Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Ergebnis der Abstimmung vom 09.09.2021, BV-GV/2021-0354, über die Änderung der Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee – Bereich 2“ (Szenario A) ist der Folgebeschluss zur erneuten Auslegung des Planentwurfes, BV-GV/2021-0355, zunächst zurückgezogen worden. Die Verwaltung hat zur Gewährleistung einer größtmöglichen Rechtssicherheit des Verfahrens und damit eines wirksamen B-Planes unter Beachtung der Beschlusslage zwischenzeitlich eine anwaltliche Stellungnahme zum weiteren Vorgehen eingeholt.
Gemäß dieser Stellungnahme ist aufgrund unterschiedlicher Sachverhalte aus beiden zur Wahl gestellten Abwägungsszenarien eine erneute Auslegung des Planes erforderlich, über die aus Gründen der Dringlichkeit in einer Sondersitzung der GV anhand der angepassten Unterlagen (Planzeichnung und Begründung) entschieden werden sollte. Die in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.09.2021 bestätigten Abwägungsvorschläge (Szenario A) wurden dazu eingearbeitet.
In der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vom 30.09.2021 wurde wegen einiger nicht unmittelbar aufklärbarer Fragen, u. a. zum zurückliegenden Verfahren, beschlossen, die Entscheidung über die Auslegung zu vertagen.
Am 14.10.2021 hat die AG L 100 mit den Planungsbeteiligten und der Verwaltung eine sorgfältige Sichtung des Planstandes (Basis Szenario A) vorgenommen und einige präzisierende Vorgaben für die abschließende Ausarbeitung der Planzeichnung und der Festsetzungen formuliert. Auf dieser Grundlage beruht der erneut auszulegende Entwurf des Bebauungsplanes.
Nach dem Willen des Ortsbeirates Wandlitz hat zwischenzeitlich, am 16.11.2021, ein Vermittlungsgespräch zwischen einigen Wandlitzer Ortsbeiräten und dem Investor der Grundstücke Prenzlauer Allee 151/153 stattgefunden. Im Ergebnis ist eine Planvariante, die einen Kompromiss zwischen dem (unstrittigen) Baurecht des Investors und den Planungszielen der Gemeinde darstellt (Variante B). Diese Planungsvariante enthält im Gegensatz zu den Vorgaben des Szenarios A (Variante A) keine vom Bau- bzw. Bestandsrecht bewusst abweichende kleinteilige Baufeldfestsetzung an der Prenzlauer Allee 151/153, sondern ein zusammenhängendes Baufeld mit einer ca. 10 m vom öffentlichen Straßenland zurückgesetzten Fassadenstellung einschl. noch weiter zurückgesetztem Staffelgeschoß (2. OG) bei insgesamt ausgleichendem Flächenansatz (rückwärtiger Bereich entsprechend verdichtet). Der Investor hat bestätigt, eine solche planungsrechtliche Vorgabe trotz eines anderen Vorbescheidsstandes einhalten zu wollen, weil ihm diese die gleichen Geschoßflächen bietet und zugleich auch in der Zukunft Gestaltungsspielraum bei etwaigen Umnutzungen und Umbauten ermögliche. Insofern bietet sich hiermit eine Alternativplanung - die ggf. noch endgültig in B-Plan-Qualität auszufertigen ist - zur Auslegung an, die zu einer positiven Veränderung des bestehenden grundsätzlichen privaten Baurechts auf den vorgenannten Grundstücken führe würde.
Auf Grundlage des Abstimmungsgespräches am 16.11.2021 auf Einladung des Ortsbeirates Wandlitz wurde eine Alternativplanung („Kompromisslösung“) erarbeitet.
Hinweis: Die Anlage Planzeichnung (Stand: 12.11.2021) und die Anlage Planzeichnung Variante A (Stand: 24.11.2021) unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der auf dem Rathausgrundstück ergänzten Nutzungsgrenze sowie des Planzeichens für Verwaltung. Weiter wurde das Bahngleis ergänzt.
Zur Absicherung eines zügigen und formell nicht angreifbaren Verfahrens, legt die Gemeindeverwaltung zur Beschlussfassung einen überarbeiteten Zeitplan per Dringlichkeit vor, siehe Beschlussvorlage BV-GV/2021-0405.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:
- 12.10.2017: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" (BV-GV/2017-0398) - 12.10.2017: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" (BV-GV//2017- 0402) - 06.12.2018: Beschluss über die Konkretisierung der Planungsziele (BVGV// 2018-0519) - 05.12.2019: Beschluss über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre (BV-GV//2019-0041)
- 03.12.2020: Beschluss über die 2. Konkretisierung der Planungsziele (BVGV/ 2020-0233) - 21.01.2021: Beschluss über die Teilung des Geltungsbereiches und die Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 2 (BV-GV/2020-0263) -25.03.2021: Beschluss über die Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 1 (BV-GV/2021-0290) 25.03.2021: Beschluss über die Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 3 (BV-GV/2021-0291) -09.09.2021: Beschluss über die Durchführung des Abwägungsverfahrens für den Bebauungsplan L 100 Wandlitzsee – Bereich 2“ (BV-GV/2021-0354)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass
a)
- der entsprechend dem in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.09.2021 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2021-0354 bestätigten Abwägungsprotokoll gem. Szenario A und im Weiteren präzisiert gemäß den die Festsetzungen betreffenden Protokolleinträgen der AG-L 100-Sitzung vom 14.10.2021 überarbeitete Entwurf („kleinteilige Baufelder“) des Bebauungsplanes einschl. Begründung auf den Flurstücken 645 und 646“) gebilligt wird (Variante A)
oder
b)
- der entsprechend der vorliegenden Variantenplanung des OB Wandlitz überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung („Kompromisslösung“) gebilligt wird (Variante B)
und die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB die Öffentlichkeit zu unterrichten, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sowie die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Anlagen:
- Begründung zum Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee - Bereich 2“ (Stand: 12.11.2021) - Planzeichnung (Stand: 12.11.2021) - Biotoptypen Karte - Biotoptypen Bericht - Abwägungstabelle (überarbeitet gem. Szenario A; Stand: 12.11.2021) - Anschreiben IDU GmbH - Schalltechnisches Gutachten - Stellungnahme zum weiteren Verfahren, RA Reitzig 20.09.2021 - Stellungnahme zum Terminplan zur Auslegung und Beschlussfassung; RA Reitzig 10.11.2021 - Planzeichnung Variante A (Stand: 24.11.2021) - Planzeichnung Variante B (Stand: 24.11.2021) - Abwägung Variante B (Stand: 24.11.2021) - Variante B Liste der Änderungen
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