Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0046  

 
 
Betreff: Basdorfer Wiesenpark im OT Basdorf
hier: Grundsatzbeschluss zur Realisierung und Grundstücksübernahme vom Land Brandenburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 14.10.19
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:HB_Hochbau
    HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
24.09.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.09.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
30.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport geändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
01.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.10.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
1_Basdorfer_Wiesenpark_Lageplan
2_Basdorfer_Wiesenpark_Entwurfsplan
3_Basdorf_Wiesenpark_Flurstuecksbildung
4_Basdorfer_Wiesenpark_Baubeschreibung
5_Basdorer_Wiesenpark_Kostenberechnung

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Begründung / Erläuterung

Derzeit stellt sich der östliche Gebietsteil des Quartiers Basdorfer Gärten als eine ca. 16,5 ha große Wiesenflächen dar, die extensiv begrünt ist und vom Baum- und Gehölzbestand der Nutzungszeit geprägt ist. Langfristig wird ein ca. 9,5 ha großer Bereich den Basdorfer Wiesenpark darstellen, die verbleibenden Flächen sind für eine Nachnutzung nach Beendigung der Zweckbindung durch den Einsatz von Konversionsfördermittel (ILB) reserviert.

 

Insofern bezieht sich das Projektziel zur „Herstellung des Basdorfer Wiesenparks“ auf diesen Kernbereich. Zudem soll die Anbindung an das neu zu entwickelnden Gebiet im westlichen Teil des Areals, dass von einer zentralen Grünfläche geprägt ist, mit dem Wiesenpark verbunden werden. Die Gestaltung der Grünfläche im René-Iskin-Ring und die Verbindung beider Freiräume ist ebenfalls Bestanteil des Projektes.

Folgende Zielstellungen werden für die beiden Teilflächen formuliert:

Basdorfer Wiesenpark

  • Wechselspiel aus intensiv genutzten Flächen wie Spiel- und Sportbereichen und offenen Aufenthaltsbereichen mit extensiven Vegetationsflächen
  • Schaffung von Angeboten für alle Altersgruppen angestrebt
  • Integration vorhandener Biotop- und Artenschutzbereiche
  • Anbindung an besiedelte Flächen und Vernetzung mit dem Siedlungskörper

Grünfläche René-Iskin-Ring

  • Schaffung eines Entrees am zentralen Gebietseingang
  • Gestaltung soll sowohl die Repräsentation des Gebietes als auch die Vorfläche des denkmalgeschützten Gebäudes (ehemaliges Casino) verkörpern
  • Integration von Elementen aus der Geschichte des Ortes

Nähere Informationen können der Anlage entnommen werden.

 

  1. Verfahrensvorschlag und Finanzierung

 

Die Gemeinde Wandlitz hat Im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes „Metropole und Naturraum – Regionalentwicklung im Niederbarnim“ für die Herstellung des Wiesenparks Gesamtkosten von 1,5 Mio. € benannt.

Da der Stadt-Umland-Wettbewerb nicht mit gesonderten Fördermitteln ausgestattet wurde, sondern lediglich Teil bestehender Fördermittelprogramme ist, mussten geeignete Fördermittelprogramme eruiert werden.

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin (Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER) kann das Projekt nicht gefördert werden. Die LAG Barnim hat bereits für die Förderperiode 2014 bis 2020 nahezu alle Mittel gebunden. Aus diesem Programm ist bereits die PSV-Trainingsstätte gefördert worden.

Daher hat sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung für die Beantragung einer LEADER Förderung im Sinne der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (nach Nummer 2.5, GAK-Förderung) entschieden. Hier werden Vorhaben der Dorfentwicklung gefördert.

Ein entsprechender Antrag wurde fristgerecht am 25.07.2019 gestellt.

Entsprechend den Förderbestimmungen sind bis zu 75% der förderfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig. In den kommunalen Haushalt ist der Eigenanteil in Höhe von 440 T€ (2019 = 140 T€, 2020 = 300 T€) eingestellt worden.

Im Zuge der Kostenfortschreibung wurden Gesamtkosten von 2.560 T€ ermittelt. Die beantragte Förderung beträgt somit 1.920 T€, der Eigenanteil 640 T€.

Die ausgewiesenen Gesamtkosten sollen vollständig als Baukosten (Kostengruppe 500 nach DIN 276) eingesetzt werden.

Die Fläche gehört derzeit dem Land Brandenburg, soll aber im Rahmen einer Zuordnungsvereinbarung an die Gemeinde Wandlitz übertragen werden. Die Fläche hat einen Verkehrswert von ca. 58.000 € (Bewertung als Grünland). Die Gemeinde Wandlitz hat den Antrag gestellt, angesichts der hohen Investitionen, diese Flächen kostenlos übertragen zu bekommen. Der Antrag ist vom MdF noch nicht beschieden. Daher wird für die Finanzplanung 58.000 € zzgl. 6,5% Grunderwerbsteuer angenommen (Worst-Case-Szenario). Ausgeklammert wird bei der Grundstücksübertragung zunächst das Bunkerareal in der Nähe des Waldkorsos. Die Bunker werden derzeit nicht genutzt, müssen jedoch nach vollständiger Nutzungsaufgabe durch die BEG mbH begutachtet werden. Eine derzeitige Übernahme in das kommunale Vermögen könnte u.U. wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen.

