TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung und Begrüßung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 28.09.2020 |
|
|
A1-08/2020 |
|
Ö 4 |
|
|
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern |
|
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Protokollaufträge |
|
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Beantwortung von Protokollaufträgen |
|
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Wandlitz (Hundesteuersatzung) |
|
|
BV-GV/2020-0243 |
|
Ö 10 |
|
|
1. Änderung der Geschäftsordnung |
|
|
BV-GV/2020-0220 |
|
Ö 11 |
|
|
Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2020-0209 |
|
Ö 12 |
|
|
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen (Friedhöfe) der Gemeinde Wandlitz (Friedhofsgebührensatzung) |
|
|
BV-GV/2020-0208 |
|
Ö 13 |
|
|
Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung) |
|
|
BV-GV/2020-0238 |
|
Ö 14 |
|
|
Fünfte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2020-0237 |
|
Ö 15 |
|
|
Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2020-0241 |
|
Ö 16 |
|
|
5. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erhebung der Umlage der Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände "Finowfließ" und "Schnelle Havel" |
|
|
BV-GV/2020-0244 |
|
Ö 17 |
|
|
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz/ Errichtung Carport |
|
|
BV-A1/2020-0062 |
|
Ö 18 |
|
|
Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz, 2. Änderung
Gemarkung Wandlitz, Berliner Weg, Flur 2, Flurstück 1011 |
|
|
BV-A1/2020-0064 |
|
Ö 19 |
|
|
Nachträgliche Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung
hier: Erwerb eines Grundstücks in Schönwalde |
|
|
BV-GV/2020-0218 |
|
Ö 20 |
|
|
Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 158 der Flur 6 von Wandlitz im Erbbaurecht zur Errichtung eines Sanitärgebäudes |
|
|
BV-GV/2020-0221 |
|
Ö 21 |
|
|
Grundstücksvergabe OT Lanke, Flur 4, Flurstücke 164, 165/3 |
|
|
BV-GV/2020-0222 |
|
Ö 22 |
|
|
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Wandlitzsee |
|
|
BV-GV/2020-0228 |
|
Ö 23 |
|
|
Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss - |
|
|
BV-GV/2020-0195 |
|
Ö 24 |
|
|
Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz |
|
|
BV-GV/2020-0235 |
|
Ö 25 |
|
|
Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz
weitere Konkretisierung der Planungsziele |
|
|
BV-GV/2020-0233 |
|
Ö 26 |
|
|
Fraktionsübergeifender Antrag DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - CDU - SPD - Konkretisierung Planungsziele B-Plan L100 / Wandlitzsee |
|
|
BV-GV/2020-0252 |
|
Ö 27 |
|
|
Bebauungsplan "NETTO Marken-Discounter - Bahnstraße 49" in der Gemarkung Basdorf
- Aufgstellungsbeschluss - |
|
|
BV-GV/2020-0232 |
|
Ö 28 |
|
|
Bebauungsplan "An der Wegener Straße", Gemarkung Wandlitz
- Auslegungsbeschluss - |
|
|
BV-GV/2020-0225 |
|
Ö 29 |
|
|
Errichtung eines neuen Gebäudes für die Kita "Spatzennest" im Ortsteil Klosterfelde |
|
|
BV-GV/2020-0226 |
|
Ö 30 |
|
|
Bebauungsplan "Am Linaweg", Gemarkung Klosterfelde
- Auslegungsbeschluss - |
|
|
BV-GV/2020-0234 |
|
Ö 31 |
|
|
Bauantrag zur Errichtung einer Sporthalle (Gymnasium), Gemarkung Wandlitz |
|
|
BV-A1/2020-0065 |
|
Ö 32 |
|
|
2. Änderung des Bebauungsplanes "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf
- Auslegungsbeschluss - |
|
|
BV-GV/2020-0191 |
|
Ö 33 |
|
|
Mitteilungsvorlage der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/ BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG - Zukünftige Entwicklung von Wandlitz |
|
|
MV/2020-0043 |
|
Ö 34 |
|
|
Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Linke/ Grüne/ UWG:
Bauentwicklung in der Gemeinde Wandlitz - Steuerungsbedarf aufgrund vermehrten Siedlungsdrucks- Analyse und Maßnahmen |
|
|
BV-GV/2020-0256 |
|
Ö 35 |
|
|
Antrag der Fraktion AfD - Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern |
|
|
BV-GV/2020-0239 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll. |
|
|
|
|
02.11.2020 - Ortsbeirat Klosterfelde |
|
|
Ö 19 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 7 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
02.11.2020 - Ortsbeirat Wandlitz |
|
|
Ö 25 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 5 Enthaltung: 3 (Hintze)
|
|
|
|
|
03.11.2020 - Ortsbeirat Schönerlinde |
|
|
Ö 15 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
03.11.2020 - Ortsbeirat Schönwalde |
|
|
Ö 14 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4
|
|
|
|
|
04.11.2020 - Ortsbeirat Basdorf |
|
|
Ö 17 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 4 Enthaltung: 2
|
|
|
|
|
04.11.2020 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
|
|
Ö 15 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
05.11.2020 - Ortsbeirat Lanke |
|
|
Ö 14 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: 2 Enthaltung:
|
|
|
|
|
05.11.2020 - Ortsbeirat Prenden |
|
|
Ö 14 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
05.11.2020 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
|
|
Ö 15 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3
|
|
|
|
|
10.11.2020 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
|
|
Ö 21 - |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
|
|
|
|
|
12.11.2020 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit |
|
|
Ö 16 - vertagt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag von Hr. Krajewski zur ersten Lesung wird abgestimmt: Zustimmung: 4 Ablehnung: 1Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
16.11.2020 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport |
|
|
Ö 16 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4
|
|
|
|
|
18.11.2020 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
