Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Zur Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen des Basdorfer Weges, OT Wandlitz und des Geländes Annenhof ist der Ausbau des sanierungsbedürftigen Weges notwendig. Dieser Ausbau soll in zwei Abschnitten erfolgen. Der erste Abschnitt soll von der B 109 bis zum Ende Annenhof gebildet werden. Hierzu soll ein Fördermittelantrag beim Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung in Prenzlau gestellt werden. Mit Herrn Kufeld soll ein Erschließungsvertrag zur Übernahme der Folgekosten abgeschlossen werden. In diesem Vertrag sich Herr Kufeld den Gemeindeanteil des 1. BA zu übernehmen. Nach Fertigstellung des 1. BA soll ein entsprechender Fördermittelantrag beim Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung in Prenzlau für den 2. BA Teilabschnitt bis zur B 273 gestellt werden. Gesetzliche Grundlagen BauGB, Richtlinien MLUR Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt einen Antrag auf Bereitstellung von Fördermitteln beim Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Prenzlau für die Sanierung des Basdorfer Weges 1. BA im OT Wandlitz zu stellen. Zwischen Herrn Kufeld und der Gemeinde Wandlitz ist ein Erschließungsvertrag zur Kostenübernahme des gemeindlichen Anteils abzuschließen. Anlagen: |
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