Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Haushaltsreste sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.
§24 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) regelt, dass Ermächtigungsansätze aus laufender Verwaltungstätigkeit nur einmal übertragen werden können und im folgenden Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden müssen. Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen bleiben jedoch „bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar“.
Die Haushaltsreste für Investitionsmaßnahmen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Sie haben mittlerweile ein Niveau von über 20 Mio. € erreicht. Dies entspricht dem Investitionsvolumen welches die Verwaltung gewöhnlich in zwei bis drei Jahren umsetzt. Die Gründe für das Entstehen von Haushaltsresten sind vielfältig:
- zu „ehrgeizige“ Veranschlagung aufgrund des Nachweises von Eigenmitteln bei der Akquise von Fördermitteln - Bauvorhaben verzögern sich gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan - Kein Abgleich zwischen der Veranschlagung von Haushaltsmitteln und den vorhandenen Personalressourcen - Prioritäten haben sich verschoben, d.h. aktuell veranschlagte Projekte werden prioritär bearbeitet, während scheinbar weniger wichtige Projekte „liegen bleiben“
Dieser hohe Bestand an Haushaltsresten hat viele Nachteile. Es kommt zu einer Verzerrung des Bildes der finanziellen Situation der Gemeinde. Der Liquiditätsbestand ist sehr hoch und suggeriert so ein scheinbar „dickes Finanzpolster“. Sobald man aber die Haushaltsreste abzieht, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Die folgende Übersicht soll dies verdeutlichen:
* Entwurf JA 2019
Die Verwaltung möchte das Niveau der Haushaltsreste in den nächsten Jahren kontinuierlich senken. Die Zielmarke soll deutlich unter 10 Mio. € liegen.
Dazu sollen die Haushaltsreste nicht mehr nur ein „Randthema“ der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes sein, sondern stärker in die Aufmerksamkeit der Gremienarbeit rücken. Denn: Ein Streichen von Haushaltsresten (Fachterminus: Abgang von Haushaltsresten) ist nach allgemeinem Verständnis der Kämmerei nur möglich, wenn die Gemeindevertretung dies genehmigt. Der Haushaltsplan stellt gewissermaßen die monetäre Ausprägung von Sachzielen dar. Werden Haushaltsreste in Abgang gestellt, werden u.U. auch Sachziele (vorerst) nicht weiter verfolgt. Dies kann bei laufenden Verwaltungsaufgaben in die Entscheidungshoheit des Bürgermeisters und des Kämmerers fallen, bei Investitionsmaßnahmen ist dies in der Regel nicht der Fall.
Daher soll hier ein neues Element bei der Erstellung der Jahresrechnung eingeführt werden:
Die Kämmerei hat zusammen mit den Fachämtern diejenigen Projekte definiert (siehe Anlage 1), die u.U. auch in den nächsten Jahren nicht „angepackt“ werden. Für diese Projekte sollen die Haushaltsreste in Abgang gestellt werden. Dies muss ausdrücklich keinen „Ewigkeitsanspruch“ haben, vielmehr sollen diese Projekte im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne neu thematisiert und ggf. veranschlagt werden.
Nicht zu verhehlen ist eine weitere Intention für die Einführung dieser Vorschlagsliste: Im aktuellen Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 ist zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen bis zum Jahr 2024 die Aufnahme von 50 Mio. € an Kreditmitteln vorgesehen. Sofern Projekte identifizieren werden können, die angesichts der neuen Haushaltslage in ihrer Umsetzungspriorität verblassen und deshalb zurückgestellt werden, hat dies direkten (positiven) Einfluss auf die freien Finanzmittel der Gemeinde. Die in Anlage 1 dargestellte Liste ist allerdings noch nicht gebucht, d.h. eine Ablehnung des Vorschlags, führt zu einer Verschlechterung des o.g. Bestandes an „freien Mitteln“.
Zukünftig soll die Liste bereits spätestens im zweiten Quartal des auf den Bilanzstichtag folgenden Haushaltsjahres beraten werden.
Die Anlage 2 zeigt alle Haushaltsreste zum 31.12.2019 die von der Kämmerei gebucht wurden.
Die Anlage 3 gibt das Beratungsergebnis der A1-Sitzung am 25.11.2020 wieder.
Gesetzliche Grundlagen §24 KomHKV
Finanzielle Auswirkungen: Ja
siehe Sachdarstellung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Abgang von Haushaltsresten entsprechend der Übersicht in der Anlage 1 mit den vom A1 beschlossenen Änderungen. Sofern es Umsetzungsbeschlüsse hierfür gibt, werden diese zunächst aufgehoben bzw. zurückgestellt. Die Projekte/Investitionsmaßnahme sind bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne zu beachten und ggf. neu zu veranschlagen.
Anlagen:
Anlage 1 Vorschlagsliste Abgang von Haushaltsresten, Stand 07.10.2020 Anlage 2 gebuchte Haushaltsreste per 31.12.2019 Anlage 3 Beratungsergebnis der A1-Sitzung vom 25.11.2020, Stand: 27.11.2020
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