Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck möchte in der Gestaltung Holz oder Metall zulassen.
Des Weiterem gibt sie den Hinweis, dass bei der Änderungssatzung §5 Abs. 1 doppelt nummeriert ist und im §9 Änderungssatzung Abs. 5 „Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur in Abstimmung mit der Gemeinde Wandlitz zu festgesetzten Zeiten durchgeführt werden.“
Frau Bohnebuck macht sich für die Möglichkeit der Angaben von Mädchennamen stark. Sie verweist auf die Historie und auf die Selbstständigkeit von Frauen.
Frau Braune möchte, dass die Möglichkeit nicht nur für Frauen besteht, sondern auch für Männer.
Frau Paulikat macht deutlich, dass die Einschränkungen nur bei Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften gelten. Sollte beispielweise ein Metallkreuz gewünscht sein, müsse eine Grabstätte mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften gewählt werden. Frau Paulikat schildert, dass Holzkreuze als dauerhaftes Grabmal über die Nutzungsdauer von 25 Jahren keine Standsicherheit gewährleisten und bittet aus diesem Grund, keine Änderung in der Satzung vorzunehmen.
Herr Borchert fasst zusammen: Wir beschließen die Vorlage mit beiden Anträgen und bereiten einen Formulierungsvorschlag bis zur Gemeindevertreterversammlung vor.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung.
Abstimmungsergebnis mit Änderungen:
Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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