Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Da in der Straßenreinigungssatzung das Anlegen eines Blühstreifens ermöglicht worden ist, muss in der Sondernutzungssatzung die Notwendigkeit der Genehmigung des Anlegens eines Blühstreifens aufgenommen werden.
Hier wird in Anlehnung an die Genehmigung von Anpflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum auch das Anlegen des Blühstreifens ermöglicht.
Es bedarf jedoch immer einer Einzelfallprüfung, so dass in der Satzung die Möglichkeit eröffnet wird, über einen Antrag auf Sondernutzung mit dem Bescheid durch Auflagen die Kriterien zum Anlagen, Pflegen und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgeschrieben werden. In diese Prüfung werden auch baurechtliche Aspekte mit einfließen über die Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz.
In der Sitzung des Hauptausschusses wurde der Hinweis gegeben, dass die Fläche neben Geh- und/oder Radweg, für die die Verkehrssicherungspficht gilt, nur 0,25 m beträgt. Dies wurde auf Grund dieses zutreffenden Hinweises geändert.
Darüber hinaus wurde die vorgeschriebene Wuchshöhe von 0,5 m dahingehend kritisiert, ob dies durchsetzbar ist. Daher wurde die Satzung dahingehend geändert, dass die Wuchshöhe 0,5 m betreffen sollte. Darüber hinaus ist im Saatgut für solche Anlagen die Wuchhöhe idR unter 0,5 m angegeben. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollte diese Höhe auch eingehalten werden.
Ein weiterer Vorschlag lautete, für die Sondernutzungsgenehmigung für Anpflanzungen und das Anlagen der vorgenannten Anlagen keine Verwaltungsgebühr zu erheben. Daher wurde ein Vorschlag erarbeitet, wie diese Ausnahme in der Satzung verfasst werden kann.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Bundesnaturschutzgesetz Kommunalabgabengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die beigefügte Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung).
Anlagen: Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung)
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