Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2019-0014  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung
Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.09.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.09.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
14.10.2019 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug_Antragsunterlagen

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Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“, 1. Änderung auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Karl-Marx-Straße 23, Flur 4, Flurstücke 630 und 2082 vor.

 

Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im Reinen Wohngebiet, hier auf die Grundflächenzahl I (0,15 für Wohnhaus inkl. Terrasse) und II  (0,225 gesamt Wohnhaus und Nebenanlagen) sowie auf das Maß der Gebäudekantenlänge von 16 m.

 

Das Grundstück war bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes über das Maß der jetzigen Festsetzungen hinaus bebaut.

 

Aufgrund einer abweichenden Bauausführung von der Baugenehmigung aus dem Jahre 1978 wurde jetzt ein nachträglicher Bauantrag eingereicht.

Die alte Baugenehmigung liegt vor. Die Bestandssituation wurde durch mehrere Fotos nachgewiesen.

 

Die GRZ I beläuft sich im Bestand nach geplantem Rückbau auf 0,24 und die GRZ II auf 0,35. Dies bedeutet, dass die GRZ I um 122,85 m² und die GRZ II um 159,97 m² überschritten wird (siehe Berechnung Antragsunterlagen).

 

Die festgesetzte Gebäudekante von 16 m wird um 0,115 m überschritten.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

a)      Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der GRZ I und II und der Überschreitung der Gebäudekante gemäß den Antragsunterlagen im Bestand nur für das Grundstück Flur 6, Flurstücke 630 und 2082 zu zustimmen.

 

oder

 

b)      Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der GRZ I und II sowie der Gebäudekante  gemäß den Antragsunterlagen im Bestand nur für das Grundstück Flur 6, Flurstücke 630 und 2082 nicht zu zustimmen.

 

 

 

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Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Antragunterlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug_Antragsunterlagen (320 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   09.09.2019 08:35:24   Astrid Gäbler