Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2021-0121  

 
 
Betreff: Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau des Jugendfussballfeldes zum Kunstrasenplatz, 1.FV Eintracht Wandlitz, Oranienburger Str. 34a
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HA41
Der Bürgermeister
HA41
Federführend:HB AL Beteiligt:TB_Tiefbau
    K_Kämmerei
   Bgm
   B_Bildungsamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
10.08.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Anhörung
17.08.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.08.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BV-A1-2019-0028
Anlage1_WANDLITZ_Lage_Sportstaette 1.FV
Anlage_2_WANDLITZ_Lage_Sportplatz-Kleinspielfeld

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt auf Grundlage des Beschlusses BV-A1/2019-0028 vom 12.12.2019 auf dem Trainingsplatz des Sportvereins 1.FV Eintracht Wandlitz (Oranienburger Straße 34a - siehe Anlagen Flurstückkarte und Luftbild-ausschnitt) die darauf befindlichen Trainingsanlagen in Teilen umzubauen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Wandlitz.

 

Auf einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Vereinsvorsitzenden wurden die geplanten Maßnahmen genauer abgestimmt. Daraus ableitend ergibt sichr die Aufgabenstellung:

 

Es ist ein Teilumbau der Trainingsstätte wie folgt vorgesehen (Aufgabenstellung):

1. r die kleine Rasenspielfläche neben dem Hauptspielfeld ist der Umbau in der Ausdehnung eines Halbfeldes 70m x 40m als Jugendfußballfeld geplant. Dieses soll konstruktiv den klassischen Aufbau eines Kunstrasensportplatzes erhalten.

2. Der Kunstrasenplatz soll ferner eine entsprechende Dränagevorrichtung mit Rigolensystem und ganzseitig umlaufende Kastenrinnen zur Entwässerung des Platzes erhalten. In Abhängigkeit des vorhandenen Baugrunds ist die Konstruktion der Drainagevorrichtung den örtlichen Gegebenheiten individuell anzupassen.

3. Die vorhandene Ballfanganlage soll teilweise versetzt und erneuern werden. Ihre Geometrie muss überprüft und den erforderlichen Maßen entsprechend

angepasst wer-den. Im Westen grenzt der Ballfang an eine Wohnbebauung und hat den geringsten Abstand zum Spielfeld.

4. Am Südhang soll mit dem durch den Aushub für den Unterbau des Kunstrasenplatzes anfallenden Bodenmaterials der Bau einer kleinen Zuschauertribüne umgesetzt wer-den. Die Tribüne soll eine Minimalgestaltung und -ausstattung mit Treppe, Pflasterung und Bänke ohne Überdachung erhalten.

 

Sonstiges:

a) Teilweise ist das Kleinspielfeld gegenwärtig mit Banden bzw. Geländern abgegrenzt. Es gibt stellenweise Sitzmöglichkeiten in Form von Bänken.

Mit der Erneuerung des Spielfeldes sind hier in einfacher Ausführung und

in Abstimmung mit dem Verein Ersatzelemente zu planen.

b) Im Bereich hinter und vor dem Ballfangzaun und zwischen dem Groß- und Kleinspielfeld sind verschiedene Wegebau-, Pflaster- sowie Betonarbeiten notwendig.

c) Im Weiteren sind zur Wiederherstellung angrenzender Grün- und Pflanzflächen diverse vegetationstechnische Arbeiten durchzuführen, wie

z.B. Rasenansaat und ggf. ergänzende Strauchbepflanzung.

d) Ergänzend zur Neugestaltung des Kleinspielfeldes ist die Beschaffung neuer Sportgeräteausstattung (z.B. Jugendtor + Netz fahrbar, Spezialschleppnetz etc.) notwendig.

 

Es sind finanzielle Mittel für die Planung des Umbaus des Jugendfußballfeldes im Haushalt veranschlagt. Demgemäß ist beabsichtigt, auf der Basis der Honorar-ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen zu vergeben.

Gemäß § 30 der (geänderten) Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des

Landes Brandenburg (KomHKV) sind nach der ab 01.05.2018 eingeführten

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), § 50 der UVgO, bis zu einem geschätzten

Auftragswert von 100.000,00 € (netto) in der Regel drei Unternehmen zur Abgabe

eines Angebotes aufzufordern. Bis zu diesem Auftragswert ist eine freihändige

Vergabe (Verhandlungsvergabe) zulässig.

 

Gemäß der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild

Freianlagen“ erforderlich. Es wurden vier, für die anstehende Planungsaufgabe

geeignete Ingenieurbüros um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Von den vier am Wettbewerb beteiligten Ingenieurbüros sind insgesamt 4 Angebote eingegangen.

 

Das nach Angebotsauswertung nstigste Honorarangebot hat das

Ingenieurro B+P Enrico Seelig eingereicht. Insofern wird seitens des Tiefbauamtes empfohlen, dieses Büro mit den genannten Planungsleistungen zu beauftragen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf)

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

725.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2020

42420.785100

4242008003

25.000

 

2021

42420.785100

4242008003

700.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für

den Umbau des Jugendfußballfeldes des 1.FV Eintracht Wandlitz (Trainingsstätte Oranienburger Str.34) an das Planungsbüro:

B+P Ingenieurbüro Enrico Seelig, Am Hagen 12, 16348 Wandlitz

zu vergeben.


Anlagen:

 

BV-A1-2019-0028

Anlage1_WANDLITZ_Lage_Sportstätte1.FV

Anlage2_WANDLITZ_Lage_Sportplatz-Kleinspielfeld

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV-A1-2019-0028 (108 KB)    
Anlage 2 2 Anlage1_WANDLITZ_Lage_Sportstaette 1.FV (885 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_2_WANDLITZ_Lage_Sportplatz-Kleinspielfeld (370 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   29.07.2021 09:03:07   Sophie Seefeldt