Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt auf Grundlage des Beschlusses BV-A1/2019-0028 vom 12.12.2019 auf dem Trainingsplatz des Sportvereins 1.FV Eintracht Wandlitz (Oranienburger Straße 34a - siehe Anlagen Flurstückkarte und Luftbild-ausschnitt) die darauf befindlichen Trainingsanlagen in Teilen umzubauen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Wandlitz.
Auf einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Vereinsvorsitzenden wurden die geplanten Maßnahmen genauer abgestimmt. Daraus ableitend ergibt sich für die Aufgabenstellung:
Es ist ein Teilumbau der Trainingsstätte wie folgt vorgesehen (Aufgabenstellung): 1. Für die kleine Rasenspielfläche neben dem Hauptspielfeld ist der Umbau in der Ausdehnung eines Halbfeldes 70m x 40m als Jugendfußballfeld geplant. Dieses soll konstruktiv den klassischen Aufbau eines Kunstrasensportplatzes erhalten. 2. Der Kunstrasenplatz soll ferner eine entsprechende Dränagevorrichtung mit Rigolensystem und ganzseitig umlaufende Kastenrinnen zur Entwässerung des Platzes erhalten. In Abhängigkeit des vorhandenen Baugrunds ist die Konstruktion der Drainagevorrichtung den örtlichen Gegebenheiten individuell anzupassen. 3. Die vorhandene Ballfanganlage soll teilweise versetzt und erneuern werden. Ihre Geometrie muss überprüft und den erforderlichen Maßen entsprechend angepasst wer-den. Im Westen grenzt der Ballfang an eine Wohnbebauung und hat den geringsten Abstand zum Spielfeld. 4. Am Südhang soll mit dem durch den Aushub für den Unterbau des Kunstrasenplatzes anfallenden Bodenmaterials der Bau einer kleinen Zuschauertribüne umgesetzt wer-den. Die Tribüne soll eine Minimalgestaltung und -ausstattung mit Treppe, Pflasterung und Bänke ohne Überdachung erhalten.
Sonstiges: a) Teilweise ist das Kleinspielfeld gegenwärtig mit Banden bzw. Geländern abgegrenzt. Es gibt stellenweise Sitzmöglichkeiten in Form von Bänken. Mit der Erneuerung des Spielfeldes sind hier in einfacher Ausführung und in Abstimmung mit dem Verein Ersatzelemente zu planen. b) Im Bereich hinter und vor dem Ballfangzaun und zwischen dem Groß- und Kleinspielfeld sind verschiedene Wegebau-, Pflaster- sowie Betonarbeiten notwendig. c) Im Weiteren sind zur Wiederherstellung angrenzender Grün- und Pflanzflächen diverse vegetationstechnische Arbeiten durchzuführen, wie z.B. Rasenansaat und ggf. ergänzende Strauchbepflanzung. d) Ergänzend zur Neugestaltung des Kleinspielfeldes ist die Beschaffung neuer Sportgeräteausstattung (z.B. Jugendtor + Netz fahrbar, Spezialschleppnetz etc.) notwendig.
Es sind finanzielle Mittel für die Planung des Umbaus des Jugendfußballfeldes im Haushalt veranschlagt. Demgemäß ist beabsichtigt, auf der Basis der Honorar-ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen zu vergeben. Gemäß § 30 der (geänderten) Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) sind nach der ab 01.05.2018 eingeführten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), § 50 der UVgO, bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000,00 € (netto) in der Regel drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bis zu diesem Auftragswert ist eine freihändige Vergabe (Verhandlungsvergabe) zulässig.
Gemäß der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Freianlagen“ erforderlich. Es wurden vier, für die anstehende Planungsaufgabe geeignete Ingenieurbüros um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Von den vier am Wettbewerb beteiligten Ingenieurbüros sind insgesamt 4 Angebote eingegangen.
Das nach Angebotsauswertung günstigste Honorarangebot hat das Ingenieurbüro B+P Enrico Seelig eingereicht. Insofern wird seitens des Tiefbauamtes empfohlen, dieses Büro mit den genannten Planungsleistungen zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für den Umbau des Jugendfußballfeldes des 1.FV Eintracht Wandlitz (Trainingsstätte Oranienburger Str.34) an das Planungsbüro: B+P Ingenieurbüro Enrico Seelig, Am Hagen 12, 16348 Wandlitz zu vergeben. Anlagen:
BV-A1-2019-0028 Anlage1_WANDLITZ_Lage_Sportstätte1.FV Anlage2_WANDLITZ_Lage_Sportplatz-Kleinspielfeld
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