Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0021  

 
 
Betreff: Anpassung Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BGM4
Die Bürgermeisterin
Federführend:Bgm_Stabsstellen Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
01.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
14.10.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Wirtschaftlichkeit TV
Anlage 2_Geschäftsbesorgungsvertrag 2017
Anlage 3_Leitfaden TI_Brandenburg_Auszug

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Begründung / Erläuterung

Im September 2012 beschloss die Gemeindevertretung die Erholungsortentwicklungskonzeption. Laut der Handlungsempfehlungen des Konzepts und des Votums des Landesfachbeirates für Erholungsorte soll die Gemeinde die Funktionsfähigkeit des Tourismusvereins unterstützen und eine nachhaltige Begleitung und Finanzierung des Vereins auf lokaler Ebene sicherstellen.

 

Im September 2013 beschloss die Gemeindevertretung, dass die Kooperation mit dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. ab 2014 neu zu regeln ist, wobei der Erhalt der Touristinformation am Bahnhof Wandlitzsee anzustreben ist. Die Gemeinde schloss auf dieser Grundlage ab 01/2014 einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Tourismusverein ab. Eine Verlängerung des Vertrages auf unbestimmte Zeit erfolgte per Gemeindevertreterbeschluss ab 01/2017.

 

In den vergangenen Jahren hat sich das Betreiben der Touristinformation sehr bewährt und sollte wie bisher fortgesetzt werden, um weiterhin Bürgern und Gästen qualitativ hochwertigen Service und umfangreiche Informationen zum touristischen und kulturellen Angebot zu liefern. Durch die positive Entwicklung der Besucheranzahlen der Touristinformation konnte der Tourismusverein darstellen, dass sich die Öffnungszeiten bewährt haben. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen der Touristinformation verlief zur vollsten Zufriedenheit seitens der Gemeinde. Sie arbeiteten stets engagiert und zuverlässig und erfüllten somit die inhaltlichen Leistungen des Geschäftsbesorgungsvertrages im Sinne der Gäste und der Gemeinde.

 

Nach Einführung einer hauptamtlichen Geschäftsführung erfolgte eine grundlegende Prüfung des Geschäftsbetriebes des Vereins. Als ein wichtiger Aspekt wurde die Notwendigkeit einer besseren Bezahlung des Personals der Touristinformation herausgearbeitet. Die Gehälter der Mitarbeiterinnen sollen sich am durchschnittlichen brandenburgischen Gehalt für Angestellte von Touristinformationen orientieren. Desweiteren müssen Mitarbeiter durch die neuen Aufgabenbereiche für eine zukunftsfähige Touristinformation (z.B. Digitalisierung, moderne Kommunikation, Ausstattung, Produktentwicklung) zum einen qualifiziert, zum anderen neu besetzt werden.

 

Laut Empfehlung des Landes Brandenburg im Leitfaden zur Optimierung der Touristinformationen (siehe Anlage 3) ist für die reine Gästebetreuung ein Mindestbedarf von zwei Vollzeitstellen zu gewährleisten. In der Touristinformation Wandlitz stehen derzeit zwei Stellen je 15 Stunden, eine Stelle mit 10 Stunden und einer Springerin mit maximal 11 Stunden zur Verfügung. Dies ergibt einen Schlüssel von 1,28 Stellen für die Gästebetreuung. Zusätzliche Aufgaben können deshalb nicht übernommen werden und die Vertretung ist kaum zu gewährleisten. Eine Anpassung der Gehälter und der Öffnungszeiten ist aus unserer Sicht erforderlich.

 

Der in 2017 im Geschäftsbesorgungsvertrag § 1 Abs. 2 veranschlagte Aufteilungsschlüssel zur Übernahme der Personalkosten von 25 % für die Besetzung der Touristinformation durch den Tourismusverein entspricht aktuell nicht mehr dem geforderten Leistungsprofil. Während der Öff-nungszeiten der Touristinformation werden keine Leistungen für Verein getätigt. Der Verein ist bestrebt, das Leistungsprofil auf einem hohen Qualitätsniveau zu halten, verfügt aber über keine ausreichenden Eigenmittel sowie Einnahmen aus dem Verkauf in der Touristinformation, die eine Kostendeckung der Bewirtschaftung ermöglicht. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass der Serviceanspruch mit intensiveren Beratungsleistungen innerhalb der Touristinformationen in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Die Einnahmen aus Provisionen und Verkauf sind kein Kerngeschäft der Touristinformation mehr und gehen weiter zurück.