Die BEG mbH übernimmt die Baunebenkosten (Kostengruppe 700 nach DIN 276) und wird aufbauend auf den Ergebnissen des landschaftsplanerischen Auswahlverfahrens im Jahr 2013 die prämierte Arbeitsgemeinschaft La.Bar / Schwarz & Partner mit der weiteren Planung beauftragen. Zusätzlich wird die BEG mbH die Projektleitung und –steuerung mit ihrem Geschäftsbesorger BSM mbH übernehmen. Diese Kosten sind ebenfalls nicht Bestandteil der LEADER-Förderung und werden von der BEG getragen. Die BSM mbH übernimmt die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Auf Seiten der Gemeinde Wandlitz erfolgt die Vergabeentscheidung.

Besondere Beachtung muss den Folgekosten des Basdorfer Wiesenparks geschenkt werden. Nach derzeitiger Planung könnten die Folgekosten nach Einschätzung des Fachamtes ca. 77,8 T€ im Jahr betragen. Diese Summe gilt es zu reduzieren. Daher soll das Fachamt mit in die weiteren Planungen einbezogen werden.

 

  1. Partizipation

Um für diese Maßnahme eine hohe Akzeptanz zu erzielen und vor allem die Bedürfnisse der Nutzer*innen zu erfüllen, sollte die Bevölkerung in den Planungsprozess einbezogen werden. Für die verschiedenen Alters- und Nutzergruppen (Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren) sollten jeweils gruppengezogen unterschiedliche Beteiligungsmodelle durchgeführt werden, um die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Alters- und Nutzergruppe zu erfahren. Dabei können sowohl Workshops mit Thementischen als auch Kinder- bzw. Jugendbeteiligungsveranstaltungen im Wiesenpark mit inhaltlicher Themenstellung (z. B. Markierung von Spielbereichen) oder Modellbau Varianten sein, gemeinsam Ausstattungselemente herauszuarbeiten und Spiel- und Erholungsbereiche festzulegen, die dann durch den Fachplaner weiter qualifiziert werden. Die BSM mbH hat diverse Beteiligung bei vergleichbaren Planungen durchgeführt und kann dabei auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Eine erste Kontakaufnahme zur Grundschule Basdorf erfolgte bereits.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

2.560.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

1.920.000

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus

 

Abschreibungen

Pflege und Instandhaltungsaufwendungen

 

 

 

128.000

ca. 60.000

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

96.000

 

Veranschlagung im Haushalt

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

2019

55100.785100

5510001002

100.000

2019

11150.782100

 

200.000

2020 Plan

55100.785100

5510001002

1.660.000

2021 Plan

55100.785100

5510001002

800.000

2020 Plan

55100.681100

5510001002

1.320.000

2021 Plan

55100.681100

5510001002

600.000

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Herstellung des Basdorfer Wiesenparks unter dem Vorbehalt der Fördmittelgewährung in Höhe von 1,92 Mio. €. Sie erklärt weiterhin, die Folgekosten für die Pflege- und Instandhaltung des Wiesenparks zu übernehmen.

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Übertragung einer Fläche von 74.250 qm vom Land Brandenburg an die Gemeinde zu einem Kaufpreis von maximal 58.000 € zu.

 

Es wird eine Kooperation mit dem Naturpark Barnim bezüglich der Bepflanzung empfohlen.

 

Die Beleuchtung hinsichtlich der Inesektenfreundlichkeit / Dauer und Intensität sind zu prüfen.

 

 

 

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Anlagen:

 

-          Lageplan „Basdorfer Wiesenpark“

-          Entwurfsplan „Basdorfer Wiesenpark“

-          Flurstücksbildung zur Vermögensübertragung an die Gemeinde

-          Baubeschreibung „Basdorfer Wiesenpark“

-          Kostenberechnung „Basdorfer Wiesenpark“

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Basdorfer_Wiesenpark_Lageplan (2161 KB)    
Anlage 2 2 2_Basdorfer_Wiesenpark_Entwurfsplan (415 KB)    
Anlage 3 3 3_Basdorf_Wiesenpark_Flurstuecksbildung (922 KB)    
Anlage 4 4 4_Basdorfer_Wiesenpark_Baubeschreibung (6277 KB)    
Anlage 5 5 5_Basdorer_Wiesenpark_Kostenberechnung (230 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   10.09.2019 11:18:51   Astrid Gäbler