Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0049  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Töppersberg 3", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 14.10.19
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.09.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.09.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.10.2019 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
Auszug_FNP
Antragsunterlagen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Töppersberg 3“ für das in dem Flurkartenauszug gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 486, 487, 490, 491, 492, 493 und 494 vor.

 

Der mögliche Geltungsbereich ist im jetzigen Teilflächennutzungsplan (FNP) sowie im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplans zum größten Teil als Wohnbaufläche und zum anderen als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt und hat eine Größe von ca. 3,42 ha.

 

Die Erschließung wäre über die Kastanienallee an die Breitscheidstraße und über eine Anbindung an den Langen Grund möglich.

 

Vorrangiges Planungsziel ist Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche und die Entwicklung eines neuen Wohngebietes, welches die Wohnbebauung des Töppersberg 2 weiterführt und einen neuen städtebaulichen Abschluss bildet.

 

Die Einleitung und Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit den o.g. Planungsvorstellungen würde insbesondere folgendem Leitziel des gemeindlichen Leitbildes entsprechen:

 

-          Erhalt und Ausbau der sozialen Infrastruktur

-          Offenes Wohnungsangebot für unterschiedliche Zielgruppen und Generationen. 

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes  schafft die planungsrechtlichen Vorrausetzung zur Umsetzung der Planungsziele.

 

Das Verfahren soll nach § 2 ff. Baugesetzbuch im klassischen Aufstellungsverfahren mit einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

Die Bereitschaft zur Übernahme der Planungskosten und der Kosten der Verfahrens-durchführung  bzw. zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Vorhabenträger besteht.

 

Darüber hinaus erklärt sich der Vorhabenträger bereit, die ersten Wohnungen schrittweise erst ab 2024 bezugsfertig zu übergeben.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Töppersberg 3“ für die Flurstücke 486, 487, 490, 491, 492, 493 und 494 der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz.

 

  1. die Ziele der Raumordnung abzufragen.

 

  1. den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Geltungsbereich

Auszug FNP

Antragsunterlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (487 KB)    
Anlage 3 2 Auszug_FNP (286 KB)    
Anlage 2 3 Antragsunterlagen (227 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   09.09.2019 08:09:23   Astrid Gäbler