Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Umlegungsausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern, die alle Vertreter haben sollen, zusammen. Die jeweils notwendige Befähigung der Mitglieder ist dem § 3 der Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) zu entnehmen.
Gemäß § 4 UmlAussV in der derzeit geltenden Fassung werden die Mitglieder des Umlegungsausschusses sowie deren Vertreter für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung gewählt. Die Wahlperiode ist bereits in 2019 abgelaufen. Die Mitglieder des Umlegungsausschusses sind neu zu wählen.
Der Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und das Mitglied, das in der Ermittlung von Grundstückswerten sachkundig und erfahren ist, werden von der Gemeindevertretung nach § 40 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) durch Einzelwahl gewählt. Die übrigen Mitglieder werden gemäß § 41 BbgKVerf gewählt. Gleiches gilt für die jeweiligen Vertreter.
Gemäß § 3 Abs. 4 UmlAusschV darf kein Mitglied hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung von Grundstücken der Gemeinde befasst sein.
Dem Umlegungsausschuss gehörten bislang folgende Fachmitglieder an: Vorsitzender: Herr Dietmar Ewald, stellv. Vorsitzenden: Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Engelmann.
Die Verwaltung empfiehlt, die Fachmitglieder des bisherigen Umlegungsausschusses wieder zu wählen. Die Wiederwahl ist zulässig.
Geeignete Kandidaten für den Vertreter des Vorsitzenden, für den Vertreter des stellv. Vorsitzenden sowie für das weitere Mitglied und dessen Vertreter konnten nach längerer Suche gewonnen werden.
Die Mitglieder des Umlegungsausschusses sowie die noch zu wählenden Vertreter werden durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt.
Gesetzliche Grundlagen Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) vom 23.02.2009§§ 40 und 41 BbgKVerf
Beschluss: 1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz wählt gemäß § 40 BbgKVerf den Vorsitzenden, stellv. Vorsitzenden, ein weiteres Mitglied und deren Vertreter:
Vorsitzender: Herr Dietmar Ewald Vertreter: Herr Thomas Przybilla
stellv. Vorsitzender : Herr Rechtsanwalt Vertreter: Herr Andreas Holtz Dr. Frank Engelmann
weiteres Mitglied: Herr Thomas Schwengbeck Vertreter: Herr Markus Coelen
2. Als Mitglieder des Umlegungsausschusses aus der Gemeindevertretung werden nach § 41 BbgKVerf gewählt:
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