Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 14.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 26.08.2019  
A1-01/2019  
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Information und Anfragen      
Ö 7  
Jahreslagebild 2018 der Polizeiinspektion Barnim für die Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV-GV/2019-0004  
Ö 8  
Umgestaltung Kreuzungsbereich und Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße, OT Stolzenhagen Vergabe von Planungsleistungen  
Enthält Anlagen
BV-A1/2019-0010  
Ö 9  
Verkauf einer Arrondierungsfläche im OT Stolzenhagen  
BV-A1/2019-0012  
Ö 10  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 571  
Enthält Anlagen
BV-A1/2019-0013  
Ö 11  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung Gemarkung Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-A1/2019-0014  
Ö 12  
Bauanträge zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern, Heidblöße in Basdorf, Flur 7  
Enthält Anlagen
BV-A1/2019-0015  
Ö 13  
Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0002  
Ö 14  
Berufung der Beauftragten für Kinder- und Jugendliche für die Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2019-0014  
Ö 15  
Anpassung Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.V.  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0021  
Ö 16  
Neubesetzung der Arbeitsgruppen der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0023  
Ö 17  
Trinkwasserversorgung in Wandlitz – Rückzahlung sämtlicher Anschlussbeiträge und Umstieg auf ein reines Gebührenmodell hier: Antrag der Gemeindevertreter Herr Bury, Herr Herget, Frau Hirsch, Herr Wagner und Herr Hintze
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0035  
Ö 18  
Antrag auf Erteilung einer Zuwendung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Wandlitz hier: Antragsteller Internationaler Bund e.V., Valentin-Senger-Straße 5, 60389 Frankfurt am Main, Betreiber IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Region Brandenburg Nordost  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0038  
Ö 19  
Errichtung einer KITA im Langen Grund im Ortsteil Wandlitz hier: Annahme eines Angebotes zum schlüsselfertigen Erwerb einer KITA mit 120 Plätzen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0042  
Ö 20  
Flächenerwerb im OT Wandlitz, Flur 1 und OT Schönwalde, Flur 3
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0043  
Ö 21  
Basdorfer Wiesenpark im OT Basdorf hier: Grundsatzbeschluss zur Realisierung und Grundstücksübernahme vom Land Brandenburg
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0046  
Ö 22  
Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem ehemaligen LPS-Areal und im Blumenviertel im OT Basdorf  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0047  
Ö 23  
Bebauungsplan "Am Töppersberg 3", Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0049  
Ö 24  
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz     BV-GV/2019-0050  
Ö 25  
Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde Wandlitz, Gründung des Zweckverbandes "Zweckverband Region Finowkanal" und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0052  
    VORLAGE
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Beschluss:

 

1. Zu den Aufgaben der Gemeinde Wandlitz gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Wandlitz übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.

 

2. Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.

 

4. Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des

§ 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.

 

5. Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine  Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Die Bürgermeisterin wird für die Gemeinde Wandlitz in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.

 

6. Die Bürgermeisterin wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

 

 

   
    24.09.2019 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

1. Zu den Aufgaben der Gemeinde Wandlitz gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Wandlitz übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.

 

2. Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.

 

4. Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des

§ 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.

 

5. Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine  Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Die Bürgermeisterin wird für die Gemeinde Wandlitz in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.

 

6. Die Bürgermeisterin wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    26.09.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu den Aufgaben der Gemeinde Wandlitz gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Wandlitz übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.

 

2. Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.

 

4. Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des

§ 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.

 

5. Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine  Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Die Bürgermeisterin wird für die Gemeinde Wandlitz in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.

 

6. Die Bürgermeisterin wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  6 (Hintze)

Ablehnung:  2Enthaltung:  0

 

   
    14.10.2019 - A1 Hauptausschuss
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschluss:

 

1. Zu den Aufgaben der Gemeinde Wandlitz gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Wandlitz übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.

 

2. Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.

 

4. Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des

§ 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.

 

5. Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine  Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Die Bürgermeisterin wird für die Gemeinde Wandlitz in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.

 

6. Die Bürgermeisterin wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  1

Enthaltung:  1

 

   
    24.10.2019 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu den Aufgaben der Gemeinde Wandlitz gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Wandlitz übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.

2. Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.

4. Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des

§ 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.

5. Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine  Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Die Bürgermeisterin wird für die Gemeinde Wandlitz in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.

 6. Die Bürgermeisterin wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  16 (Hintze)

Ablehnung:  2

Enthaltung:  8

 

 

Ö 26  
Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017; Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2017  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0055  
Ö 27  
Beschluss über die Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2017; Entlastung der Bürgermeisterin für die Gesamthaushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2017  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0056  
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 26.08.2019    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 3     Verkauf einer Teilfläche (Arrondierungsfläche) des Flurstücks 766 der Flur 2 von Wandlitz   BV-A1/2019-0002  
N 4     Entscheidung über einen Teilerlass für Nebenforderungen einer Gewerbesteuer   BV-A1/2019-0016  
N 5     OT Stolzenhagen, Oranienburger Chaussee 24, Vergabe im Erbbaurecht   BV-GV/2019-0044