der Geltungsbereich um die Flurstücke 139 teilw.
und 192 teilw. der Flur 6 erweitert wird,
der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“,
Gemarkung Klosterfelde, einschließlich Begründung in der vorliegenden
Fassung (Mai 2004) gebilligt wird,
der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich
Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die
berührten Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung
zu benachrichtigen.
dieser Beschluss ortsüblich bekannt zu machen ist.
02.06.2004 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt, dass
der Geltungsbereich um die Flurstücke 139 teilw.
und 192 teilw. der Flur 6 erweitert wird,
der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“,
Gemarkung Klosterfelde, einschließlich Begründung in der vorliegenden
Fassung (Mai 2004) gebilligt wird,
der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich
Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die
berührten Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung
zu benachrichtigen.
dieser Beschluss ortsüblich bekannt zu machen ist.
07.06.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt, dass
1. der Geltungsbereich um die Flurstücke 139 teilw. und 192 teilw.
der Flur 6 erweitert wird,
2. der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, Gemarkung
Klosterfelde, einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung (Mai 2004)
gebilligt wird,
3. der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung auf die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die berührten Träger öffentlicher
Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
4. dieser Beschluss ortsüblich bekannt zu machen ist.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
17.06.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt, dass
der Geltungsbereich um die Flurstücke 139 teilw.
und 192 teilw. der Flur 6 erweitert wird,
der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“,
Gemarkung Klosterfelde, einschließlich Begründung in der vorliegenden
Fassung (Mai 2004) gebilligt wird,
der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich
Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die
berührten Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung
zu benachrichtigen.
dieser Beschluss ortsüblich bekannt zu machen ist.