 

Um den künftigen Betrieb der Touristinformation Wandlitz gewährleisten zu können und somit den Tourismus in der Gemeinde Wandlitz weiter zu entwickeln, bedarf es einer Anpassung im Leistungsumfang wie auch der Kosten zum Betreiben der Touristinformation.

 

 

Anpassung des Geschäftsbesorgungsvertrages

 

§1 Vertragsgegenstand

 

(1) Umfang des Betreibens der Touristinformation:

 

a) Gewährleistung folgender Öffnungszeiten am Standort Bahnhof Wandlitzsee:

 

Mai-Oktober: 26 Wochen á 35 Stunden/Woche

 

Montag geschlossen

Dienstag 10.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 10.00 – 18.00 Uhr

Freitag  10.00 – 18.00 Uhr

Samstag 10.00 – 17.00 Uhr

Sonntag 10.00 – 15.00 Uhr

 

November-April: 24 Wochen á 24 Stunden/Woche

 

Montag geschlossen

Dienstag 10.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 10.00 – 17.00 Uhr

Freitag  10.00 – 15.00 Uhr

Samstag 10.00 – 15.00 Uhr

Sonntag geschlossen

 

Begründung: Seit 2017 ist anhand der Besucherstatistiken in der Touristinformation zu erkennen, dass sich die Besucherzahlen auf die oben angegebenen Tage und Kernzeiten konzentrieren. Durch das zusätzliche Angebot der Touristinformation im BARNIM PANORAMA werden die Schließtage im Bahnhof Wandlitzsee abgedeckt. Damit bietet der Tourismusverein in den vorgeschlagenen Öffnungszeiten 1.486 Gesamtstunden zum bisherigen Vertrag von 1.498 Gesamtstunden an. Die Anpassung der Öffnungszeiten begründet sich in der statistischen Evaluierung der Besucherströme in der Touristinformation. Auch die Nebensaison ist für die touristische Beratung sehr wichtig, da in dieser Zeit vor allem die Zielgruppen der Wanderer und Radtouristen angesprochen werden.

 

(2) Kosten des Betreibens der Touristinformation:

 

Die Gemeinde trägt für die in § 1 Abs. 1a) bis c) genannten Leistungen die Personalkosten des Tourismusvereins in der Höhe von EUR 39.000 netto jährlich. Auf den Betrag entfallen zusätzlich 19 % Umsatzsteuer. Diese Zahlung dient der Gewährleistung der oben ausgewiesenen Öffnungszeiten inkl. Vor- und Nachbereitungszeiten und Vertretungszeiten.

 

Begründung: Es handelt sich um einen Leistungsvertrag des Tourismusvereins Naturpark Barnim e.V. mit der Gemeinde Wandlitz. Der Tourismusverein ist daher verpflichtet noch einmal 19 % Umsatzsteuer vom Nettobetrag abzuführen. Daher bedarf es im Leistungsvertrag einer expliziten Ausweisung in Brutto- und Nettobeträgen. Der Betrag von 39.000 € ergibt aus dem unteren Anhang 1 der Kalkulation der Personalkosten für die Öffnungszeiten Touristinformation 2020.

Alle weiteren Vereinbarungen des Geschäftsbesorgungsvertrages und seiner Erweiterungen inkl. der Zusatzvereinbarung bleiben bestehen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

46.500

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

46.500

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassung des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. zum Betreiben der Tourist-Information am Bahnhof Wandlitzsee ab 01/2020.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1 Übersicht Geschäftsbetrieb Tourist-Information

Anlage 2 Aktueller Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.V.

Anlage 3 Auszüge aus dem Leitfaden für Brandenburg „Die Zukunft der Tourist-Informationen“,  S. 24-27

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Wirtschaftlichkeit TV (39 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Geschäftsbesorgungsvertrag 2017 (396 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Leitfaden TI_Brandenburg_Auszug (2452 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   09.09.2019 08:14:54   Astrid Gäbler