Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Berbig betont, dass der Lange Grund komplett ausgeklammert werden muss.
Herr Borchert führt aus, dass im A2, A3 und dem Ortsberiat Wandlitz die Empfehlung gegeben wurde, dass es keine Planstraße zum „Langen Grund“ zur Erschließung des Wohngebietes geben darf. Er schlägt vor, dass die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag schließt, der vorsieht, dass keine Erschließung vom „Langen Grund“ aus und die Bebauung in Jahresscheiben von 2025- 2030 erfolgen.
Herr Gesch sagt es ist klar, dass keine Erschließungvom „Langen Grund“ erfolgen soll. Es ist rein theoretisch möglich, dass kein Baum gefällt wird.
Herr Borchert regt an, dass dem Verkehrsplaner die Empfehlungen mitgegeben werden um die Möglichkeiten zu prüfen.
Vorrangiges Planungsziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche und die Entwicklung eines neuen Wohngebietes, welches die Wohnbebauung des Töppersberg 2 weiterführt und einen neuen städtebaulichen Abschluss bildet.
In der Begründung der Vorlage soll der farblich gekennzeichnete Text geändert werden. Alt: Vorrangiges Planungsziel ist die Errichtung einer Kindertagesstätte und die Entwicklung eines neuen Wohngebietes, welches die Wohnbebauung des Töppersberg 2 weiterführt und einen neuen städtebaulichen Abschluss bildet.
Neu: Vorrangiges Planungsziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche und die Entwicklung eines neuen Wohngebietes, welches die Wohnbebauung des Töppersberg 2 weiterführt und einen neuen städtebaulichen Abschluss bildet.
Über den geänderten Beschluss wird abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4 Ablehnung: 2 Enthaltung: 1
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