Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz weitere Konkretisierung der Planungsziele  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 25
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 23.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:39
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0233 Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz
-Weitere Konkretisierung der Planungsziele-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   K_Kämmerei

Herr Borchert ist befangen, verlässt den Beratungskreis und bittet Herrn Olaf Berlin die Versammlungsleitung zu übernehmen. Es sind 7 von 8 Stimmberechtigte anwesend.

 

Frau Bierwirth reicht einen Änderungsantrag ein und berichtet, der Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung hat diese Änderung einstimmig beschlossen.

 

Frau Bohnebuck erläutert den Antrag.

 

Herr Bury tritt dem Antrag bei und appeliert an die Aufgaben der Gemeindevertreter im Interesse der überwiegenden Bürger tätig zu sein ohne Invstoren zu vergraulen.

Er möchte den Charakter dieser Orte bewahren. „Die Planungsbüros müssen sich in unserem Rahmen bewegen.“

 

Durch Herrn Gesch wurde klargestellt, dass während der Diskussion  gefallene Begriff der "Lufthoheit" der Gemeindevertretung im Hinblick auf bauliche Entwicklung in der Gemeinde planungsrechtlich und inhaltlich nicht haltbar ist. Vielmehr besitzt die Gemeindevertretung die Planungshoheit in der Gemeinde.  In der Ausübung ist sie aber nicht frei, sondern muss sich insbesondere nach den Vorgaben des Baugesetzbuches richten. Außerdem ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch maßgebend, was planungsrechtlich ohne einen Bebauungsplan zulässige gewesen wäre (gemäß § 34 BauGB). 

 

Herr Berlin möchte wissen, ob in dem ihm vorliegendem Bescheid, gegen das Baurecht verstoßen wird.

 

Herr Gesch erklärt, dass die im Fraktionsantrag  enthaltenen Festlegungen bzw. Festsetzungen durch die Verwaltung teilweise sehr kritisch im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit gesehen werden. Dies betrifft z.B. die Festsetzung einer Baulinie oder Baugrenze, die als Bezugspunkt die Straßenmitte hat und könnte bereits im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange rechtlich moniert werden.

Herr Gesch entgegnete weiter, dass die bisherige Dauer des Aufstellungsverfahrens aus dem Umstand resultiert, dass nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses die finanziellen Mittel erst im kommenden Haushalt gesichert werden können. Demzufolge kann der Auftrag zur Erabreitung des Bebauungsplanes erst nachfolgend vergeben und mit der inhaltlichen Arbeit begonnen werden. Erschwerend kam hier hinzu, dass die aufgrund der Planungsziele erforderliche Vermessung sich verzögerte, da einzelne Grundstückseigentümer die notwendige Betretung ihres Grundstückes untersagten.  Als Beispiele für die Dauer eines Bebauungsplanverfahrens in einem Bereich mit vorhandener Bebauung und damit im Innenbereich (§ 34 BauGB)  wurden hier auch die Aufstellungsverfahren für die textlichen B-Pläne im Bereich Wandlitzsee-Nord genannt, die ca. 5 Jahre umfassten, obwohl hier noch nicht einmal eine Vermessung erforderlich war.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die weitere Konkretisierung der Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee“ für die Bereiche 2 und 3 entsprechend dem Entwurf der Planzeichnung (vgl. Anlage 2) wie folgt:

 

Bereich 2:

-          Festschreibung und Sicherung des zentralen Versorgungsbereiches durch geeignete Festsetzungen und Darstellungen sowie Steuerung der weiteren Entwicklung;

-          Erhaltung und Sicherung der städtebaulichen Figur insbesondere im Bereich zwischen Rathaus (Flur 5, Flurstücke 441- 443) und Lanker Weg sowie zwischen Bahnhof Wandlitzsee (Flur 4, Flurstück 1738) und dem Chausseekarree (Flur 4, Flurstück 918);

-          Erhaltung und Sicherung der kleinteiligen Bebauung auf den Flurstücken 921 – 925 der Flur 4

Diese Ziele sollen durch folgende Festsetzungen umgesetzt werden:

-    Art der baulichen Nutzung: Urbanes Gebiet gem. § 6 a BauNVO

-    Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) 0,45 zzgl. 50%iger Überschreitung durch Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO; Geschossigkeit (2-4 Geschosse)

-    Baulinien, Baufelder

 

Bereich 3:

-          Sicherung und Erhalt der lockeren, auslaufenden und von der Straßenverkehrsfläche zurückweichenden Bebauung durch folgende Festsetzungen:

-          Allgemeines Wohngebiet;

-          Offene Bauweise;

-          GRZ 0,2 -0,0; 3

-          Mindestgrundstücksgrößen

-          Festsetzung einer Verkehrsfläche (Fortführung des Haselweges) Sicherung einer lockeren, auslaufenden und von der Straßenverkehrsfläche 

 

 


Antrag mit Änderung

 

Namentliche Abstimmung:

 

Herr Olaf Berlin:   Ja

Frau Petra Bierwirth:  Ja

Frau Gabriele Bohnebuck:  Ja

Frau Monika Braune:   Ja

Herr Norbert Bury:   Ja

Herr Jürgen Krajweski:  Ja

Herr Michael Siebert:  Enthaltung