Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
In der Gemeinde Wandlitz besteht in dem Gebiet der Karl-Marx-Siedlung (insbesondere in der Buchenstraße und Birkenstraße) im Ortsteil Basdorf Handlungsbedarf hinsichtlich der Instandsetzung und Ertüchtigung der Regenentwässerungsanlagen.
Im Jahr 2019 hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Matlik beauftragt, zur Abschätzung des Gesamtaufwandes des Bauvorhabens eine Voruntersuchung der Entwässerungsmöglichkeiten in der Karl-Marx-Siedlung vorzunehmen. Im Rahmen der Voruntersuchung wurden die Teileinzugsgebiete und der Zustand der vorhandenen Straßenentwässerungsanlagen untersucht (einschließlich hydraulischer Nachweis der Leistungsfähigkeit des vorhandenen Rohrsystems), eine Ablaufbemessung der Straßenabläufe durchgeführt und die Versickerungsanlagen bemessen.
Im Ergebnis der Voruntersuchung ist beabsichtigt, für die Verbesserung der Oberflächenentwässerung des Karl-Marx-Platzes, der Ahornstraße, der Kastanienallee, Tannenstraße, Buchenstraße und Birkenstraße bauliche Maßnahmen durchzuführen. Dabei sollen jeweils für die Teileinzugsgebiete zusätzliche Straßenabläufe angeordnet, Mulden instandgesetzt oder neu gebaut oder auch Rigolen angelegt werden. Weiterhin soll das vorhandene Ver-sickerungsbecken in der Weidengasse ertüchtigt und zusätzlich eine Sedimen-tationsanlage vorgeschaltet werden.
Im Haushaltsplan 2021 sind für die Herrichtung der Regenentwässerungsanlagen in der Karl-Marx-Siedlung finanzielle Mittel veranschlagt worden.
In Vorbereitung auf die Umsetzung der genannten Maßnahmen sind entsprechend der beiliegenden Aufgabenstellung weiterführende Planungsleistungen erforderlich, um den heutigen wasserwirtschaftlichen Bedingungen entsprechende Anlagen zu konzipieren und zur Genehmigung einzureichen.
Demgemäß ist beabsichtigt, auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Planungsleistungen für die weiterführende Planung der Regenentwässerungsanlagen zu vergeben.
Gemäß § 30 der (geänderten) Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) sind nach der ab 01.05.2018 eingeführten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), § 50 der UVgO, bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000,00 € (netto) in der Regel drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bis zu diesem Auftragswert ist eine freihändige Vergabe (Verhandlungsvergabe) zulässig.
Gemäß der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ der HOAI erforderlich.
Für das vorgenannte Leistungsbild ist ein gemeindlicher Planerpool gebildet worden, der eine Marktübersicht über geeignete Ingenieurbüros bietet.
Aus dem Planerpool der Gemeinde Wandlitz wurden für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ im Losverfahren drei, für die anstehende Planungsaufgabe geeignete, Ingenieurbüros ermittelt und um die Abgabe eines Angebotes gebeten.
Desweiteren wurde das Ingenieurbüro Matlik um die Abgabe eines Angebotes gebeten.
Grundlage der abgeforderten Honorarangebote bildete die gemeindeseits vorgegebene Aufgabenstellung zur Planung der Regenentwässerung im Bereich der Karl-Marx-Siedlung sowie die Voruntersuchung zur Entwässerungssituation in der Siedlung.
Bis zum 04.06.2021 sind von den vier am Verfahren Beteiligten drei Angebote jeweils für die Leistungsphasen 3-9 und die örtliche Bauüberwachung eingegangen.
Im Ergebnis der Angebotsauswertung ist festzustellen, dass das Angebot des Ingenieurbüros Matlik das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Ingenieurbüro Matlik, Telemannweg 5a, 12621 Berlin, den Planungsauftrag zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, für die entsprechende Planungsleistung zunächst einen Ingenieurvertrag für die Leistungsphasen 3-4 (HOAI) abzuschließen. Eine Weiterführung ab Leistungsphase 5 (HOAI) ist unmittelbar nach dem Vorliegen der notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse vorgesehen.
Mit der Planungsleistung für die Leistungsphase 3 und 4 soll nach entsprechender Beschlussfassung durch den Hauptausschuss begonnen werden.
Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen
Keine Beschlüsse
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen ab Leistungsphase 3 für die Regenentwässerung Buchenstraße-Birkenstraße im OT Basdorf an das Ingenieurbüro Matlik, Telemannweg 5A, 12621 Berlin, zu vergeben. Anlagen:
Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen
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