Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Bury verweist auf die Kommunalverfassung § 2 Abs. 2 und appeliert auf die Pflichtaufgaben.
Frau Braune stellt klar, dass die Zuständigkeit bei der Kassenärtzlichen Vereinigung liegt und die auch die Festlegungen der Niederlassungen bestimmt. Laut Kassenärtzlichen Vereinigung ist Wandlitz ausreichend versorgt.
Herr Borchert informiert, dass die Verwaltung so etwas in Bebauungsplangebieten oder in Städtebaulichenvorhaben vorsehen kann. Und die planungsrechtliche Grundsätze hierzu schaffen kann.
Herr Bury appeliert nochmals, mit der Kassenärtzlichenvereinigung in Gespräche zugehen und dahingehend mehr Ergeiz zu entwickeln. Er führt einige Beispiele auf.
Herr Krajweski verweist auf den Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen und kritisiert fehlende Änsatze im Antrag,
Beschluss: Prüfauftrag an die Verwaltung:
Strategische Beurteilung des Bedarfs an medizinischer Versorgung in der Gemeinde bis zum Jahr 2030, unter Berücksichtigung des gegenwärtigen und zu erwartenden starken Bevölkerungszuwachses.
Entwicklung von Vorschlägen an die Gemeindevertretung zur systematischen und planvollen Lösung erkennbarer Probleme.
Zur Unterstützung der Verwaltung soll eine Arbeitsgruppe aus kompetenten Gemeindevertretern und sachkundigen Bürgern eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1 Ablehnung: 7 Enthaltung: 0
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