Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Überarbeitung und damit verbunden die Änderung der Friedhofssatzung wurde notwendig, da die Satzung an die tatsächlichen Gegebenheiten auf den kommunalen Friedhöfen angepasst werden soll. So wird im OT Basdorf ein Kindergrabfeld geschaffen. Klarstellungen gab es auf Grund von regelmäßigen Anfragen, insbesondere zur Zubettung von Urnen. Da derzeit die digitale Erfassung aller vorhandenen Grabstellen erfolgt, insbesondere auch der freien Grabstellen, soll auch hier eine Anpassung in der Satzung erfolgen, so dass jetzt große Wahlgrabstellen in kleinere umgewandelt werden können. Die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes bezüglich Kinderarbeit wurden ebenfalls berücksichtigt.
Bei der Überarbeitung wurde der Hinweis eines Anwohners aus Zerpenschleuse nochmals abgewogen. Er hatte angeregt, an der Erdgemeinschaftsanlage am Stein auch den Geburtsnamen der/des Verstorbenen hinzuzufügen. Diesem Ansinnen wurde nicht Rechnung getragen, da es um die Einheitlichkeit im Gemeindegebiet geht, an Stehlen und am Grabmal der Erdgemeinschaftsanlage nur den Vor- und den Nachnamen anzubringen, nicht Titel oder Geburtsnamen oder andere Zusätze.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Grabstellen und andere Leistungen in einer gesonderten Satzung zu erfassen. Da die Kalkulation laut KAG alle zwei Jahre überprüft werden muss, kann dies jeweils über die Friedhofsgebührensatzung erfolgen. So ist eine klare Trennung zwischen inhaltlichen Aspekten der Grabstellen, deren Vergabe und Gestaltung und den gebührenpflichtigen Aspekten vorhanden. Der Teil für die Gebührenerhebung gestaltet sich damit übersichtlicher.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Brandburg
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung.
Anlagen: Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz Synopse der Satzung
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