Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das hochdynamische Wachstum der Wohnbevölkerung der Gemeinde Wandlitz, hier insbesondere der Ortsteile Wandlitz und Basdorf, führt zu gravierenden Engpässen und auch Mängeln in der Infrastruktur sowie der teilweisen mangelnden Erfüllung der kommunalen Aufgaben, wie z.B. die Versorgung der Bewohner mit ausreichendem und qualitativ hochwertigem Trinkwasser.
Die Infrastruktur ist hier aktuell ganz offensichtlich an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangt, was u. a. durch die weiterhin bestehende Problematik des „Schwarzwassers“ offenkundig geworden ist. In einem Beitrag des rbb erklärte jüngst der Verbandsvorsteher des NWA, dass ein Zusammenbrechen der Wasserversorgung ein realistisches Szenario werden könnte.
Es bereitet immer wieder und erneut erhebliche Schwierigkeiten, ausreichend Plätze und auch Fachpersonal z.B. im Rahmen der Kita- und Schulbetreuung zur Verfügung zu stellen. Trotz im Prinzip jährlichen Neubaus einer oder auch mehrerer Kitas und stetigem An- und Ausbau der Grundschulen, kann der Betreuungsbedarf weiterhin nicht gedeckt werden. Neu-und Ausbaumaßnahmen von Schulen und Kitas verschlingen schon jetzt einen beträchtlichen Teil des Gesamtbudgets der Gemeinde.
Des Weiteren ist die Verkehrsinfrastruktur schon jetzt deutlich überlastet. Staus auf der L100 sind morgens und abends üblich. Ein gefahrloses Überqueren der Straße ohne Ampel oder Fußgängerüberweg ist in diesen Zeiten kaum noch möglich. Eine Steigerung der Kapazitäten ist hier weder im Straßen- noch im Bahnbereich in den nächsten Jahren realisierbar. Es droht ein Verkehrskollaps.
Auch hinsichtlich der doch angestrebten touristischen Nutzung der Wald- und Grünflächen sowie der Seen der Wandlitzer Gemeinde scheint eine weitere stadtähnliche Bebauung nicht sinnvoll.
Die im Leitbild der Gemeinde Wandlitz verankerte Wahrung des ländlichen Charakters bleibt weiterhin anzustreben. Massive Verdichtung und Erhöhung der Geschosszahlen bei größeren Bauvorhaben sind damit unvereinbar.
Es ist oberste Priorität, den Einwohnern der Gemeinde Wandlitz eine gute Versorgung hinsichtlich sämtlicher Belange der Infrastruktur zu gewährleisten. Dies ist aktuell gefährdet und kaum noch zu realisieren.
Die Gemeinde Wandlitz hat auch nicht zur Aufgabe, Fehler der Wohnungspolitik Berlins „auszubügeln“.
Daher fordern wir bis auf weiteres den sofortigen Stopp neuer Planungen und Genehmigungen für Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten.
Damit soll unter Beachtung des geltenden Rechts eine unmittelbare Einflussnahme auf die derzeit überbordende Bebauung der Gemeinde mit Großprojekten gewonnen werden, um hier maßvoll regulierend einzugreifen.
Zur weiteren Begründung des Beschlussantrages wird der anliegende offene Bürgerbrief vom 13.09.2020 hiermit einbezogen. Er ist exemplarisch und repräsentativ. Sowohl in den Sitzungen der Ortsbeiräte als auch der Gemeindevertretung haben wir wiederholt sinngleiche Vorträge von Bürgern erlebt. Gespräche vor Ort bringen die zunehmende Sorge der Einwohner in gleicher Weise hervor. Wir - als gewählte Gemeindevertreter - repräsentieren diese Bürger. Folglich haben wir ihre begründeten Bedenken und Sorgen ernstzunehmen.
Um den Gemeindevertretern einen Überblick über die Lage zu vermitteln, wird die Verwaltung gebeten, sämtliche bereits genehmigte (noch auszuführende) Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten zu erfassen und darzustellen.
Dazu sollen auch die bereits vorliegenden, noch nicht genehmigten Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten erfasst werden. Zeitziel für die Präsentation sollte der 31. Januar 2021 sein.
Parallel dazu sollte eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu sollte eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Und schließlich sollte dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll.
Diese Beschlussvorlage soll im Gremienlauf alle Ortsbeiräte und alle Ausschüsse durchlaufen. Alle sind - wenn auch unter verschiedenen Aspekten – zuständig. Damit wird auch eine breit angelegte öffentliche Diskussion angestrebt, die unseren Bürgern vermitteln kann, daß wir „verstanden haben“ und uns mit dem Thema ernsthaft befassen.
Gesetzliche Grundlagen
BbgKVerf; LEP HR, Satzungsrecht der Gemeinde Wandlitz, Baurecht usw. Finanzielle Auswirkungen:
Beschluss:
1. Neue Wohnbauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten werden bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr geplant und nicht beschlossen. Bereits genehmigte Vorhaben bleiben davon unberührt.
2. Die Verwaltung erfasst sämtliche bereits genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und noch nicht genehmigte Bauvorhaben über 8 Wohneinheiten und stellt dieses der Gemeindevertretung dar.
3. Parallel dazu soll eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030 getroffen werden. Dazu soll eine Beurteilung der Auswirkungen auf alle Fragen der Infrastruktur erfolgen. Es soll dargelegt werden, mit welchen konzeptionellen Maßnahmen (z. B. Verkehrswegekonzept, Energiekonzept) die Lage insgesamt beherrscht werden soll. Anlagen: Anlage 1: Originalantrag der Fraktion vom 13.10.2020 und Bürgerbrief vom 13.09.2020
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