|
|
Ö 14 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 4 Enthaltung: 1
|
|
|
|
|
23.11.2020 - A1 Hauptausschuss |
|
|
Ö 35 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Herr Olaf Berlin: Nein Frau Petra Bierwirth: Nein Frau Gabriele Bohnebuck: Nein Herr Oliver Borchert: Nein Frau Monika Braune: Nein Herr Norbert Bury: Ja Herr Jürgen Krajewski: Nein Herr Michael Siebert: Nein
|
|
|
|
|
03.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 37 - zurückgezogen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
|
|
|
|
|
18.01.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde |
|
|
Ö 13 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 5 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
18.01.2021 - Ortsbeirat Lanke |
|
|
Ö 11 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
|
|
|
|
|
18.01.2021 - Ortsbeirat Prenden |
|
|
Ö 10 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3
|
|
|
|
|
18.01.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde |
|
|
Ö 10 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
19.01.2021 - Ortsbeirat Basdorf |
|
|
Ö 17 - |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
|
|
|
|
|
19.01.2021 - Ortsbeirat Schönwalde |
|
|
Ö 10 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 2 Enthaltung: 2
|
|
|
|
|
19.01.2021 - Ortsbeirat Wandlitz |
|
|
Ö 21 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 6 Enthaltung: 2 (Herr Hintze)
|
|
|
|
|
19.01.2021 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
|
|
Ö 9 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
25.01.2021 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport |
|
|
Ö 13 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis Zustimmung: 1 Ablehnung: 5 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
26.01.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
|
|
Ö 23 - zurückgezogen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
|
|
|
|
|
27.01.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
|
|
Ö 17 - zurückgezogen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
|
|
|
|
|
28.01.2021 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit |
|
|
Ö 12 - zurückgezogen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll. Herr Bury zieht die Beschlussvorlage zurück.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
|
|
|
|
|
02.02.2021 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
|
|
Ö 17 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 5 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
08.02.2021 - A1 Hauptausschuss |
|
|
Ö 27 - zurückgezogen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
|
|
|
|
|
23.02.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
|
|
Ö 11 - zurückgezogen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
|
|
|
|
|
25.02.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 42 - zurückgezogen |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
|
|
|
|
|
27.05.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 39 - |
|
|
Beschluss: 1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt. 2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar. 3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
|
|
|
|
|
09.12.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 24 - zurückgezogen |
|
|
|
Ö 36 |
|
|
Antrag der Fraktion AfD - Daseinsvorsorge - Versorgung der Einwohner der Gemeinde mit Ärzten, Fachärzten usw. - Infrastruktur strategisch beurteilen |
|
|
BV-GV/2020-0240 |
|
Ö 37 |
|
|
Fraktion BVB/FREIE WÄHLER - Erhalt des Waldsiedlungscharakters in unserer Gemeinde bei Neubauvorhaben im Rahmen von B-Plänen |
|
|
BV-GV/2020-0204 |
|
Ö 38 |
|
|
Fraktionsantrag: Erörterung von Maßnahmen zur Einführung von Schwimmkursen für Wandlitzer Kita-Kinder |
|
|
BV-GV/2020-0245 |
|
Ö 39 |
|
|
Antrag der Fraktionen SPD, Fraktionsgemeinschaft Linke/Grünen/UWG und CDU - Verfahren Ausschreibung Breitscheidstr. 10 OT Wandlitz |
|
|
BV-GV/2020-0249 |
|
Ö 40 |
|
|
Antrag der Fraktionen SPD, Fraktionsgemeinschaft Linke/ Grüne/ UWG - Bauvorhaben Erneuerung Regenwasserableitung Kirchstraße Dorfkern OT Wandlitz |
|
|
BV-A1/2020-0066 |
|
Ö 41 |
|
|
Einstellung des Projekts "87 km-Rundwanderweg Wandlitzer Seenweg" |
|
|
BV-GV/2020-0216 |
|
Ö 42 |
|
|
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wandlitz und der Gemeinde Marienwerder zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger von Schuljahresbeginn 2024/25 bis Schuljahresende 2028/29 |
|
|
BV-GV/2020-0257 |
|
Ö 43 |
|
|
Anbau einer Rettungstreppe an das Rathausgebäude (Altbau) |
|
|
BV-A1/2020-0067 |
|
Ö 44 |
|
|
Achsenentwicklungskonzept Nord-Ost-Raum
Sachstand |
|
|
MV/2020-0038 |
|
Ö 45 |
|
|
Neuwahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2020-0248 |
|
Ö 46 |
|
|
Haushaltsreste 2019
hier: Abgang von Haushaltsresten |
|
|
BV-GV/2020-0231 |
|
Ö 47 |
|
|
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2021 |
|
|
BV-GV/2020-0224 |
|
N 1 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 28.09.2020 |
|
|
|
N 2 |
|
|
Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
N 3 |
|
|
Vergabe einer Teilfläche im OT Lanke, Flur 4, Flurstück 274 |
|
BV-A1/2020-0063 |
|
N 4 |
|
|
Ankauf eines Grundstücks in der Gemarkung Wandlitz |
|
BV-GV/2020-0215 |
|
N 5 |
|
|
Grundstücksangelegenheit Gemarkung Wandlitz, Flur 6 (Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages)
hier: Sachstand Verhandlungen |
|
MV/2020-0041 |
|
N 6 |
|
|
Niederschlagung von Forderungen der Gemeinde Wandlitz |
|
BV-GV/2020-0250 |
|
N 7 |
|
|
Umzug Agrarmuseum / PSV Umzug |
|
|
|
N 8 |
|
|
Stellvertreterregelung des Bürgermeisters |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|