Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0237  

 
 
Betreff: Fünfte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:HA_Hauptamt
    K_Kämmerei
   Bgm
   HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
02.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
02.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
03.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
03.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde abgelehnt   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
04.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
04.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
05.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
05.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
05.11.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
12.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
5. Änderung der Reinigungssatzung nach A1
Anlage fünfte Änderung Straßensatzung

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Begründung / Erläuterung

Die Anlage der Straßenreinigungssatzung soll regelmäßig an abgeschlossene Straßenbauvorhaben angepasst werden, um aktuell die Reinigungspflichtigen festzulegen.

 

In den letzten Jahren ist die Thematik des Insektensterbens präsent, so dass die Möglichkeit der Anlage eines Blühstreifens oder einer Blühwiese im öffentlichen Raum, innerorts straßenbegleitend, geregelt werden soll. Mit der Erteilung einer solchen Genehmigung zur Anlage wird dem Bauhof die Möglichkeit eröffnet, diese Flächen zu berücksichtigen und dort lediglich im Rahmen der Verkehrssicherung tätig zu werden. In der Straßenreinigungssatzung soll lediglich der Hinweis auf die Möglichkeit des Blühstreifens oder der Blühwiese ergehen, die Sondernutzungssatzung muss dann in Bezug auf die Anlage des Blühstreifens/der Blühwiesen erweitert werden.

 

Darüber hinaus soll der Pflanzstreifen wieder in die Verantwortung des Straßenbaulastträgers zurückverlagert werden. Der Testlauf hat gezeigt, dass der Bauhof nicht wesentlich entlastet wurde, zumal nur die Reinigung nach dem Straßengesetz des Landes Brandenburg übertragen werden darf.

 

Im Hauptausschuss vom 28.09.2020 wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Breite der der Verkehrssicherungspflicht unterliegenden Fläche neben dem Gehweg bzw. dem Radweg nicht 0,50 m, sondern 0,25 m beträgt. Dies wurde in der beigefügten Änderungsatzung nunmehr korrigiert.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Bundesnaturschutzgesetz

Kommunalabgabengesetz

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Fünfte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz.

 

 

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Anlagen:

Fünfte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz

Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Änderung der Reinigungssatzung nach A1 (8 KB)    
Anlage 2 2 Anlage fünfte Änderung Straßensatzung (503 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   13.10.2020 10:41:42   Stephanie Kowallik