TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Beitrag zur Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 18a BbgKVerf, durch Herrn Dominik Ringler vom Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJubb) |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Eröffnung der Sitzung |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Anwesenheit |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 27.05.2021 |
|
|
GV-20/2021 |
|
Ö 5 |
|
|
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Bericht des Bürgermeisters |
|
|
MV/2021-0077 |
|
Ö 7 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Anfragen von Gemeindevertretern |
|
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Nicht behandelte Tagesordnungspunkte der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.05.2021 |
|
|
|
|
Ö 9.1 |
|
|
Antrag der Fraktion SPD: Energiewirtschaftliche Beratung der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2021-0331 |
|
Ö 9.2 |
|
|
Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE/GRÜNE/B90/UWG, CDU, F.Bg.W: Fortschreibung des Leitbild Wandlitz 2030 auf dieser Grundlage Erarbeitung eines umfassenden Gemeindeentwicklungskonzeptes
|
|
|
BV-GV/2021-0340 |
|
Ö 9.3 |
|
|
Antrag der Fraktion AfD - Daseinsvorsorge - medizinische Grundversorgung der Einwohner unserer Gemeinde mit Haus- und Fachärzten - Erstellung einer strategischen Beurteilung
|
|
|
BV-GV/2020-0240 |
|
Ö 9.4 |
|
|
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG:
Verbesserung der Raumluftqualität in Kinder- und Jugendeinrichtungen der Gemeinde Wandlitz u.a. durch den Kauf von Luftfilteranlagen für die Grundschulen der Gemeinde Wandlitz
|
|
|
BV-GV/2021-0382 |
|
Ö 10 |
|
|
Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz
-Durchführung des Abwägungsverfahrens- |
|
|
BV-GV/2021-0354 |
|
Ö 11 |
|
|
Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz
Beschluss über die erneute Auslegung |
|
|
BV-GV/2021-0355 |
|
Ö 12 |
|
|
Einstellung des Projekts "87 km-Rundwanderweg Wandlitzer Seenweg" |
|
|
BV-GV/2020-0216 |
|
Ö 13 |
|
|
Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses zur Aufarbeitung und Aufklärung der Vorgänge zwischen der Ortswehr Schönwalde, dem Bürgermeister und der Gemeindewehrführung Wandlitz |
|
|
BV-GV/2021-0348 |
|
Ö 14 |
|
|
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Erstellung eines Hitzeaktionsplans für die Gemeinde Wandlitz (Hitzeaktionsplan - HAP) |
|
|
BV-GV/2021-0350 |
|
Ö 15 |
|
|
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG und BVB/FREIE WÄHLER - Beitritt zur Organisation "Mayors for Peace" |
|
|
BV-GV/2021-0363 |
|
Ö 16 |
|
|
Antrag der Fraktion: DIE LINKE / BÜNDNIS 90 / GRÜNE / UWG - Die Gemeinde Wandlitz soll zukünftig die zusätzliche Bezeichnung " Wald- und Seengemeinde" tragen. |
|
|
BV-GV/2021-0367 |
|
Ö 17 |
|
|
Antrag der Fraktionsgemeinschaft: DIE LINKE / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / UWG: Vertrauen in demokratische Strukturen stärken - Gemeinde Wandlitz wird korporatives Mitglied bei Transparency International Deutschland e.V. |
|
|
BV-GV/2021-0370 |
|
Ö 18 |
|
|
Antrag der Fraktionsgemeinschaft: DIE LINKE / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / UWG: Pandemie Nachsorge: Seelische Belastungen von Kindern und Jugendlichen minimieren - Schulsozialarbeit stärken |
|
|
BV-GV/2021-0371 |
|
Ö 19 |
|
|
Antrag der Fraktionen: FBgW / CDU: Stärkung der Verwaltung hinsichtlich des kommunalen Klima- und Naturschutzes, der Umsetzung der Maßnahmen und Erfordernisse des Landschaftsplanes sowie der kommunalen Freiraumentwicklung und des Baumschutzes |
|
|
BV-GV/2021-0372 |
|
Ö 20 |
|
|
Antrag der Fraktion AfD: Neubesetzung der Vertretung des 2. Sitzes im Umlegungsausschuss |
|
|
BV-GV/2021-0375 |
|
Ö 21 |
|
|
Satzung der Gemeinde Wandlitz für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz und zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS) sowie über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz (Kita-Verpflegungssatzung)
|
|
|
BV-GV/2021-0365 |
|
Ö 22 |
|
|
Entgeltordnung zur Nutzung von Mehrzweck- und Sporthallen und Räumen in gemeindlichen Kindertageseinrichtungen und Schulen |
|
|
BV-GV/2021-0351 |
|
Ö 23 |
|
|
Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Gemeindezentren der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2021-0345 |
|
Ö 24 |
|
|
Einrichtung einer PlusBus-Linie zwischen Bernau, Wandlitz und Oranienburg |
|
|
BV-GV/2021-0353 |
|
Ö 25 |
|
|
