Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Nach §65 BbgKVerf i.V.m. §28 (2) Pkt. 15 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Hinweis zu den Unterlagen:
Für die eSu-Teilnehmer sind alle Dokumente der Beschlussvorlage beigefügt. Die Dokumente stehen ebenfalls im Ratsinformationssystem und Downloads -> Haushaltsplaene -> HHPL_2021-> 1ter_Entwurf zum Abruf bereit.
Für diejenigen Kommunalpolitiker, die nicht am eSu teilnehmen werden nur die Anlage 1 bis 3 in Papierform versendet. Die Anlage 4 (355 Seiten) gehört nicht zu den Pflichtbestandteilen des Haushaltsplanes.
Gesetzliche Grundlagen
§65 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit dem anliegenden Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 27.11.2020.
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltssatzung 2021 / Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 02.10.2020
Anlage 2: Übersicht der Anmeldungen Ortsbeiräte und Fraktionen
Anlage 3: Übersicht der Bürgervorschläge
Anlage 4: Ergänzende Materialien: Produktpläne
Anlage 5: Veränderungsliste gem. Beratungsergebnis der A1-Sitzung am 25.11.2020
Anlage 6: Haushaltssatzung 2021 / Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 27.11.2020
Anlage 7: Ergänzende Materialien: Produktpläne in der Fassung vom 27.11.2020
Anlage 8: überarbeitete Übersicht der Bürgervorschläge nach Hinweisen aus den Gremien
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