Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in der 2. Baureihe am Hobrechtsfelder Weg geplant. Die Fassade soll mit einem roten Verblendmauerwerk verkleidet werden. Das geplante Einfamilienhaus wird ohne Dachausbau im Bungalowstil mit einem Walmdach errichtet. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind die beantragten Abweichungen städtebaulich vertretbar, da hinsichtlich der Bauweise bzw. Gestaltung keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind. Gesetzliche Grundlagen
- § 31 Baugesetzbuch (BauGB) - § 61 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) - § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zur Abweichung von den nachfolgenden Festsetzungen der Gestaltungssatzung des Ortsteils Schönerlinde: - Fassade - Farbgebung, - Dachform. Anlagen: (6 Seiten) Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Abweichung mit Anlagen
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