Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Aufgabe der Prüfung des Jahresabschlusses obliegt im Rahmen der örtlichen Prüfung gem. § 102 Abs. 1 BbgKVerf dem Rechnungsprüfungsamt. Vor der Entlastung durch die Gemeindevertretung ist nach § 104 Abs. 1 und 2 BbgKVerf der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob
- die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichenVorschriften eingehalten worden sind, - Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, zutreffend dargestellt sind, - der Haushaltsplan eingehalten ist, - die Ergebnis-, Finanz- und Teilrechnung sowie die Bilanz ein zutreffendes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, - Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermitteln, - die gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften bei der Verwendung von Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei - der Verwaltung des Nachweises des Inventars eingehalten worden sind und - der Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss steht und einezutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde abbildet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Schlussbericht zu erstellen. Der Schlussbericht hat eine Bewertung zum Jahresabschluss der Gemeinde einschließlich des Vorschlags zur Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu enthalten.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim in der Zeit vom 05.06.2019 bis 04.07.2019 geprüft. Gegen die Erteilung der Entlastung der Bürgermeisterin Frau Dr. Radant durch die Gemeindevertretung bestehen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.
Der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Wandlitz und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Fassung vom 16.09.2019 sind beigefügt.
Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf sind der Beschluss zum Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten gesondert zu beschließen.
Gesetzliche Grundlagen
Kapitel 3 (Gemeindewirtschaft), Abschnitt 1 (Haushaltswirtschaft, §§ 63 bis 85) und Abschnitt 4 (Prüfungswesen, §§101 bis 106) BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt gem. §82 Ab. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Wandlitz.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz erteilt der Bürgermeisterin Frau Dr. Jana Radant für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung.
Anlagen:
- Jahresabschluss 2017 in der Fassung vom 04.03.2019 (letzte Änderung am 25.07.2019 - Prüfbericht zum Jahresabschluss in der Fassung vom 16.09.2019 Da die Anlagen sehr umfangreich sind, können diese im Ratsinfo-System im Downloadbereich herunterladen bzw. angesehen werden. Den Bereich finden Sie über die Seite der Gemeinde Wandlitz -> Kommunalpolitik -> Ausschüsse -> Download (linke Seite)
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