal, Energie, Abschreibungen etc.) ganzjährig anfallen und durch die Gemeinde getragen werden. Im Zuge einer besseren buchungstechnischen Handhabung wird der Elternbeitrag jedoch in zwölf gleichmäßigen Monatsraten erhoben.
Auf der Grundlage der genannten Sachverhalte (Kalkulation sowie der aktuellen Situation) empfiehlt die Verwaltung keine Veränderung der Elternbeiträge (siehe Kostenbeitragstabelle) gemäß der beigefügten Satzung vorzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt eine Kalkulation und Neuberechnung und damit auch neue Überprüfung möglicher Staffelungen innerhalb der nächsten zwei Jahre vorzunehmen.
Beitragserhebung Mittagsversorgung
Die Gemeinde Wandlitz hat sich entschieden das Verfahren der Beitragserhebung für die Mittagsversorgung wie oben bereits erwähnt in einer gesonderten Satzung zu regeln. Eine separate Satzung hat mehrere Vorteile: - bei evtl. neuen gesetzlichen Änderungen muss nicht immer die komplette Satzung angepasst werden, - die Satzung ist verständlicher und leichter les- und anwendbar und - die Satzung betrifft nur Eltern, deren Kinder eine Mittagsversorgung erhalten.
In der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz sind die Beschlüsse BV-GV/2009-0070-1 und BV-GV/2009-0070-2 enthalten und umgesetzt.
Die Gemeinde Wandlitz hat die neue Elternbeitragssatzung nebst Kalkulation dem örtlichen Träger der Jugendhilfe vorgelegt. Für die Ihnen vorliegende Fassung wurde seitens des Landkreises Barnim das Einvernehmen beantragt und für den August 2021 in Aussicht gestellt. Der Landkreis hat die Erstellung der neuen Satzung begleitet und Empfehlungen ausgesprochen, welche die Gemeinde umgesetzt hat.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 Brandenburgische Kommunalverfassung § 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 12, 16 Kita Gesetz Brandenburg
Beschlusshistorie Vorlage - BV-GV/2017-0407 Vorlage - BV-GV/2009-0070-1 Vorlage - BV-GV/2009-0070-2
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung der Gemeinde Wandlitz für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz und zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS) sowie über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz (Kita-Verpflegungssatzung).
Anlagen:
Anlage 1_neue Satzung (Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen und Erhebung von Elternbeiträgen) Anlage 1_neue Satzung (Kostenbeitragstabelle) Anlage 2_neue Satzung (Versorgung mit Mittagessen) Anlage 3_Gebührenkalkulation Anlage 4_aktuelle Satzung (2017) Anlage 5_Gebührentabelle (aktuelle Satzung 2017)
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