Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde, Schönwalde und Wandlitz gibt es jeweils eine Bibliothek. Zur Vereinheitlichung wurden die vorliegenden Satzungen überarbeitet. Bisher wurden für die Ausleihe folgende Gebühren erhoben: Basdorf 5,-€/Jahr Klosterfelde 0,-€/Jahr Schönwalde 24,-€/Jahr Wandlitz 12,-€/Jahr Übersicht über Ausleihe und Benutzer
Gesetzliche Grundlagen § 5 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg §§ 1,2, 4-6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz einschließlich Gebührenordnung. Anlagen: Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz einschließlich Gebührenordnung (Bibliothekssatzung).
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