Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird die männliche Sprachform verwendet.
Mit der Kitabedarfsplanung (Stichtag 31.12.2019) bzw. in der Machbarkeitsstudie für den Standort – Schule/ Hort/ Kindertagesstätte- Klosterfelde (12/ 2016) wurden für den Ortsteil Klosterfelde folgende Festlegungen getroffen:
Es wurde u.a. in der Machbarkeitsstudie weiterhin vorgeschlagen, dass danach die Bestands-Kita umgebaut werden soll, um das Gebäude für Kita und Hort zu nutzen.
Festzustellen ist, dass im Jahr 2023 ein Bedarf von ca. 200 Plätzen für die Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern im Ortsteil Klosterfelde besteht. Mit dem Bau der Kita Mühlenstraße/Zeisigweg werden 100 Plätze entstehen. Die kommunale Kita „Spatzennest“ wird weiterhin ca. 100 Plätze anbieten.
Da jedoch das Bestandsgebäude der Kita „Spatzennest“ Defizite hinsichtlich der Raumsituation und des baulichen Zustandes aufweist, musste die Verfahrensweise detailliert betrachtet werden. Es wurde festgestellt, dass der Krippenbereich ausgebaut und an die gesetzlichen Neuerungen angepasst werden muss. Im Ergebnis beabsichtigt die Gemeinde Wandlitz die Errichtung eines Neubaus für ca. 50 bis 60 Kinder vorzunehmen. Eine empfohlene Nutzung kann wie folgt aussehen:
1. zwei Gruppen Krippenkinder und zwei Mischgruppen mit gesamt 56 Plätzen davon max. 38 Plätze im U3-Bereich bzw. 2. bei drei Gruppen Krippenkinder und einer Mischgruppe mit 48 Plätze davon max. 39 Plätze im U3-Bereich.
Im weiteren Schritt wird das Bestandsgebäude saniert um eine Betreuung von Kita-und Hortkindern zu ermöglichen. Die derzeitigen Horträume werden der Schule zugeordnet und erfüllen den Bedarf an fehlenden Unterrichts- bzw. Teilungsräumen. Im Nachmittagsbereich stehen diese Räume dem Hort in der Doppelnutzung zur Verfügung. Für den Zeitraum der Sanierung des Bestandsgebäudes ist geplant die Kinder in der neuen Kita Mühlenstr. unterzubringen. Somit kann eine langfristige Sanierung im laufenden Betrieb vermieden werden. Hierzu ist mit dem zukünftigen Betreiber ein Vertrag abzuschließen.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde die Lage des Baukörpers des Kitaneubaus und seine Erschließung untersucht – siehe Anlage 1. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, den Neubau im sog. Garagenfeld zu errichten (Blatt 4). So ist eine Anbindung des neuen KITA-Gebäudes an das bestehende KITA-Gelände und den Spielplatz möglich. Ferner kann die Erschließung neu geordnet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, das Bauwerk in Massivholz umzusetzen. Hierzu soll bereits in den vorbereitenden Planungsschritten entsprechende fachliche Unterstützung gebunden werden. Im weiteren Planungsverlauf sollen für den Neubau ein BNB Koordinator und ein Projektsteuerer gebunden werden.
Im Rahmen einer Mieterversammlung am 12.08.2020 wurde den ca. 50 betroffenen Garagenpächtern, einem Gartenpächter und den Bewohnern der umliegenden Wohnhäuser die Variantenuntersuchung vorgestellt. Nach einer kontroversen Diskussion einigte man sich darauf, dass die vorgeschlagene Variante von allen mitgetragen werden kann. Die Verwaltung hatte angeboten, der Gemeindevertretung den Abriss aller Garagen auf Gemeindekosten vorzuschlagen. Die bestehenden Verträge enthalten dazu höchst unterschiedliche Regelungen: Abriss durch Pächter, Beteiligung an den Abrisskosten und keine Kostentragung für einen Abriss. Der Gesamtabriss würde nach derzeitiger Kostenschätzung ca. 70 T€ betragen. Ein Gesamtabriss ist in der Summe günstiger und es kann eine Baufeldfreimachung zum Baubeginn abgesichert werden. Ein Leerzug aller Garagen muss bis zum 31.12.2021 erfolgen. Parallel erfolgt die Planung und Bauantragstellung. Baubeginn soll das Frühjahr 2022 sein. Die Fertigstellung des KITA -Gebäudes ist für das Jahr 2022 geplant.
Ferner wurde den Bewohnern zugesichert, dass die Gemeinde auch das Wohnumfeld der angrenzenden Wohnhäuser verbessern wird und Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge der Mieter schafft. Dazu soll es im Planungsprozess weitere Mieterversammlungen geben. Die betroffenen Pächter und Mieter wurden ausdrücklich eingeladen, sich mit ihren Problemen bei der Verwaltung zu melden. Es sollen individuelle Lösungen besprochen und gefunden werden.
Mit diesem Grundsatzbeschluss soll auch ein Baupate benannt werden. Der Ortvorsteher von Klosterfelde und der A2-Vorsitzende haben hier gemeinsam das Vorschlagsrecht.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung § 28, Absatz 2, Nr. 19 Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes für die Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ im Ortsteil Klosterfelde am vorgeschlagenen Standort.
Die bestehenden Pachtverträge auf dem Baufeld sollen zum 31.12.2021 gekündigt werden. Die Gemeinde erklärt sich bereit, etwaige Abrissverpflichtungen zu übernehmen. Lösungen für PKW-Stellplätze sollen einvernehmlich mit den Mietern der kommunalen Wohnungen gefunden werden.
Zum Baupaten wird benannt: Frau Jessica Tanzer-Heckert
Anlagen:
Variantenuntersuchung KITA-Standort
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