Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Landtag hat das erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten beschlossen.
Neu eingeführt wurde § 18 a BbgKVerf - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.
Diese neue Regelung stellt eine besondere Form der Einwohnerbeteiligung nach § 13 BbgKVerf dar.
§ 18 a BbgKVerf sieht für Kinder und Jugendliche die Einwohnerbeteiligung und Einwohnermitwirkung in Form zugesicherter Rechte vor. Die frühzeitige Mitwirkung und Beteiligung sollte alters- und zielgruppengerecht sein.
Zu beachten ist, dass Kinder und Jugendliche bereits an der Entwicklung der in der Hauptsatzung verankerten Formen zu beteiligen sind. Im Rahmen der Kinder- und der Jugendkonferenz standen folgende Vorhaben und Projekte zur Diskussion:
- Gestaltung Uferpromenade, Parkanlage Strandbad
- Errichtung einer Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im OT Wandlitz
- Inhaltliche Gestaltung der Arbeit im Jugendklub Basdorf
- aktuelle Ideen und Wünschen
Ca. 80 Kinder und Jugendliche waren im Rathaus und haben sich ausgetauscht und eingebracht.
Als einen ersten Ansprechpartner in der Verwaltung soll künftig die Beauftragte für Kinder- und Jugendlichen fungieren. Sie unterstützt die Kinder- und Jugendlichen in allen sie betreffenden Belangen.
Gesetzliche Grundlagen § 18 a BbgKVerf § 13 BbgKVerf Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz in der derzeit gültigen Fassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt Frau Mareen Apitz als neue Beauftragte für Kinder- und Jugendliche der Gemeinde Wandlitz zu berufen.
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