Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Sitzungslauf März/April 2019 (Beteiligung aller Ortsbeiräte, Ausschüsse A 1, A 2 und A 3 sowie Gemeindevertretung) wurde über die Beschlussvorlage „Schaffung eines neuen Grundschulstandortes in der Gemeinde Wandlitz“, BV-GV/2019-0557 beraten. Die Gemeindevertretung beauftragte in diesem Rahmen die Verwaltung, den Erwerb in Betracht kommender Flächen vorzubereiten und zur Flächenbevorratung anzukaufen.
Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.05.2019, BV-GV/2019-0593, erfolgte zwischenzeitlich der Erwerb der Flurstücke 161 und 162 der Flur 1 von Wandlitz, dies von der Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG) im Rahmen der Zuschlagerteilung im Ausschreibungsverfahren.
Die BVVG erklärte sich auf Anfrage der Gemeindeverwaltung bereit, hinsichtlich des nahe gelegenen Flurstücks 166 der Flur 1 auf das sonst übliche Ausschreibungs-verfahren zu verzichten. In den zwischenzeitlich geführten Verkaufsverhandlungen teilte die BVVG mit, einem Verkauf direkt an die Gemeinde zuzustimmen.
Es wird ein Kaufpreis in Höhe von 13,50 €/m² gefordert, dies entspricht der üblichen hausinternen Verkehrswertermittlung (Ausgangslage Bodenrichtwert 130 €/m² abzüglich Erschließungskosten 40 €/m², entsprechend 90 €/m², hiervon 15 %). In Anbetracht der gegenwärtigen Grundstücksmarktsituation ist der Kaufpreis angemessen. Die BVVG verzichtet auf eine Zweckbindung bzw. die Vereinbarung einer Mehrerlösklausel.
Das Flurstück 166 der Flur 1 von Wandlitz ist 79.210 m² groß, es ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von 1.069.335 €.
Da auch ein Grundschulstandort im Ortsteil Schönwalde in Betracht kommen könnte, wurde seitens der Gemeindeverwaltung bei der BVVG auch hinsichtlich des Flurstücks 527 der Flur 3 von Schönwalde angefragt. Hierfür besteht ebenfalls Bereitschaft, auf das übliche Bieterverfahren zu verzichten und direkt an die Gemeinde zu veräußern. Der Kaufpreis liegt hier auf Grund des höheren Bodenrichtwertes bei 16,50 €/m² (Ausgangslage Bodenrichtwert 150 €/m² abzüglich Erschließungskosten 40 €/m², entsprechend 110 €/m², hiervon 15 %). Auch hier verzichtet die BVVG auf eine Zweckbindung bzw. die Vereinbarung einer Mehrerlösklausel.
Das Flurstück 527 der Flur 3 von Schönwalde ist 17.636 m² groß, es ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von 290.994 €.
Für beide Grundstücke wäre somit ein Kaufpreis von 1.360.329 € zu zahlen. Für die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Vertragsbeurkundung und –vollziehung einschließlich aller Genehmigungen und Bescheinigungen) ist ein Betrag von ca. 136.000 € zu berücksichtigen.
In Zusammenarbeit mit der BVVG wird die Möglichkeit der Eigentumsübertragung im Wege einer Vermögenszuordnungsvereinbarung geprüft, sollte dies umsetzbar sein, entfallen die Kosten der notariellen Beurkundung.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz erteilt ihre Zustimmung zum Ankauf
1. des Grundstücks in der Gemarkung Wandlitz, Berliner Weg/Annenhof, Flur 1, Flurstück 166, zum Kaufpreis von 13,50 €/m²;
2. des Grundstücks in der Gemarkung Schönwalde, Bernauer Damm, Flur 3, Flurstück 527, zum Kaufpreis von 16,50 €/m².
Anlagen: Flurkartenauszug, Luftbildauszug
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