Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Frau Sybille Franke, Inhaberin des Barnimer Backhauses, hat mit Schreiben vom 26.03.2004 eine Sondernutzung für die öffentlich gewidmete Fläche vor dem Backwarenladen Prenzlauer Chaussee 134, OT Wandlitz beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die Sandfläche zwischen den beiden gepflasterten Gehwegen. Die Antragstellerin beabsichtigt diese Sandfläche mit rostroten Sabalith als nutzbare Fläche für die Aufstellung von 5 Tischen mit jeweils 4 Stühlen herzurichten.
Da es sich um einen Bereich handelt der an unter Denkmalschutz stehende Gebäude angrenzt ist durch die Antragstellerin die Zustimmung des Landkreises Barnim, Bauordnungsamt, Sachgebiet Denkmalschutz beizubringen.
Weiterhin handelt es sich um eine Bundesstrasse. Der Gehwegbereich und die Fahrbahn bilden ein Grundstück. Straßenbaulastträger ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Straßenbauamt Eberswalde. Innerhalb der Ortsdurchfahrt darf die Gemeinde Sondernutzungserlaubnisse erteilen. Entsprechend der Sondernutzungssatzung i.V.m. dem BbgStrG ist aber die Zustimmung des Straßenbaulastträgers einzuholen. Die Zustimmung muss lt. Sondernutzungssatzung der Antragsteller beibringen. Frau Franke ist entsprechend informiert und wird die notwendigen Zustimmungen nachreichen. Aus diesem Grunde wird die Sondernutzungserlaubnis erst nach Vorlage der Zustimmungen erteilt.
Die Antragstellerin verpflichtet sich die gesamte Fläche zwischen den beiden gepflasterten Gehwegen und der Zu- und Ausfahrt des Supersparmarktes mit einem rostroten Sabalith, analog der von der Gemeinde hergestellten Flächen unter den Pergolen, herzurichten. Die kombinierten Pflanzgefäße/Sitzbänke der Gemeinde werden an den Rändern der Sandfläche als Begrenzung aufgestellt.
Die Antragstellerin beabsichtigt 5 Tische mit jeweils 4 Stühlen aufzustellen. Die Sondernutzung umfasst somit eine Fläche von 20 qm. Die Gebühr beträgt 3,00 € / qm / Monat. Die Gebühr beträgt somit monatlich 60,00 €. Die Sondernutzung beginnt jährlich am 01.04. und endet jeweils am 30.09. eines jeden Jahres.
Gesetzliche Grundlagen
BbgStrG; Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in de Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Der Ortsbeirat Ortsteil Wandlitz beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenbauamtes Eberswalde die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Tischen und Stühlen für das Barnimer Backhaus Inh. Frau Sybille Franke, vor dem Backwarenladen Prenzlauer Chaussee 134, Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz, sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenbauamtes Eberswalde und des Landkreises Barnim, Bauordnungsamt, Sachgebiet Denkmalschutz, zur Herrichtung der Sandfläche zwischen den beiden Gehwegen mit Sabalith plazadur in rostrot .
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