Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Brauer verlässt den Saal. Herr Siebert wählt sich in die Zoom-Konferenz ein. Es sind 24 Stimmberechtigte anwesend.
Frau Bierwirth erläutert den Fraktionsantrag und bittet um Zustimmung. Es handle sich um eine gute Möglichkeit sich umfassend fach- und sachkundig von der Barnimer Energiegesellschaft beraten zu lassen, um Entscheidungen auf einer guten Grundlage treffen zu können. Zudem komme die Gemeinde in den Genuss des Austausches mit den anderen Kommunen im Landkreis.
Herr Hintze sprich sich dagegen aus, weil die Energiekreiswerke vom Landkreis bezuschusst werden und nicht wirtschaftlich eigenständig sind. Er plädiert dafür, unabhängig zu bleiben. Die Beratung könne im eigenen Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV erfolgen.
Der A6 hat sich nach langer Debatte gegen den Antrag ausgesprochen, da der Ausschuss Dopplungen zur Arbeitsgruppe Energiekonzept und Stelle des Klimaschutz- und Energiemanagers sieht.
Der Bürgermeister hält die externe Expertise und Zusammenarbeit mit dem Kreis für sinnvoll und nicht für Konkurrenz. Auch Frau Bohnebuck begrüßt das Angebot nachdrücklich.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 18 Ablehnung: 6 (Hintze) Enthaltung: 0 |
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