Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
In der Grundschule Marienwerder werden seit 1998 die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Zerpenschleuse der Gemeinde Wandlitz beschult. Dazu wurde 1998 erstmals eine öffentliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger zwischen den jeweiligen Gemeinden geschlossen. Mit der ersten Änderung dieser Vereinbarung vom 30.07.2002 wurde die Aufgabenübertragung bis Ablauf des Schuljahres 2013/14 festgeschrieben. Die Verlängerung dieser Vereinbarung wurde mit der zweiten Änderungsvereinbarung im April 2014 bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 beschlossen. Die Vereinbarung läuft dann ohne Kündigung aus. Eine erneute Verlängerung war nicht möglich. Aus diesem Grund wurde im Februar 2019 der Neuabschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Zerpenschleuse in der Grundschule Marienwerder durch die Gemeindevertretung beschlossen. Diese Vereinbarung gilt bis zum Schuljahresende 2023/24.
Im November 2020 informierte der Amtsdirektor Nedlin des Amtes Biesenthal-Barnim die Gemeinde Wandlitz, dass dieser um den Abschluss einer weiteren öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Wandlitz und Wandlitz für 5 Jahre bittet. Hintergrund ist, dass das Amt Biesenthal-Barnim, insbesondere die betreffende Grundschule Marienwerder, ebenfalls wie auch die kommunalen Schulen der Gemeinde Wandlitz, an dem Förderprogramm Digital Pakt Schule 2019-2024 beabsichtigen teilzunehmen. Voraussetzung sind jedoch neben dem Medienentwicklungsplan, Kostenschätzungen und weiteren Dokumenten, eine Bestätigung des Schulentwicklungsplanes zur mittel- bis langfristigen Standortsicherung der jeweiligen Schule. Das Schreiben des Amtsdirektors Nedlin ist als Anlage 1 beigefügt.
Vor diesem Hintergrund wurden die Schüler/innen-Zahlen für den Grundschulstandort Klosterfelde geprüft. Die Gemeinde Wandlitz kann auf Grund der Prognosen - Anzahl der Schülerinnen und Schüler am Grundschulstandort Klosterfelde - ohne den Ortsteil Zerpenschleuse die Standortsicherung für die kommenden Jahre mit einer Zweizügigkeit zu sagen, der Schulbetrieb ist somit auch ohne den Kindern aus Zerpenschleuse gesichert.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wandlitz und der Gemeinde Marienwerder zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger ab dem Schuljahr 2024/25 bis zum Schuljahresende 2028/29 gemäß der alten Vereinbarung neu abzuschließen (siehe Anlage 2).
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wandlitz und der Gemeinde Marienwerder zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger in der Zeit von 2024/25 bis 2028/29.
Anlagen: Anlage 1: Schreiben des Amtsdirektors Amt Biesenthal-Barnim Anlage 2: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung von 2019
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