Maßnahmeplan zur Barrierefreiheit der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2021-0364 |
|
Ö 26 |
|
|
2. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2021-0347 |
|
Ö 27 |
|
|
Neubau eines Schulstandortes in Schönwalde am Bernauer Damm (SW GS)
Grundsatzbeschluss
|
|
|
BV-GV/2021-0352 |
|
Ö 28 |
|
|
Planungsgrundlagen/Schulkonzept Grundschule Schönwalde |
|
|
BV-GV/2021-0369 |
|
Ö 29 |
|
|
Planungs- und Ausschreibungsverfahren für den Erweiterungsbau der Kita Spatzennest, OT Klosterfelde |
|
|
BV-GV/2021-0361 |
|
Ö 30 |
|
|
Kita Mühlenstraße, OT Klosterfelde: Mittagsversorgung durch die Mensa Klosterfelde |
|
|
BV-GV/2021-0366 |
|
Ö 31 |
|
|
Erweiterung der Johanniter-Kita "Trubelhaus" im Ortsteil Basdorf
hier: Korrektur des Beschlusses vom 27.05.21 - falsche Flurstücksbezeichnung |
|
|
BV-GV/2021-0373 |
|
Ö 32 |
|
|
Bebauungsplan "Thälmannstraße/Seeseite", Gemarkung Wandlitz
- Satzungsbeschluss - |
|
|
BV-GV/2021-0362 |
|
Ö 33 |
|
|
Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Flur 12, Gemarkung Schönwalde
- Auslegungsbeschluss- |
|
|
BV-GV/2021-0333 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. In einem Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag werden vor Satzungsbeschluss Regelungen zur Öffentlichkeit der Wege im Geltungsbereich präziser vereinbart. Der Entwurf des Ergänzungsvertrages ist der GV zur Bestätigung vorzulegen. Nach Aussagen des Investors handelt es sich um einen Park. Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans ist zu prüfen, ob daher die Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz Anwendung findet. |
|
|
|
|
20.04.2021 - Ortsbeirat Schönwalde |
|
|
Ö 16 - vertagt |
|
|
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
|
|
|
|
|
10.08.2021 - Ortsbeirat Schönwalde |
|
|
Ö 9 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
17.08.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
|
|
Ö 8 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 (Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
|
|
|
|
|
18.08.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
|
|
Ö 13 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
30.08.2021 - A1 Hauptausschuss |
|
|
Ö 8 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3
|
|
|
|
|
09.09.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 33 - |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
|
|
|
|
|
16.09.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 16 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. In einem Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag werden vor Satzungsbeschluss Regelungen zur Öffentlichkeit der Wege im Geltungsbereich präziser vereinbart. Der Entwurf des Ergänzungsvertrages ist der GV zur Bestätigung vorzulegen. Nach Aussagen des Investors handelt es sich um einen Park. Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans ist zu prüfen, ob daher die Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz Anwendung findet.
Abstimmungsergebnis Ergänzungsantrag Striegler: Zustimmung: 19 (Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 Abstimmungsergebnis Ergänzungsantrag Guse: Zustimmung: 9 (Hintze) Ablehnung: 5 Enthaltung: 5 Abstimmungsergebnis (geänderte Beschlussvorlage): Zustimmung: 18 (Hintze Ablehnung: 0 Enthaltung: 3
|
Ö 34 |
|
|
Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
|
|
|
BV-GV/2021-0343 |
|
Ö 35 |
|
|
Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Satzungsbeschluss -
|
|
|
BV-GV/2021-0344 |
|
Ö 36 |
|
|
1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz |
|
|
BV-GV/2021-0360 |
|
Ö 37 |
|
|
Kostenspaltungsbeschluss |
|
|
BV-GV/2021-0359 |
|
Ö 38 |
|
|
Benennung sachkundige Einwohner |
|
|
BV-GV/2021-0374 |
|
Ö 39 |
|
|
Mandatsniederlegung Herr Wolfgang Kirscher - Neubesetzung A6 und A5 |
|
|
MV/2021-0080 |
|
Ö 40 |
|
|
Umnutzung der ehemaligen Bahnhofsgaststätte in eine Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung (Ortsteil Wandlitz) |
|
|
MV/2021-0078 |
|
N 1 |
|
|
Beantragung zur Aussagegenehmigung in einem Ermittlungsverfahren als TOP 5.1 (09.09.2021 um 18:07 Uhr) |
|
|
|
N 2 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 27.05.2021 |
|
|
|
N 3 |
|
|
Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
N 4 |
|
|
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Beauftragung von Uwe Liebehenschel als Vorsitzenden der GV - Anfrage an die Kommunalaufsicht zum möglichen Mitwirkungsverbot des Bürgermeisters u.a. |
|
BV-GV/2021-0342 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|