Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0231  

 
 
Betreff: Haushaltsreste 2019
hier: Abgang von Haushaltsresten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 25.11.2020
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
02.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
02.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
03.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
04.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
05.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
05.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
10.11.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
16.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport geändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
17.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften abgelehnt     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2020 
Sitzung des Hauptausschusses    
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.11.2020 
Fortsetzungssitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_Vorschlagsliste_Abgang_HHR_2019_071020
Anlage_2_Uebersicht_HHR_2019_071020
Anlage_3_Beratungsergebnis_A1-Sitzung_251120

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Begründung / Erläuterung

Haushaltsreste sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

 

§24 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) regelt, dass Ermächtigungsansätze aus laufender Verwaltungstätigkeit nur einmal übertragen werden können und im folgenden Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden müssen. Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen bleiben jedoch „bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar“.

 

Die Haushaltsreste für Investitionsmaßnahmen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Sie haben mittlerweile ein Niveau von über 20 Mio. € erreicht. Dies entspricht dem Investitionsvolumen welches die Verwaltung gewöhnlich in zwei bis drei Jahren umsetzt. Die Gründe für das Entstehen von Haushaltsresten sind vielfältig:

 

-          zu „ehrgeizige“ Veranschlagung aufgrund des Nachweises von Eigenmitteln bei der Akquise von Fördermitteln

-          Bauvorhaben verzögern sich gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan

-          Kein Abgleich zwischen der Veranschlagung von Haushaltsmitteln und den vorhandenen Personalressourcen

-          Prioritäten haben sich verschoben, d.h. aktuell veranschlagte Projekte werden prioritär bearbeitet, während scheinbar weniger wichtige Projekte „liegen bleiben“

 

Dieser hohe Bestand an Haushaltsresten hat viele Nachteile. Es kommt zu einer Verzerrung des Bildes der finanziellen Situation der Gemeinde. Der Liquiditätsbestand ist sehr hoch und suggeriert so ein scheinbar „dickes Finanzpolster“. Sobald man aber die Haushaltsreste abzieht, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Die folgende Übersicht soll dies verdeutlichen:

 

Jahr

Giralgeldbestand

in T€

davon HHR (Saldo der Einzahlungs- und Auszahlugs-HHR) in T€

"freie" Mittel (Giralgeldbestand ./. HHR) in T€

2004

3.625,0

2.429,5

1.195,4

2005

5.898,7

3.152,9

2.745,7

2006

7.352,2

4.499,6

2.852,6

2007

10.431,6

4.859,7

5.571,9

2008

11.407,6

4.761,8

6.645,8

2009

14.112,1

6.167,8

7.944,3

2010

13.808,2

5.199,6

8.608,6

2011

15.194,0

5.896,0

9.298,0

2012

16.704,4

6.100,7

10.603,7

2013

21.947,0

5.920,4

16.026,6

2014

22.410,3

6.842,1

15.568,2

2015

27.977,5

12.703,0

15.274,5

2016

33.823,0

15.549,4

18.273,6

2017

29.663,0

22.318,5

7.344,5

2018

27.455,3

24.369,2

3.086,1

2019*

31.374,2

22.815,0**

8.559,2

* Entwurf JA 2019
** ohne Projekte aus Anlage 1

 

Die Verwaltung möchte das Niveau der Haushaltsreste in den nächsten Jahren kontinuierlich senken. Die Zielmarke soll deutlich unter 10 Mio. € liegen.

 

Dazu sollen die Haushaltsreste nicht mehr nur ein „Randthema“ der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes sein, sondern stärker in die Aufmerksamkeit der Gremienarbeit rücken. Denn: Ein Streichen von Haushaltsresten (Fachterminus: Abgang von Haushaltsresten) ist nach allgemeinem Verständnis der Kämmerei nur möglich, wenn die Gemeindevertretung dies genehmigt. Der Haushaltsplan stellt gewissermaßen die monetäre Ausprägung von Sachzielen dar. Werden Haushaltsreste in Abgang gestellt, werden u.U. auch Sachziele (vorerst) nicht weiter verfolgt. Dies kann bei laufenden Verwaltungsaufgaben in die Entscheidungshoheit des Bürgermeisters und des Kämmerers fallen, bei Investitionsmaßnahmen ist dies in der Regel nicht der Fall.

 

Daher soll hier ein neues Element bei der Erstellung der Jahresrechnung eingeführt werden:

 

Die Kämmerei hat zusammen mit den Fachämtern diejenigen Projekte definiert (siehe Anlage 1), die u.U. auch in den nächsten Jahren nicht „angepackt“ werden. Für diese Projekte sollen die Haushaltsreste in Abgang gestellt werden. Dies muss ausdrücklich keinen „Ewigkeitsanspruch“ haben, vielmehr sollen diese Projekte im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne neu thematisiert und ggf. veranschlagt werden.

 

Nicht zu verhehlen ist eine weitere Intention für die Einführung dieser Vorschlagsliste: Im aktuellen Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 ist zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen bis zum Jahr 2024 die Aufnahme von 50 Mio. € an Kreditmitteln vorgesehen. Sofern Projekte identifizieren werden können, die angesichts der neuen Haushaltslage in ihrer Umsetzungspriorität verblassen und deshalb zurückgestellt werden, hat dies direkten (positiven) Einfluss auf die freien Finanzmittel der Gemeinde. Die in Anlage 1 dargestellte Liste ist allerdings noch nicht gebucht, d.h. eine Ablehnung des Vorschlags, führt zu einer Verschlechterung des o.g. Bestandes an „freien Mitteln“.

 

Zukünftig soll die Liste bereits spätestens im zweiten Quartal des auf den Bilanzstichtag folgenden Haushaltsjahres beraten werden.

 

Die Anlage 2 zeigt alle Haushaltsreste zum 31.12.2019 die von der Kämmerei gebucht wurden.

 

Die Anlage 3 gibt das Beratungsergebnis der A1-Sitzung am 25.11.2020 wieder.

 

Gesetzliche Grundlagen

§24 KomHKV

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

siehe Sachdarstellung

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Abgang von Haushaltsresten entsprechend der Übersicht in der Anlage 1 mit den vom A1 beschlossenen Änderungen. Sofern es Umsetzungsbeschlüsse hierfür gibt, werden diese zunächst aufgehoben bzw. zurückgestellt. Die Projekte/Investitionsmaßnahme sind bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne zu beachten und ggf. neu zu veranschlagen. 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1 Vorschlagsliste Abgang von Haushaltsresten, Stand 07.10.2020

Anlage 2 gebuchte Haushaltsreste per 31.12.2019

Anlage 3 Beratungsergebnis der A1-Sitzung vom 25.11.2020, Stand: 27.11.2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Vorschlagsliste_Abgang_HHR_2019_071020 (2461 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_Uebersicht_HHR_2019_071020 (376 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_3_Beratungsergebnis_A1-Sitzung_251120 (391 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   27.11.2020 07:25:43   Christian Braungard