Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt der Bauantrag zur Errichtung einer Zweifeld-Sporthalle mit Sozialtrakt für 200 Personen vor. Der Standort am Langen Grund sowie die Abmaße der Sporthalle wurden in einer Bauvoranfrage bereits genehmigt (siehe Beschluss Nr. BV-A1/2019-0292).
Der geplante Baukörper wird eine Fläche von ca. 47,0 x 34,5 m (Halle 23,0 und Sozialtrakt 11,0 m) einnehmen. Die Höhe der Halle beträgt ca. 10,0 und die des Sozialtraktes ca. 4,50 m (Siehe Antragsunterlagen).
Mit der Errichtung wird es auch zu einer umfangreichen Umgestaltung der Außenanlagen, welche in einem separaten Bauantragsverfahren behandelt werden, kommen (siehe Lageplan).
Im Flächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist die Fläche des geplanten Standortes als Gemeinbedarfsfläche (Schule) dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist die geplante Sporthalle am Standort Langer Grund als Ergänzung zu den bereits vorhandenen Gebäuden des Gymnasiums städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
Der Errichtung einer Zweifeldsporthalle für 200 Personen am Langen Grund gemäß den Antragsunterlagen zu zustimmen.
Anlagen:
Lageplan Beschreibung Sporthalle Grundrisse_Ansichten_Schnitt Beschreibung Außenanlagen# Außenanlagenplan
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