Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Derzeit stellt sich der östliche Gebietsteil des Quartiers Basdorfer Gärten als eine ca. 16,5 ha große Wiesenflächen dar, die extensiv begrünt ist und vom Baum- und Gehölzbestand der Nutzungszeit geprägt ist. Langfristig wird ein ca. 9,5 ha großer Bereich den Basdorfer Wiesenpark darstellen, die verbleibenden Flächen sind für eine Nachnutzung nach Beendigung der Zweckbindung durch den Einsatz von Konversionsfördermittel (ILB) reserviert.
Insofern bezieht sich das Projektziel zur „Herstellung des Basdorfer Wiesenparks“ auf diesen Kernbereich. Zudem soll die Anbindung an das neu zu entwickelnden Gebiet im westlichen Teil des Areals, dass von einer zentralen Grünfläche geprägt ist, mit dem Wiesenpark verbunden werden. Die Gestaltung der Grünfläche im René-Iskin-Ring und die Verbindung beider Freiräume ist ebenfalls Bestanteil des Projektes. Folgende Zielstellungen werden für die beiden Teilflächen formuliert: Basdorfer Wiesenpark
Grünfläche René-Iskin-Ring
Nähere Informationen können der Anlage entnommen werden.
Die Gemeinde Wandlitz hat Im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes „Metropole und Naturraum – Regionalentwicklung im Niederbarnim“ für die Herstellung des Wiesenparks Gesamtkosten von 1,5 Mio. € benannt. Da der Stadt-Umland-Wettbewerb nicht mit gesonderten Fördermitteln ausgestattet wurde, sondern lediglich Teil bestehender Fördermittelprogramme ist, mussten geeignete Fördermittelprogramme eruiert werden. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin (Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER) kann das Projekt nicht gefördert werden. Die LAG Barnim hat bereits für die Förderperiode 2014 bis 2020 nahezu alle Mittel gebunden. Aus diesem Programm ist bereits die PSV-Trainingsstätte gefördert worden. Daher hat sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung für die Beantragung einer LEADER – Förderung im Sinne der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (nach Nummer 2.5, GAK-Förderung) entschieden. Hier werden Vorhaben der Dorfentwicklung gefördert. Ein entsprechender Antrag wurde fristgerecht am 25.07.2019 gestellt. Entsprechend den Förderbestimmungen sind bis zu 75% der förderfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig. In den kommunalen Haushalt ist der Eigenanteil in Höhe von 440 T€ (2019 = 140 T€, 2020 = 300 T€) eingestellt worden. Im Zuge der Kostenfortschreibung wurden Gesamtkosten von 2.560 T€ ermittelt. Die beantragte Förderung beträgt somit 1.920 T€, der Eigenanteil 640 T€. Die ausgewiesenen Gesamtkosten sollen vollständig als Baukosten (Kostengruppe 500 nach DIN 276) eingesetzt werden. Die Fläche gehört derzeit dem Land Brandenburg, soll aber im Rahmen einer Zuordnungsvereinbarung an die Gemeinde Wandlitz übertragen werden. Die Fläche hat einen Verkehrswert von ca. 58.000 € (Bewertung als Grünland). Die Gemeinde Wandlitz hat den Antrag gestellt, angesichts der hohen Investitionen, diese Flächen kostenlos übertragen zu bekommen. Der Antrag ist vom MdF noch nicht beschieden. Daher wird für die Finanzplanung 58.000 € zzgl. 6,5% Grunderwerbsteuer angenommen (Worst-Case-Szenario). Ausgeklammert wird bei der Grundstücksübertragung zunächst das Bunkerareal in der Nähe des Waldkorsos. Die Bunker werden derzeit nicht genutzt, müssen jedoch nach vollständiger Nutzungsaufgabe durch die BEG mbH begutachtet werden. Eine derzeitige Übernahme in das kommunale Vermögen könnte u.U. wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen. Die BEG mbH übernimmt die Baunebenkosten (Kostengruppe 700 nach DIN 276) und wird aufbauend auf den Ergebnissen des landschaftsplanerischen Auswahlverfahrens im Jahr 2013 die prämierte Arbeitsgemeinschaft La.Bar / Schwarz & Partner mit der weiteren Planung beauftragen. Zusätzlich wird die BEG mbH die Projektleitung und –steuerung mit ihrem Geschäftsbesorger BSM mbH übernehmen. Diese Kosten sind ebenfalls nicht Bestandteil der LEADER-Förderung und werden von der BEG getragen. Die BSM mbH übernimmt die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Auf Seiten der Gemeinde Wandlitz erfolgt die Vergabeentscheidung. Besondere Beachtung muss den Folgekosten des Basdorfer Wiesenparks geschenkt werden. Nach derzeitiger Planung könnten die Folgekosten nach Einschätzung des Fachamtes ca. 77,8 T€ im Jahr betragen. Diese Summe gilt es zu reduzieren. Daher soll das Fachamt mit in die weiteren Planungen einbezogen werden.
Um für diese Maßnahme eine hohe Akzeptanz zu erzielen und vor allem die Bedürfnisse der Nutzer*innen zu erfüllen, sollte die Bevölkerung in den Planungsprozess einbezogen werden. Für die verschiedenen Alters- und Nutzergruppen (Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren) sollten jeweils gruppengezogen unterschiedliche Beteiligungsmodelle durchgeführt werden, um die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Alters- und Nutzergruppe zu erfahren. Dabei können sowohl Workshops mit Thementischen als auch Kinder- bzw. Jugendbeteiligungsveranstaltungen im Wiesenpark mit inhaltlicher Themenstellung (z. B. Markierung von Spielbereichen) oder Modellbau Varianten sein, gemeinsam Ausstattungselemente herauszuarbeiten und Spiel- und Erholungsbereiche festzulegen, die dann durch den Fachplaner weiter qualifiziert werden. Die BSM mbH hat diverse Beteiligung bei vergleichbaren Planungen durchgeführt und kann dabei auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Eine erste Kontakaufnahme zur Grundschule Basdorf erfolgte bereits.
Gesetzliche Grundlagen
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Herstellung des Basdorfer Wiesenparks unter dem Vorbehalt der Fördmittelgewährung in Höhe von 1,92 Mio. €. Sie erklärt weiterhin, die Folgekosten für die Pflege- und Instandhaltung des Wiesenparks zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung stimmt der Übertragung einer Fläche von 74.250 qm vom Land Brandenburg an die Gemeinde zu einem Kaufpreis von maximal 58.000 € zu.
Es wird eine Kooperation mit dem Naturpark Barnim bezüglich der Bepflanzung empfohlen.
Die Beleuchtung hinsichtlich der Inesektenfreundlichkeit / Dauer und Intensität sind zu prüfen.
Anlagen:
- Lageplan „Basdorfer Wiesenpark“ - Entwurfsplan „Basdorfer Wiesenpark“ - Flurstücksbildung zur Vermögensübertragung an die Gemeinde - Baubeschreibung „Basdorfer Wiesenpark“ - Kostenberechnung „Basdorfer Wiesenpark“
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