Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“, 1. Änderung auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Karl-Marx-Straße 23, Flur 4, Flurstücke 630 und 2082 vor.
Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im Reinen Wohngebiet, hier auf die Grundflächenzahl I (0,15 für Wohnhaus inkl. Terrasse) und II (0,225 gesamt Wohnhaus und Nebenanlagen) sowie auf das Maß der Gebäudekantenlänge von 16 m.
Das Grundstück war bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes über das Maß der jetzigen Festsetzungen hinaus bebaut.
Aufgrund einer abweichenden Bauausführung von der Baugenehmigung aus dem Jahre 1978 wurde jetzt ein nachträglicher Bauantrag eingereicht. Die alte Baugenehmigung liegt vor. Die Bestandssituation wurde durch mehrere Fotos nachgewiesen.
Die GRZ I beläuft sich im Bestand nach geplantem Rückbau auf 0,24 und die GRZ II auf 0,35. Dies bedeutet, dass die GRZ I um 122,85 m² und die GRZ II um 159,97 m² überschritten wird (siehe Berechnung Antragsunterlagen).
Die festgesetzte Gebäudekante von 16 m wird um 0,115 m überschritten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
a) Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der GRZ I und II und der Überschreitung der Gebäudekante gemäß den Antragsunterlagen im Bestand nur für das Grundstück Flur 6, Flurstücke 630 und 2082 zu zustimmen.
oder
b) Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der GRZ I und II sowie der Gebäudekante gemäß den Antragsunterlagen im Bestand nur für das Grundstück Flur 6, Flurstücke 630 und 2082 nicht zu zustimmen.
Anlagen:
Flurkartenauszug Antragunterlagen
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