Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf kommunalen Straßen muss laut StVO das Benehmen mit der Gemeinde durch Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung hergestellt werden.
Es gibt bereits eine Beschlussfassung für den Rene-Iskin-Ring vom 27.09.2018. Darüber hinaus ist eine Tempo-30-Zone im Blumenviertel (Rosenstraße, Blumenstraße, Mohnblumenring, Lavendelstraße, Veilchenstraße, Maiglöckchenstraße, Asternstraße, Tulpenstraße, Zinnienweg, Teilstück Anemonenweg, Nelkenstraße, Wickenweg, Wurzelweg, Fingerhutweg, Fliederstraße, Rautensteig, Am Parkplatz, Hortensienstraße, Teilstück Waldkorso) beschildert, für die es jedoch keine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung gibt. Durch die Bebauung auf dem ehemaligen LPS-Areal soll in den dortigen Straßen (Kornblumenweg, Teilstück Anemonenweg, Planstraße 1.1 und 1.2)auch eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Nunmehr soll dieser Beschluss für das gesamte Gebiet gefasst werden. Im beigefügten Lageplan ist die Bestandsbeschilderung (grau), die neu hinzukommenden Straßen (gelb) und die neue Beschilderung (farbig) eingezeichnet.
Die bereits bestehende Beschilderung soll erhalten bleiben und wird entsprechend des beigefügten Lageplans nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz ergänzt.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung Brandenburg StVO
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone entsprechend des beigefügten Lageplans in den Straßen Rosenstraße, Blumenstraßem Mohnblumenring, Lavendelstraße, Veilchenstraße, Maiglöckchenstraße, Asternstraße, Tulpenstraße, Zinnienweg, Anemonenweg, Nelkenstraße, Wickenweg, Wurzelweg, Fingerhutweg, Fliederstraße, Rautensteig, Am Parkplatz, Hortensienstraße, Teilstück Waldkorso, Kornblumenweg, Planstraße 1.1 und 1.2 im OT Basdorf.
Anlagen: Lageplan
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