Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0043  

 
 
Betreff: Flächenerwerb im OT Wandlitz, Flur 1 und OT Schönwalde, Flur 3
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K56
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:W 1/166 u.a.
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
16.09.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.09.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Anhörung
14.10.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20190705_Beschlussvorlage_Anlage_Luftbildauszug_W
20190705_Beschlussvorlage_Anlage_Luftbildauszug_SW
20190705_Beschlussvorlage_Anlage_Flurkartenauszug_W
20190705_Beschlussvorlage_Anlage_Flurkartenauszug_SW

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Begründung / Erläuterung

Im Sitzungslauf März/April 2019 (Beteiligung aller Ortsbeiräte, Ausschüsse A 1, A 2 und A 3 sowie Gemeindevertretung) wurde über die Beschlussvorlage „Schaffung eines neuen Grundschulstandortes in der Gemeinde Wandlitz“, BV-GV/2019-0557 beraten. Die Gemeindevertretung beauftragte in diesem Rahmen die Verwaltung, den Erwerb in Betracht kommender Flächen vorzubereiten und zur Flächenbevorratung anzukaufen.

 

Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.05.2019, BV-GV/2019-0593, erfolgte zwischenzeitlich der Erwerb der Flurstücke 161 und 162 der Flur 1 von Wandlitz, dies von der Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG) im Rahmen der Zuschlagerteilung im Ausschreibungsverfahren.

 

Die BVVG erklärte sich auf Anfrage der Gemeindeverwaltung bereit, hinsichtlich des nahe gelegenen Flurstücks 166 der Flur 1 auf das sonst übliche Ausschreibungs-verfahren zu verzichten. In den zwischenzeitlich geführten  Verkaufsverhandlungen teilte die BVVG mit, einem Verkauf direkt an die Gemeinde zuzustimmen.

 

Es wird ein Kaufpreis in Höhe von 13,50 €/m² gefordert, dies entspricht der üblichen hausinternen Verkehrswertermittlung (Ausgangslage Bodenrichtwert 130 €/m² abzüglich Erschließungskosten 40 €/m², entsprechend 90 €/m², hiervon 15 %). In Anbetracht der gegenwärtigen Grundstücksmarktsituation ist der Kaufpreis angemessen. Die BVVG verzichtet auf eine Zweckbindung bzw. die Vereinbarung einer Mehrerlösklausel.

 

Das Flurstück 166 der Flur 1 von Wandlitz ist 79.210 m² groß, es ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von 1.069.335 €.

 

 

Da auch ein Grundschulstandort im Ortsteil Schönwalde in Betracht kommen könnte, wurde seitens der Gemeindeverwaltung bei der BVVG auch hinsichtlich des Flurstücks 527 der Flur 3 von Schönwalde angefragt. Hierfür besteht ebenfalls Bereitschaft, auf das übliche Bieterverfahren zu verzichten und direkt an die Gemeinde zu veräußern. Der Kaufpreis liegt hier auf Grund des höheren Bodenrichtwertes bei 16,50 €/m² (Ausgangslage Bodenrichtwert 150 €/m² abzüglich Erschließungskosten 40 €/m², entsprechend 110 €/m², hiervon 15 %). Auch hier verzichtet die BVVG auf eine Zweckbindung bzw. die Vereinbarung einer Mehrerlösklausel.

 

Das Flurstück 527 der Flur 3 von Schönwalde ist 17.636 m² groß, es ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von 290.994 €.

 

Für beide Grundstücke wäre somit ein Kaufpreis von 1.360.329 € zu zahlen. Für die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Vertragsbeurkundung und –vollziehung einschließlich aller Genehmigungen und Bescheinigungen) ist ein Betrag von ca. 136.000 € zu berücksichtigen.

 

In Zusammenarbeit mit der BVVG wird die Möglichkeit der Eigentumsübertragung im Wege einer Vermögenszuordnungsvereinbarung geprüft, sollte dies umsetzbar sein, entfallen die Kosten der notariellen Beurkundung.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

ca. 1,5 Mio.

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

Entwurf HHPL 2020

11150.782100

 

ca. 1,5 Mio.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz erteilt ihre Zustimmung zum Ankauf

 

1. des Grundstücks in der Gemarkung Wandlitz, Berliner Weg/Annenhof,  Flur 1, Flurstück 166, zum Kaufpreis von 13,50 €/m²;

 

2. des Grundstücks in der Gemarkung Schönwalde, Bernauer Damm, Flur 3, Flurstück 527, zum Kaufpreis von 16,50 €/m².

 

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Anlagen: Flurkartenauszug, Luftbildauszug

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20190705_Beschlussvorlage_Anlage_Luftbildauszug_W (359 KB)    
Anlage 2 2 20190705_Beschlussvorlage_Anlage_Luftbildauszug_SW (354 KB)    
Anlage 3 3 20190705_Beschlussvorlage_Anlage_Flurkartenauszug_W (196 KB)    
Anlage 4 4 20190705_Beschlussvorlage_Anlage_Flurkartenauszug_SW (211 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   28.08.2019 13:26:53   Astrid Gäbler