Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0218  

 
 
Betreff: Nachträgliche Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung
hier: Erwerb eines Grundstücks in Schönwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

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Begründung / Erläuterung

 

Gemäß BV-GV/2020-0152 hat die Gemeindevertretung am 14.05.2020 den Erwerb einer 1,6 ha großen Fläche für den Schulstandort Schönwalde beschlossen.

 

Die Kosten des Erwerbs betrugen 355.000 €. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung konnte noch nicht geklärt werden, wie die Finanzierung des Kaufpreises erfolgen soll. Die Kämmerei hatte keine Deckungsvorschläge (Mehrerträge oder Minderausgaben). Es bestand aber die berechtigte Hoffnung, dass bis zum Jahresende entsprechende Deckungsvorschläge existieren.

 

Daher erging der Auftrag an den Kämmerer, bis zum Jahresende die Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung mit der Benennung konkreter Deckungsvorschläge einzureichen. Sofern keine Deckungsvorschläge ausfindig gemacht werden können, wäre ein Nachtragshaushalt notwendig.

 

Es konnten folgende Produktkonten identifiziert werden, die als Deckung dienen können:

 

Produktkonto

Produktkontobezeichnung

Minderausgabe

Begründung

24300.529101

Schulbezogene Leistungen des Schulträgers / Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
hier: Projektmittel Planungsunterstützung AG Schulentwicklung

75.000,00 €

Standortentscheidung ist gefallen. Beratung ist nicht mehr notwendig.

12600.529101

Brandschutz / Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
hier: 50 T€ Projektmittel Waldbrandvorbeugung, 10 T€ Machbarkeitsstudie

Umbau FFW B

60.000,00 €

- Förderprogramm zur Waldbrandvorbeugung richtet sich nur bedingt an die Gemeinde, sondern eher an Waldbesitzer.
- Machbarkeitsstudie für den Umbau FFW Basdorf ist nach aktuellem Gefahrenabwehrbedarfsplan nicht notwendig. Der Plan schlägt eine Standort-verlagerung vor.

11150.521101

Liegenschaften / Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen allg.

45.000,00 €

Es ist absehbar, dass der WBV in diesem Jahr keine Sondermaßnahme durchführt. Auch die Anzahl der Abrisse blieb hinter den Planungen zurück.

 

11150.543108

Liegenschaften / Geschäftsaufwendungen Grundbuchauskünfte, Verkehrswertgutachten etc.

 

25.000,00 €

Coronabedingt  verzögerten sich viele geplante Maßnahmen

42410.529101

Strandbad Wandlitz / Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
hier: Beteiligung an Munitionsbergung

100.000,00 €

Maßnahme  ist abgeschlossen. Budget musste (auch durch Eigenleistung des Bauhofes) nicht ausgeschöpft werden.

54700.529101

ÖPNV /  Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
hier: Buslinie zwischen Klosterfelde und Basdorf

50.000,00 €

Eine Buslinie zwischen Klosterfelde und Basdorf wird in keinem Fall im Jahr 2020 eröffnet.

 

Summe

355.000,00 €

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz für das Jahr 2020

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

Siehe Sachdarstellung

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung für den Erwerb eines Grundstücks in Schönwalde.

Die in der Sachdarstellung aufgeführten Produktkonten dienen als Deckung.

 

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Anlagen:

keine

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   21.10.2020 13:19:11   Christian Braungard