Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0209  

 
 
Betreff: Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA4
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
02.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
02.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
03.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
04.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
04.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
05.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
12.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2020 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Friedhofssatzung 2020
Synopse Friedhofssatzung endf

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Begründung / Erläuterung

Die Überarbeitung und damit verbunden die Änderung der Friedhofssatzung wurde notwendig, da die Satzung an die tatsächlichen Gegebenheiten auf den kommunalen Friedhöfen angepasst werden soll.

So wird im OT Basdorf ein Kindergrabfeld geschaffen.

Klarstellungen gab es auf Grund von regelmäßigen Anfragen, insbesondere zur Zubettung von Urnen.

Da derzeit die digitale Erfassung aller vorhandenen Grabstellen erfolgt, insbesondere auch der freien Grabstellen, soll auch hier eine Anpassung in der Satzung erfolgen, so dass jetzt große Wahlgrabstellen in kleinere umgewandelt werden können.

Die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes bezüglich Kinderarbeit wurden ebenfalls berücksichtigt.

 

Bei der Überarbeitung wurde der Hinweis eines Anwohners aus Zerpenschleuse nochmals abgewogen. Er hatte angeregt, an der Erdgemeinschaftsanlage am Stein auch den Geburtsnamen der/des Verstorbenen hinzuzufügen. Diesem Ansinnen wurde nicht Rechnung getragen, da es um die Einheitlichkeit im Gemeindegebiet geht, an Stehlen und am Grabmal der Erdgemeinschaftsanlage nur den Vor- und den Nachnamen anzubringen, nicht Titel oder Geburtsnamen oder andere Zusätze.

 

Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Grabstellen und andere Leistungen in einer gesonderten Satzung zu erfassen. Da die Kalkulation laut KAG alle zwei Jahre überprüft werden muss, kann dies jeweils über die Friedhofsgebührensatzung erfolgen. So ist eine klare Trennung zwischen inhaltlichen Aspekten der Grabstellen, deren Vergabe und Gestaltung und den gebührenpflichtigen Aspekten vorhanden. Der Teil für die Gebührenerhebung gestaltet sich damit übersichtlicher.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Brandburg

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung.

 

 

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Anlagen:

Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz

Synopse der Satzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Friedhofssatzung 2020 (341 KB)    
Anlage 2 2 Synopse Friedhofssatzung endf (581 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   30.09.2020 14:02:45   Astrid Gäbler