Änderungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan " Am Wäldchen" Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, Flur 6, Flurstücke 19,20/6,133, 139 teilw. u. 192 teilw.
§ 3Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Brandenburg
§ 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
§ 4 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: nein
keine
Betrag in EURO
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)
Jährliche Folgekosten /-lasten
Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R.
Kreditbedarf)
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/
Beträge)
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss,
Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)
Veranschlagung im
nein
Jahr
Betrag in EURO
Haushaltstelle
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt, dass
der Geltungsbereich um die Flurstücke 139 teilw.
und 192 teilw. der Flur 6 erweitert wird,
der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“,
Gemarkung Klosterfelde, einschließlich Begründung in der vorliegenden
Fassung (Mai 2004) gebilligt wird,
der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich
Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die
berührten Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung
zu benachrichtigen.
dieser Beschluss ortsüblich bekannt zu machen ist.